Drucksache - 1220/5  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/21
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
Verfasser:Bezirksbürgermeister 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.08.2019 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
05.09.2019 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.09.2019 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
BVV_VzB 1220_5 Haushalt 2020_2021
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Anlage zur Dringlichkeitsbeschlussempfehlung DS.-Nr. 1220-5

Die BVV beschließt:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf zum Bezirksdoppelhaushaltsplan 2020/2021 in der als Anlage beigefügten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen:

 

HAUSHALTS- EINNAHMEN AUSGABEN VERPFLICHTUNGS-

JAHR   ERMÄCHTIGUNGEN

 EUR EUR EUR

 

2020              759.830.900              759.830.900              4.955.000

 

2021              777.855.700              777.855.700              5.955.000

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 einzuarbeiten. Dies gilt bis zur Übersendung an das Abgeordnetenhaus von Berlin auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern – erforderlich sind.

 

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zur o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen (siehe ggf. Anlagen).“

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 
 

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