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Drucksache - DS/0393/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in Abstimmung mit der Außenstelle der Senatsschulverwaltung gegenüber den bezirklichen Schulen sowie den Hilfsorganisationen (z.B. Johanniter-Unfall-Hilfe und Rotes Kreuz) dafür einzusetzen, dass ein Schulsanitätsdienst auch an Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg eingeführt werden kann.
Begründung:
Bisher gibt es an keiner Schule im Bezirk einen Schulsanitätsdienst. Durch den Schulsanitätsdienst können Schülerinnen und Schüler (nach einer Ausbildung durch Hilfsorganisationen, wie z.B. die Johanniter-Unfall-Hilfe oder das Jugendrotkreuz zu Schulsanitätern) durch ehrenamtliches Engagement fachgerechte und kompetente Erste Hilfe bei Unfällen leisten. Auch die Stärkung von Sozialkompetenzen oder eine frühzeitige Berufsorientierung (z.B. für Gesundheits- und Pflegeberufe) können durch diese Initiative gefördert werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Schule ff.
Ausschuss für Schule 17.10.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in Abstimmung mit der Außenstelle der Senatsschulverwaltung gegenüber den bezirklichen Schulen sowie den Hilfsorganisationen (z.B. Johanniter-Unfall-Hilfe und Rotes Kreuz) dafür einzusetzen, dass ein Schulsanitätsdienst auch an Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg eingeführt werden kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in Abstimmung mit der Außenstelle der Senatsschulverwaltung gegenüber den bezirklichen Schulen sowie den Hilfsorganisationen (z.B. Johanniter-Unfall-Hilfe und Rotes Kreuz) dafür einzusetzen, dass ein Schulsanitätsdienst auch an Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg eingeführt werden kann.
BVV, 28.08.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion
GesIk, 10.10.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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