Drucksache - DS/0431/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die über einen längeren Zeitraum (z. B. mehr als drei Monate) erteilt werden, die Begrenzungen der entsprechend nutzbaren Flächen moderat sichtbar auf dem öffentlichen Straßenland zu kennzeichnen.
Begründung:
Die genehmigte Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes soll auch für die Anwohner nachvollziehbar sein. Durch auf den Gehwegen angebrachte Begrenzungsmarkierungen kann leicht nachvollzogen werden, wenn Verstöße vorliegen. Zudem sind solche gekennzeichneten Begrenzungen Anhaltspunkte für Betreiber und Gäste von "Schankvorgärten".
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
Wio 06.12.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei der Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die über einen längeren Zeitraum (z. B. mehr als drei Monate) erteilt werden, die Begrenzungen der entsprechend nutzbaren Flächen moderat sichtbar auf dem öffentlichen Straßenland gekennzeichnet werden können.
Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Februar 2013 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei der Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die über einen längeren Zeitraum (z. B. mehr als drei Monate) erteilt werden, die Begrenzungen der entsprechend nutzbaren Flächen moderat sichtbar auf dem öffentlichen Straßenland gekennzeichnet werden können.
Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Februar 2013 zu berichten.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
WiO 07.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 15.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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