Drucksache - 1213/5  

 
 
Betreff: Klimanotstand in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE 
Verfasser:Sempf/Burth/Kempf/Wapler/Dieke/Gronde-Brunner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
20.08.2019 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.08.2019 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
1213-5 Anlage

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf den Klimanotstand festzustellen und über den Rat der Bürgermeister*innen die anderen Bezirke und den Senat von Berlin aufzufordern ebenfalls den Klimanotstand festzustellen.

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zur Vereinbarung einheitlicher Maßnahmen für das Land Berlin, nachstehende Maßnahmen zur Beschleunigung der bestehenden Berliner Klimaziele schnellst möglich einzuleiten:

 

A) Bezirkliches Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) wahrzunehmen. Dazu gehören nach §9 EWG Bln die Erstellung von bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzen sowie Ziele und Maßnahmen, mit denen die Berliner Klimaziele (§3 abs.1 EWG Bln) im Bezirk erreicht werden sollen. Die bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzierungen sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (§ 12 EWG Bln) werden in einem bezirklichen Konzept zusammengefasst, dass vom Bezirksamt unverzüglich zu beauftragen ist. Zur Koordinierung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ist, wie in vielen anderen Bezirken bereits erfolgt (vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksache 18/19978), schnellstmöglich ein*e Klimaschutzmanager*in beim Bezirksamt einzustellen. Für die (Ko)Finanzierung der hier beschriebenen Aufgaben sind im Bezirkshaushalt 2020/21 entsprechende Mittel einzustellen.

 

B) Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten

Für alle Neubauten sollte zukünftig eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien nachgewiesen werden. Weiter soll für alle Neubauten nachgewiesen werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emission durch die Herstellung von Baustoffen und die Erstellung der Gebäude) bestehen. Dabei ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutralen Maßnahmen ein Zielkonflikt zur Realisierung sozialverträglicher Mieten ergibt. Im Einzelfall ist eine Abwägung zu treffen.

Beim Senat soll sich das Bezirksamt für eine klimaschutzorientierte Novelle der Bauordnung einsetzen.

 

C) Mobilität im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Bezirksamt soll bis 2030 keine eigenen Fahrzeuge mehr mit fossilen Verbrennungsmotoren einsetzen.

Der Rad- und Fußverkehr im Bezirk soll mit Priorität verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Durch Einbindung des ÖPNV in die Planungen (Umweltverbund) soll die Attraktivität alternativer Mobilität zum Autoverkehr gesteigert werden.

 

D) Energiemanagement für städtische Gebäude

Bis Ende 2019 ist der BVV gem. §9 Abs.1 EWG Bln eine Liste aller bezirkseigenen Gebäuden vorzulegen, aus der

 

a) der aktuelle Energiebedarf,

b) die erforderlichen Maßnahmen für einen klimaneutralen Betrieb bis 2030,

c) der Sanierungsstart,

d) der Zeitraum für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen,

e) die abgeschätzten Klimaentlastungen und

f) durch die Sanierung entstehenden Kosten und Einsparungen hervorgehen.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können.

Bei positivem Prüfergebnis soll die Installation der Photovoltaikanlagen oder solarthermische Anlagen durch eine sogenannte „Inhouse-Vergabe“ an die Berliner Stadtwerke erfolgen. Erforderliche Mittel sind im Bezirkshaushalt 2020/21 einzustellen.

 

E)   Prüfung der Klimawirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeden seiner Beschlüsse unter einen Klimavorbehalt zu stellen und darauf zu überprüfen, mit welchen Klimabelastungen – angegeben in Tonnen CO2 insgesamt oder pro Jahr - der jeweilige Beschluss verbunden ist und diese Bewertung in nachprüfbarer Form schriftlich niederdarzulegen. Dabei sind insbesondere auch sogenannte „graue Energien“, also fossile Energie- und Rohstoffverbräuche und damit verbundene Klimabelastungen zum Beispiel in Baustoffen, Vorprodukten oder Produkten sowie deren Verarbeitung und spätere Entsorgung zu berücksichtigen. Bei allen Bezirksamts- und BVV-Beschlüssen muss Klimaschutz oberste Priorität haben. Der BVV ist spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres ein Bericht über die Klimawirkung der Bezirksamtsbeschlüsse des Vorjahres vorzulegen.

 

F)   Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Das Bezirksamt wird angehalten, bei Maßnahmen und Aktivitäten, über die es entscheidet, die Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu prüfen.

 

G)   Informationspflichten

Das Bezirksamt informiert auf der bezirklichen Internetseite und ggf. über Informationsblätter über die Ausrufung des Klimanotstandes und dann regelmäßig über die darauffolgenden Maßnahmen des Bezirks.

 

H)   Nachweise und zusätzliche Aktivitäten

Im Jahresrhythmus weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach §3 Abs.1 EWG Bln nach. Soweit die festgelegten Maßnahmen absehbar zur Einhaltung der Klimaziele nicht ausreichen sind zusätzliche Aktivitäten zu ergreifen. 

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2019 berichten."

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat dem Bezirksamt ein ämterübergreifendes „Konzept zum Umgang mit dem Klimanotstand und zur Klimaanpassung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“ vorgestellt, das die Maßnahmen und entscheidungsleitenden Grundsätze des Verwaltungshandelns zusammenfasst. Auch wenn der Schutz des Klimas aufgrund der aktuellen Pandemielage in der öffentlichen Wahrnehmung etwas zurückgetreten ist, handelt es sich beim Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen um eine sehr dringende und wichtige Aufgabe für die Bevölkerung. Er wird sich insbesondere im Sinne des Beschlusses 1213/5 der BVV auf viele Jahre im Handeln des Bezirksamts niederschlagen – und niederschlagen müssen.

 

Das Bezirksamt bittet, die o.g. Beschlüsse damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann       Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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