Drucksache - DS/0423/IV  

 
 
Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.)    Wie viele Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, leben in Friedrichshain-Kreuzberg in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften?

 

2.)    Wie viele dieser Personen haben ihre Wohnungen auf Grundlage des Kooperationsvertrages „Wohnungen für Flüchtlinge“ zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) und den städtischen Wohnungsunternehmen erhalten?

 

3.)    Wie viele Wohneinheiten stellen die städtischen Wohnungsunternehmen im Rahmen des Kooperationsvertrages „Wohnungen für Flüchtlinge“ in Friedrichshain-Kreuzberg zur Verfügung?

 

 

Nachfragen:

 

1.)    Wie hoch sind die Durchschnittskosten für die Unterbringung ohne Verpflegung pro Person in Gemeinschaftsunterkünften in Friedrichshain-Kreuzberg für Personen die Leistungen nach AsylbLG erhalten?

 

2.)    Wie erklärt das Bezirksamt den Sachverhalt, dass trotz signifikant höherer Durchschnittskosten für die Unterbringung von Flüchtlingen (pro Person ohne Verpflegung) in Gemeinschaftsunterkünften, die überwiegende Mehrheit der betroffenen Personen nicht in Wohnungen leben?

 

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

Ich kann Ihnen zuerst nicht versprechen, dass wir im Boot sind, Ihre Fragen so beantworten können, wie Sie gestellt sind, weil die Regelung der Zuständigkeit für Menschen, die Leistungen machen, also Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, dazu führt, dass nicht alle Leistungsempfänger, die in Friedrichshain-Kreuzberg leben, vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg betreut werden sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Menschen betreut, die nicht in Friedrichshain-Kreuzberg leben und es gibt weder im Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg noch im Land eine Datenhaltung, die Menschen, die in einem Bezirk leben, mit der entsprechenden Leistung AsylbLG hier verknüpfen.

Auskunft geben kann ich Ihnen nur für den Personenkreis, für den unser Bezirk Leistungen nach dem AsylbLG auf der Grundlage der Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit erbringt. Die Leistungszuständigkeit richtet sich überwiegend nicht nach dem Wohnbezirk der Leistungsberechtigten, sondern nach dem Geburtsdatum des oder der Ältesten der Haushaltsgemeinschaft.

 

Zu Frage 1: Die weitaus überwiegende Zahl der Leistungsberechtigten, die zuständigkeitshalber Leistungen vom Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg erhalten, lebte im August 2012 in Wohnungen, die sich aber in allen Bezirken Berlins befinden können. Zirka 410 Haushalte, ungefähr 150 Haushalte davon haben eine Wohnung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg erbrachte im August 2012 für 861 Personen in 511 Haushalten Leistungen nach dem AsylbLG. Davon lebten 58 Personen in Gemeinschaftseinrichtungen des LAGeSo und eine geschätzte Zahl von 42 Haushalten in Pensionen. Die Zahl, die in obdachlosen Pensionen lebenden Personen konnte nur geschätzt werden, weil es keine entsprechende Datenhaltung und damit keine statistische Auswertungsmöglichkeit gibt.

 

Zu Frage 2: Der genannte Vertrag, Wohnungen für Flüchtlinge, beinhaltet eine Kooperation zwischen dem LAGeSo und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Deshalb wird dem Bezirk nicht bekannt, wie viele Mietverhältnisse auf der Grundlage dieses Vertrages zustande gekommen sind. Falls gewünscht, könnte beim LAGeSo um entsprechende Auskunft gebeten werden.

 

Zu Frage 3: Ebenso kann Ihre Frage 3, wie viele Wohneinheiten auf der Grundlage dieses Kooperationsvertrages zur Verfügung stehen, nur durch entsprechende Nachfrage beim LAGeSo nach Zahl der Mietverhältnisse auf Grundlage des o.g. Vertrages seit 01. Juli 2012 und nach der Verteilung der dadurch zustande gekommenen Mietverhältnisse auf die Bezirke, in denen die Wohnungen liegen, beantwortet werden.

