Drucksache - DS/0441/IV  

 
 
Betreff: Für eine aktive Mietenpolitik: Verdrängung stoppen - Umwandlungsverordnung einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKEVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:ResolutionResolution
   Beteiligt:PIRATEN
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Land Berlin auf, von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen durch eine entsprechende Rechtsverordnung zu untersagen.

 

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist einer der „Motoren“ sozialer Verdrängung und muss gebremst werden. Sie ist eine der Ursachen für die Verknappung von Mietwohnraum. Der Erwerb von Einzelwohnungen durch Kapitalanleger verstärkt zudem den Druck auf den Mietwohnungsmarkt.

 

Bereits seit 1998 besteht die Möglichkeit, die Umwandlung in Wohnungseigentum durch den Erlass einer Umwandlungsverordnung in Milieuschutzgebieten einer vorherigen Genehmigungspflicht zu unterwerfen. Eine solche Verordnung bietet die Chance, das Verdrängungsrisiko für die Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren und zum Erhalt des örtlichen Mietwohnungsbestandes beizutragen.

 

 

 

Begründung:

 

Anwohner_innen und Mieter_innen-Initiativen rund um die Richard-Sorge-Straße und um die nord-westliche Frankfurter Allee fordern in einem Anwohnerantrag die Ausweisung sogenannter Milieuschutzgebiete. Dieses Anliegen wurde fraktionsübergreifend aufgegriffen und in die BVV eingebracht (vgl. DS/0379/IV). Eine weitere Forderung der Anwohner_innen und Mieter_innen-Initiativen ist die Einführung eine Verordnung, um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern. Das Baugesetzbuch bietet die Möglichkeit, die Umwandlung in Wohnungseigentum durch den Erlass einer Umwandlungsverordnung einer vorherigen Genehmigungspflicht zu unterwerfen (§ 172 Abs. 1 Nr. 2., Abs. 4). Sie muss in Berlin auf Landesebene eingeführt werden.

 

Die Einführung solch einer Verordnung durch das Land Berlin wurde durch die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert (vgl. DS/0161/IV und DS/2029/III). Die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass das durch die Nutzung des Instruments der Umwandlungsverordnung die Umwandlung in Eigentumswohnungen in betroffenen Quartieren stark zurück geht und zu einer sozialen Stabilisierung führt. Die Verordnung kann in Gebieten erlassen werden, die einer „Sozialen Erhaltungssatzung“ unterliegen, also als Milieuschutzgebiete ausgewiesenen sind (§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB). Mit der Einbringung dieser Resolution verleiht die BVV diesem Anliegen erneut Nachdruck.

 

 

ÄA 23.10.2012

B’90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Land Berlin auf, von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen durch eine entsprechende Rechtsverordnung zu untersagen.

 

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist einer der „Motoren“ sozialer Verdrängung und muss gebremst werden. Sie ist eine der Ursachen für die Verknappung von Mietwohnraum. Der Erwerb von Einzelwohnungen durch Kapitalanleger verstärkt zudem den Druck auf den Mietwohnungsmarkt.

 

Bereits seit 1998 besteht die Möglichkeit, die Umwandlung in Wohnungseigentum durch den Erlass einer Umwandlungsverordnung in Milieuschutzgebieten einer vorherigen Genehmigungspflicht zu unterwerfen. Eine solche Verordnung bietet die Chance, das Verdrängungsrisiko für die Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren und zum Erhalt des örtlichen Mietwohnungsbestandes beizutragen.

 

Mit Erlass einer Umwandlungsverordnung sind die Bezirksämter mit den notwendigen zusätzlichen Personalmitteln auszustatten, um die Verordnung auch durchsetzen zu können.

Die derzeitige Personalsituation lässt in Friedrichshain-Kreuzberg bereits jetzt keine Durch-führung von zusätzlichen Aufgaben zu. Wenn die Wirkung einer Umwandlungsverordnung sich entfalten und nicht verpuffen soll, muss die Verordnung mit zusätzlichem Personal untersetzt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Land Berlin auf, von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen durch eine entsprechende Rechtsverordnung zu untersagen.

 

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist einer der „Motoren“ sozialer Verdrängung und muss gebremst werden. Sie ist eine der Ursachen für die Verknappung von Mietwohnraum. Der Erwerb von Einzelwohnungen durch Kapitalanleger verstärkt zudem den Druck auf den Mietwohnungsmarkt.

 

Bereits seit 1998 besteht die Möglichkeit, die Umwandlung in Wohnungseigentum durch den Erlass einer Umwandlungsverordnung in Milieuschutzgebieten einer vorherigen Genehmigungspflicht zu unterwerfen. Eine solche Verordnung bietet die Chance, das Verdrängungsrisiko für die Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren und zum Erhalt des örtlichen Mietwohnungsbestandes beizutragen.

 

Mit Erlass einer Umwandlungsverordnung sind die Bezirksämter mit den notwendigen zusätzlichen Personalmitteln auszustatten, um die Verordnung auch durchsetzen zu können.

Die derzeitige Personalsituation lässt in Friedrichshain-Kreuzberg bereits jetzt keine Durch-führung von zusätzlichen Aufgaben zu. Wenn die Wirkung einer Umwandlungsverordnung sich entfalten und nicht verpuffen soll, muss die Verordnung mit zusätzlichem Personal untersetzt werden.

 

 
 

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