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Drucksache - DS/0430/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern Möglichkeiten bestehen, Gewerbetreibende bzw. freie Träger oder weitere Institutionen anzuregen, sich an der Finanzierung von Fahrradbügeln zu beteiligen. Im Gegenzug dazu erhalten die oben Genannten die Möglichkeit, direkt auf dem Kreuzberger Bügel Werbung für sich zu machen. Sponsoren sollen z. B. das Recht erhalten, entsprechende Flächen für die Aufstellung von Fahrradbügeln vorzuschlagen und zu entscheiden, welchen konkreten Fahrradbügel sie finanzieren werden. Ausgeschlossen werden soll jedoch beispielsweise Werbung für Tabakprodukte, alkoholhaltige Getränke, Produkte und Einrichtungen, die dem Kinder- und Jugendschutz entgegenstehen (z. B. Spielhallen). In unmittelbarer Umgebung von Kitas, Schulen und weiteren häufig von Kindern und Jugendlichen genutzten Einrichtungen sind verschärfte Regelungen bzgl. einer Einschränkung der Werbemöglichkeit anzuwenden.
Begründung:
Das Bezirksamt und die BVV unterstützen seit vielen Jahren die zahlenmäßige Ausweitung der Flächen, auf denen Kreuzberger Bügel installiert werden. Teilweise wird der Ausbau durch mangelnde finanzielle Ressourcen behindert. Über ein Sponsoringkonzept könnte die Errichtung neuer Fahrradbügel vorangetrieben werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ff.
WiO, 22.11.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern Möglichkeiten bestehen, Gewerbetreibende bzw. freie Träger oder weitere Institutionen anzuregen, sich an der Finanzierung von Fahrradbügeln zu beteiligen. Im Gegenzug dazu erhalten die oben Genannten die Möglichkeit, direkt auf dem Kreuzberger Bügel Werbung für sich zu machen. Sponsoren sollen z. B. das Recht erhalten, entsprechende Flächen für die Aufstellung von Fahrradbügeln vorzuschlagen und zu entscheiden, welchen konkreten Fahrradbügel sie finanzieren werden. Ausgeschlossen werden soll jedoch beispielsweise Werbung für Tabakprodukte, alkoholhaltige Getränke, Produkte und Einrichtungen, die dem Kinder- und Jugendschutz entgegenstehen (z. B. Spielhallen). In unmittelbarer Umgebung von Kitas, Schulen und weiteren häufig von Kindern und Jugendlichen genutzten Einrichtungen sind verschärfte Regelungen bzgl. einer Einschränkung der Werbemöglichkeit anzuwenden.
Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Februar 2013 zu berichten.
UVKI 05.12.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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