 

Zu Nachfrage 1: Die Durchschnittskosten für die Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ohne Verpflegung pro Person betragen im Land Berlin gegenwärtig 460,81 EUR monatlich. Das entnahmen wir einer Mitteilung des LAGeSo vom 08. März 2012 mit einer Gültigkeit für diese Aussage für diesen Zeitraum 01. September 2012 bis 29. Februar 2013. Die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen, die in Friedrichshain-Kreuzberg gelegen sind, oder die entsprechenden durchschnittlichen Kosten für die Anzahl von 58 Personen, die zuständigkeitshalber vom Bezirk Leistungen in Gemeinschaftseinrichtungen erhalten, lässt sich leider nicht ermitteln, weil es eine entsprechende Datenhaltung nicht gibt und damit keine statistische Auswertungsmöglichkeit besteht. Es ist uns nicht bekannt, ob das LAGeSo über eine entsprechende Auswertungsmöglichkeit vergt.

Das ist nicht schwer, da anzurufen, es ist nur schwer, von  Dienstag, 11.00 Uhr bis Mittwochnachmittag alle diese Fragen immer zusammenzubringen. Insofern gibt es das ja des Öfteren, dass wir anbieten, Nachfragen dann auch entsprechend nachzureichen. Die durchschnittlichen Unterbringungskosten berechnet das LAGeSo für die nach den Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz notwendige Berechnung. Ob die Unterbringung in eine Wohnung im konkreten Einzelfall kostengünstiger ist als die Gemeinschaftsunterbringung. Das LAGeSo zieht auf der Basis von 30,4 Tagen je Monat für die Berechnung die durchschnittlichen gewichteten Verrechnungssätze der vertraglich gebundenen Unterkünfte des LAGeSo und der entsprechenden Tagessätze der vertragsfreien Unterkünfte heran. Durch die Einbeziehung der vertragsfreien Unterkünfte erhöht sich tendenziell der monatliche Kostensatz, weil die vertragsfreien Unterkünfte häufig teurer sind als die vertragsgebundenen Gemeinschaftsunterkünfte.

 

Zu Nachfrage 2: Der Kooperationsvertrag, Wohnungen für obdachlose Flüchtlinge, wurde vom LAGeSo für die Zeit ab 01. Juli 2011 abgeschlossen. Mithin könnten bei voller Vertragserfüllung durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bis zum heutigen Tag nicht signifikant mehr als 275 Wohnungen zur Verfügung gestellt worden sein. Das ist ein relativ geringer Anteil im Verhältnis zu dem im Land Berlin lebenden Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG. Leistungsberechtigte, die nicht das Glück haben, über diesen Kooperationsvertrag eine Wohnung zu erhalten, müssen selbst suchen. Dabei hat im Wettbewerb um eine preislich angemessene Wohnung dieser Personenkreis aufgrund ungesicherten Aufenthaltsstatus relativ kurze Zeit, Gültigkeit, Duldung, grundsätzlich schlechtere Chancen als nachfragende Personen. Ein weiteres Hindernis für eine erfolgreiche Suche ist ggf. der Wunsch, bestimmte Bezirke bei der Wohnungssuche auszusparen.

Das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg ist schon seit Jahren bemüht, die leistungsberechtigten Personen zu veranlassen, sich eine Wohnung zu suchen, insbesondere bei größeren Haushalten werden ggf. auch Mieten akzeptiert, die über den Richtwert in der AV-Wohnen bzw. jetzt der WAV liegen, um teils erhebliche Kostenreduzierungen zu erreichen. Zum Beispiel eine vierköpfige Familie mit Pensionskosten von ca. 4.000,00 EUR monatlich konnte eine Wohnung mit 1.500,00 EUR Miete anmieten, monatliche Ersparnis volkswirtschaftlich gesehen 1.500,00 EUR. Jedoch beobachtet die Leistungsstelle des Sozialamts beispielsweise auch, dass Leistungsberechtigte z. B. mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit es vorziehen, in den Gemeinschaftseinrichtungen, Unterkünfte und Einrichtungen, Pensionen wohnen zu bleiben.

Insgesamt sind die Bemühungen des Sozialamtes hinsichtlich der Unterbringung in Wohnungen als erfolgreich zu betrachten, da von den von Friedrichshain-Kreuzberg Betreuten nur ein Fünftel der Haushalte in Gemeinschaftsunterkünften oder Pensionen für obdachlose Personen lebt. Bei den bekanntermaßen knapper werdendem Angebot an freien preislich angemessenen Wohnungen kann allerdings nicht prognostiziert werden, ob diese günstige Quote gehalten werden kann.

 

 
 

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