Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 24.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 2.1  
Zielvereinbarung zum Stellenabbau  
DS/0447/IV  
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Solidarität mit der "Karawane der Flüchtlinge" auf dem Oranienplatz  
DS/0446/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Schlafplätze für Obdachlose im Winter - Ist das Bezirksamt vorbereitet?  
DS/0456/IV  
Ö 6.2  
Prinzessinnengärten erhalten  
DS/0439/IV  
Ö 6.3  
Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen  
DS/0423/IV  
Ö 6.4  
Autobahn A 100 - Bezirk muss Verlängerung jetzt unterstützen  
DS/0443/IV  
Ö 6.5  
Essensversorgung in den Kitas im Bezirk  
DS/0452/IV  
Ö 6.6  
Unzulässige Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die A 100  
DS/0448/IV  
Ö 6.7  
Wenn Krankenhäuser krank machen - Hygiene im Friedrichshain und am Urban  
DS/0457/IV  
Ö 6.8  
Gefährliches Parken auf Fahrradwegen  
DS/0454/IV  
Ö 6.9  
Standorte E. O. Plauen- und Nürtingen Grundschule  
DS/0445/IV  
Ö 6.10  
Ergebnisse der Klausurtagung des Bezirksamtes  
DS/0449/IV  
Ö 6.11  
PrinzessInnengärten  
DS/0453/IV  
Ö 6.12  
Situation des Geburtshauses Kreuzberg  
DS/0455/IV  
Ö 6.13  
Altkleidercontainer  
DS/0450/IV  
Ö 6.14  
Mietvertrag mit Wagenburg - Bezirksamt muss vor Abschluss Konditionen offen legen!  
DS/0442/IV  
Ö 6.15  
Arbeitsmarktpolitische Instrumente für die Zielgruppe U 25  
DS/0451/IV  
Ö 6.16  
Neugestaltung des Nordufers des Landwehrkanals zwischen Baerwald- und Admiralbrücke  
DS/0444/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Mietpreisüberhöhungen unterbinden!  
Enthält Anlagen
DS/0426/IV  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2010  
Enthält Anlagen
DS/0014/IV  
Ö 8.2  
Einsetzung einer interfraktionellen AG Bürgerhaushalt  
DS/0046-01/IV  
Ö 8.3  
Einsetzung einer interfraktionellen AG Bürgerhaushalt
Enthält Anlagen
DS/0046/IV  
Ö 8.4  
Übertragung von Daten aus dem bezirklichen Intranet
Enthält Anlagen
DS/0048/IV  
Ö 8.5  
Kostenartengruppenauswertung  
Enthält Anlagen
DS/0264/IV  
Ö 8.6  
Maschinenlesbare Haushaltsdaten
Enthält Anlagen
DS/0281/IV  
Ö 8.7  
Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk
DS/0346/IV  
Ö 8.8  
"Projekte-Haus"  
Enthält Anlagen
DS/0387/IV  
Ö 9     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1     Bildung des Jugendhilfeausschusses hier: Neuwahl einer stellv. Bürgerdeputierten im Jugendhilfeausschuss  
DS/0030-02/IV  
Ö 9.2     Für ein würdiges Andenken an die Novemberpogrome  
Enthält Anlagen
DS/0029/IV  
Ö 9.3     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-93/IV  
Ö 9.4     Das historische Gedächtnis des Bezirks - Neukonzeptionierung der Friedrichshainer Erinnerungslandschaft  
Enthält Anlagen
DS/0047/IV  
Ö 9.5  
Gittermüllbehälter für das Fraenkel-Ufer
Enthält Anlagen
DS/0133/IV  
Ö 9.6  
Bezahlbaren Wohnungsneubau ermöglichen
Enthält Anlagen
DS/0138/IV  
Ö 9.7     Gedenktafel für die Band "Ton, Steine, Scherben"  
Enthält Anlagen
DS/0173/IV  
Ö 9.8     Information der Eltern über ihre Rechte in Bezug auf Betreuungsverträge mit Kitas  
DS/0261/IV  
Ö 9.9  
Rohformate neben Endformaten veröffentlichen  
Enthält Anlagen
DS/0278/IV  
Ö 9.10     Information über Barrierefreiheit im Bezirk  
DS/0282/IV  
