Drucksache - DS/0450/IV  

 
 
Betreff: Altkleidercontainer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Möbus, AnjaMöbus, Anja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie viele Altkleidercontainer im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befinden sich nach Kenntnis des Bezirksamtes auf öffentlichem (Straßen-)land?

 

2.      Wie handhabt das BA die Genehmigung von Altkleidercontainern?

 

3.      Wie bewertet das BA die zunehmende Aufstellung von Altkleidercontainern in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

Nachfrage:

 

1.        Wie handhabt das Bezirksamt die Beseitigung von illegal aufgestellten Altkleidercontainern?

 

 

                                                                                   

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                             10.2012

Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Wie viele Altkleidercontainer im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befinden sich

      nach Kenntnis des Bezirksamtes auf öffentlichem (Straßen-)land?

 

Das Bezirksamt hat Kenntnis von fünf Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, deren Eigentümer anscheinend auch gerne den Standort verändern, vermutlich damit die Mitarbeiter/innen des Außendienstes sie nicht sofort finden. Da keine Genehmigungen vorliegen werden Ordnungswidrigkeiten­verfahren durchgeführt.

 

 

2.   Wie handhabt das BA die Genehmigung von Altkleidercontainern?

 

Die Häufung von Altkleidersammelcontainer beeinflusst das Straßenbild negativ. Daraus resultiert eine zusätzliche Beeinträchtigung des Stadtbildes.

 

Um einer Häufung auf öffentlichem Straßenland entgegenzuwirken, wurden in der Ver­gangenheit sämtliche Anträge zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainer abgelehnt. Diese auch durch Bezirksamtsbeschluss gefestigte grundlegende Haltung ist erforderlich, weil Aufsteller bei Ablehnungen mehrfach mit Klage vor dem Verwaltungsgericht gedroht haben.

 

Um Aufstellern von vornherein die Chance zu nehmen, auf Gleichbehandlung klagen zu können, ist die strikte Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich, in diesem Falle also die Ablehnung eines jeden entsprechenden Antrags, so dass im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die straßenrechtliche Verwaltungspraxis zweifelsfrei unter­schiedslos und willkürfrei gehandhabt wird.

.

 

3.      Wie bewertet das BA die zunehmende Aufstellung von Altkleidercontainern in

      Friedrichshain-Kreuzberg?

 

Das Bezirksamt kann die Aufstellung von Altkleidercontainer auf privatem Grund rechtlich nicht verhindern. Daher werden Container - anscheinend manchmal auch ohne Wissen des Grundstückseigentümers - oftmals in unmittelbarer Nähe zu öffentlichem Straßenland auf Privatgrundstücken errichtet.

 

 

 

 

Das Bezirksamt ist aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes nicht grundsätzlich gegen das Sammeln von Kleidungsstücken u.a.m. in Containern. Proble­matisch erscheint vielmehr der Umgang mancher Aufsteller mit ihren Containern, die sehr häufig einen sehr verwahrlosten Eindruck machen, manchmal recht lange umge­stürzt liegen bleiben und die Durchwegung öffentlicher, aber auch privater Wege behindern. Anscheinend erhalten manche Eigentümer erst nach Mitteilung des Ordnungsamtes Kenntnis von diesem Zustand, was den Eindruck mangelnder Pflege der Aufstellorte nicht aller, aber doch so mancher Aufsteller verstärkt.

 

 

Nachfrage:

 

1.      Wie handhabt das Bezirksamt die Beseitigung von illegal aufgestellten Altkleider-containern?

 

Die konsequente Feststellung, Verfolgung und Ahndung der illegalen Aufstellung von Altkleidercontainern hat in der Vergangenheit zu einer drastischen Beräumung des öffentlichen Straßenlandes durch die Aufstellerfirmen geführt. Weiterhin wird wegen jedes auf öffentlichem Straßenland aufgefundenen Altkleidercontainers gegen den Aufsteller ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

Führt die Festsetzung der Geldbuße nicht zur Entfernung des Containers, ergeht ein weiterer Bescheid mit deutlich erhöhtem Bußgeld. In der Konsequenz entfernt der Aufsteller selbst seinen Container, da durch die ansteigende Höhe der Bußgelder die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gewährleistet ist.

 

Wie bereits erwähnt kommt es aber hin und wieder vor, dass Aufsteller den Aufstellort ihres Containers auf öffentlichem Straßenland wechseln, um Bußgeldverfahren auszu­weichen. Das Bezirksamt ist mit dem Ordnungsamt sehr bemüht, dieser manchmal vor­kommenden Praxis bei Kontrollgängen des Außendienstes entgegen zu wirken, was auch ganz gut gelingt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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