Ö 9.11     Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM
Enthält Anlagen
DS/0283/IV  
Ö 9.12     Arbeitsfähigkeit der Fraktionen  
Enthält Anlagen
DS/0306/IV  
Ö 9.13     Aufhebung der Benennung der mit Verfügung vom 08. Februar 2001 öffentlich benannten Privatstraße "An der Barthschen Promenade" auf dem Areal des so genannten Viktoria-Quartiers  
Enthält Anlagen
DS/0330/IV  
Ö 9.14     Radverkehrsplanung für Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0348/IV  
Ö 9.15     Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Prioritätenliste Programmplanung Programmjahr 2013  
Enthält Anlagen
DS/0375/IV  
Ö 9.16  
Bebauungsplanentwurf VI-38-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Carl-Herz-Ufer 34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0376/IV  
Ö 9.17  
Luxussanierung verhindern, Verdrängung stoppen! - Milieuschutzgebiete in Friedrichshain
Enthält Anlagen
DS/0379/IV  
Ö 9.18     Der essbare Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0385/IV  
Ö 9.19     Schulsanitätsdienst auch an Friedrichshain-Kreuzberger Schulen initiieren!  
Enthält Anlagen
DS/0393/IV  
Ö 9.20  
Erhaltungssatzungen
Enthält Anlagen
DS/0394/IV  
Ö 9.21  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gestaltung Platzanlage
Enthält Anlagen
DS/0396/IV  
Ö 9.22     Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Verkehr  
Enthält Anlagen
DS/0397/IV  
Ö 9.23     Sportflächen auf dem Regenrückhaltebecken an der Lilienthalstraße realisieren!  
DS/0402/IV  
Ö 9.24  
Baumaßnahmen an Schulen des Bezirks  
Enthält Anlagen
DS/0419/IV  
Ö 9.25  
Volle Ausschöpfung der Mittel zur Förderung des Arbeitsmarktes im Jahre 2012  
Enthält Anlagen
DS/0420/IV  
Ö 9.26  
Abschluss städtebaulicher Verträge in Bebauungsplanverfahren zur Deckung des Wohnbedarfs von Wohnungssuchenden mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen  
DS/0421/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen Bebauungsplanverfahren mit den Vorhabenträgern oder Bauherren städtebauliche Verträge abzuschließen, mit dem Ziel, dass bei den betroffenen Vorhaben der Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen – Alleinerziehender, Familien, Haushalte mit mittlerem, geringem oder keinen Einkommen, Schwangerer, älterer und behinderter Menschen – angemessen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Belegungsrechten oder Regelungen über die Miethöhe geschehen. Die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern sollen so gestaltet werden, dass die Vereinbarungen auch im Falle eines Eigentumswechsels Bestand haben. Ziel soll es sein, 20 bis 30 % der Wohnungen, die im Rahmen neuer Bauvorhaben entstehen, Haushalten mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung bis Februar 2013 zu berichten, welche Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnungen derzeit aufgestellt werden, in welchen dieser Verfahren der Abschluss städtebaulicher Verträge beabsichtigt wird und welche dieser Verfahren geeignet sind, die oben genannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringen und keinem Einkommen durch Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge umzusetzen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist zudem über den Fortgang und die Ergebnisse von Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in regelmäßigen Abständen zu berichten.

 

Davon unabhängig sollen konkret Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in den Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke der ehemaligen Schultheiss-Brauerei (Landsberger Allee/Richard Sorge-Straße, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1) sowie für das Gebiet Matthiasstraße/Pufendorfstraße/Friedenstraße/Landsberger Allee, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-1-1, V-1-2, V-1-3) aufgenommen werden, mit dem Ziel, die vorgenannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringem und keinem Einkommen vertraglich umzusetzen.

 

Begründung:

 

In Berlin, insbesondere im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, herrscht derzeit ein besorgniserregender Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit keinem, geringen oder mittleren Einkommen. So nimmt die Zahl der Bauvorhaben zwar zu. Allerdings werden vorrangig Vorhaben für Eigentums- oder Mietwohnungen realisiert, die sich an Käufer oder Mieter mit gehobenen und hohen Einkommen richten. Bemerkenswert ist dabei, dass für solche Vorhaben oftmals Bebauungspläne aufgestellt werden, bei denen der Bezirk die Planungshoheit hat, über die Nutzung der Bauvorhaben und die Bereitstellung von Wohnungen für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen wesentlich mitzubestimmen. Allerdings nimmt der Bezirk diese Planungshoheit nicht in ausreichendem Maß wahr.

 

§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) bestimmt, dass die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen Gegenstand städtebaulicher Verträge sein kann. Immer mehr Menschen – mit mittlerem oder geringem oder keinem Einkommen, Studentinnen und Studenten, Familien mit (vielen) Kindern, ältere und behinderte Menschen, alleinerziehende Mütter und Väter – haben Probleme, sich bei sehr stark ansteigenden Mietpreisen in Friedrichshain-Kreuzberg sowie in den umliegenden Bezirken angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Das Ziel bezirklicher Politik muss daher sein, in Bebauungsplanverfahren zur Realisierung von Wohnbauten sicher zu stellen, dass Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen wird.

 

Ein Beispiel, wie der Wohnbedarf einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen auch bei Wohnbauvorhaben Privater, die sich vorwiegend an gehobene Einkommensgruppen richten, sichergestellt werden kann, gibt die Freie und Hansestadt Hamburg vor. So kann als Vorbild für die Stadtplanungs- und Wohnungspolitik der Berliner Bezirke vor allem der im letzten Jahr zwischen dem Hamburger Senat und den Hamburger Bezirken abgeschlossene „Vertrag für Hamburg“ dienen. Nach dieser Vereinbarung wird bei Wohnungsneubauten ein Anteil von 30 % öffentlich geförderter Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen angestrebt. An dieser Zahl sollte sich auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg orientieren. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages soll bei Neubauprojekten dadurch in Zukunft auch die Entstehung einseitiger Bevölkerungsstrukturen (überwiegend oder ausschließlich Haushalte mit höherem Einkommen) verhindert und eine bessere soziale Durchmischung erzielt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

StadtQM 07.11.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen Bebauungsplanverfahren mit den Vorhabenträgern oder Bauherren städtebauliche Verträge abzuschließen, mit dem Ziel, dass bei den betroffenen Vorhaben der Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen – Alleinerziehender, Familien, Haushalte mit mittlerem, geringem oder keinen Einkommen, Schwangerer, älterer und behinderter Menschen – angemessen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Belegungsrechten oder Regelungen über die Miethöhe, die sich an den Richtwerten der Wohnaufwendungsverordnung orientieren sollen, geschehen. Die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern sollen so gestaltet werden, dass die Vereinbarungen auch im Falle eines Eigentumswechsels Bestand haben. Ziel soll es sein, 20 bis 30 % der Wohnungen, die im Rahmen neuer Bauvorhaben entstehen, Haushalten mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung bis Februar 2013 zu berichten, welche Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnungen derzeit aufgestellt werden, in welchen dieser Verfahren der Abschluss städtebaulicher Verträge beabsichtigt wird und welche dieser Verfahren geeignet sind, die oben genannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringen und keinem Einkommen durch Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge umzusetzen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist zudem über den Fortgang und die Ergebnisse von Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in regelmäßigen Abständen zu berichten.

 

Davon unabhängig sollen konkret Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in den Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke der ehemaligen Schultheiss-Brauerei (Landsberger Allee/Richard Sorge-Straße, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1) sowie für das Gebiet Matthiasstraße/Pufendorfstraße/Friedenstraße/Landsberger Allee, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-1-1, V-1-2, V-1-3) aufgenommen werden, mit dem Ziel, die vorgenannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringem und keinem Einkommen vertraglich umzusetzen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen Bebauungsplanverfahren mit den Vorhabenträgern oder Bauherren städtebauliche Verträge abzuschließen, mit dem Ziel, dass bei den betroffenen Vorhaben der Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen – Alleinerziehender, Familien, Haushalte mit mittlerem, geringem oder keinen Einkommen, Schwangerer, älterer und behinderter Menschen – angemessen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Belegungsrechten oder Regelungen über die Miethöhe, die sich an den Richtwerten der Wohnaufwendungsverordnung orientieren sollen, geschehen. Die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern sollen so gestaltet werden, dass die Vereinbarungen auch im Falle eines Eigentumswechsels Bestand haben. Ziel soll es sein, 20 bis 30 % der Wohnungen, die im Rahmen neuer Bauvorhaben entstehen, Haushalten mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung bis Februar 2013 zu berichten, welche Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnungen derzeit aufgestellt werden, in welchen dieser Verfahren der Abschluss städtebaulicher Verträge beabsichtigt wird und welche dieser Verfahren geeignet sind, die oben genannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringen und keinem Einkommen durch Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge umzusetzen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist zudem über den Fortgang und die Ergebnisse von Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in regelmäßigen Abständen zu berichten.

 

Davon unabhängig sollen konkret Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in den Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke der ehemaligen Schultheiss-Brauerei (Landsberger Allee/Richard Sorge-Straße, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1) sowie für das Gebiet Matthiasstraße/Pufendorfstraße/Friedenstraße/Landsberger Allee, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-1-1, V-1-2, V-1-3) aufgenommen werden, mit dem Ziel, die vorgenannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringem und keinem Einkommen vertraglich umzusetzen.

 

   
    24.10.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.26 - überwiesen
   
   
    07.11.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 6.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.11.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.28 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 9.27  
"Gutschow Keller"  
Enthält Anlagen
DS/0422/IV  
Ö 9.28  
Verkehrsberuhigung am Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0424/IV  
Ö 9.29  
Einwohnerversammlung zur geplanten Verlegung der Tram 21  
DS/0425/IV  
Ö 9.30  
Potentiale für Mietwohnungsneubau  
DS/0427/IV  
Ö 9.31  
Mit dem Fahrrad zum Karneval  
Enthält Anlagen
DS/0428/IV  
Ö 9.32  
Mehr Verkehrssicherheit auf dem Petersburger Platz  
Enthält Anlagen
DS/0429/IV  
Ö 9.33  
Sponsoring für Kreuzberger Bügel  
DS/0430/IV  
Ö 9.34  
Markierte Begrenzungen für "Schankvorgärten"  
Enthält Anlagen
DS/0431/IV  
Ö 9.35  
Mehr Möglichkeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in Friedrichshain-Kreuzberg schaffen  
Enthält Anlagen
DS/0432/IV  
Ö 9.36  
Altkleidersammelcontainer  
DS/0433/IV  
Ö 9.37  
Wohnen ohne PKW  
DS/0434/IV  
Ö 9.38  
Keine Vorfahrt für die Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0435/IV  
Ö 9.39     Unverzügliche Umsetzung der Drucksache 0048/IV  
Enthält Anlagen
DS/0436/IV  
Ö 9.40  
Feriensportangebote für Kinder und Jugendliche  
Enthält Anlagen
DS/0437/IV  
Ö 9.41  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über das Ergebnis der Interessenabwägung nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Information der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange, den Entwurf des Bebauungsplans V-14-3 den Entwurf der Rechtsverordnung  
DS/0438/IV  
Ö 9.42  
Rettet das YAAM!  
DS/0440/IV  
Ö 9.43  
Für eine aktive Mietenpolitik: Verdrängung stoppen - Umwandlungsverordnung einführen  
DS/0441/IV  
               
 
 

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