17.01.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 8.10 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter – Konsensliste.
22.02.2007 - Ausschuss für Soziales und Jobcenter
Ö 4.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Vor Eintritt in die Beratung dieser Drucksache erklärt Herr
Hackenberger, dass die Möglichkeit seiner Befangenheit besteht und er aus
diesem Grund weder mitberaten noch abstimmen wird
Vor Eintritt in die Beratung dieser
Drucksache erklärt Herr Hackenberger, dass die Möglichkeit seiner Befangenheit
besteht und er aus diesem Grund weder mitberaten noch abstimmen wird.
Der Antrag wird von der SPD-Fraktion
begründet.
Frau Wagener führt aus, dass im
JobCenter lediglich festgestellt bzw. vermutet werden kann, ob ein Kunde einen
speziellen Betreuungsbedarf hat. Diese Vermutung wird dann an die
Arbeitsagentur weitergeleitet. Dort wird der Kunde u.a. ärztlich untersucht und
ggf. weiter betreut.
Es liegen keine genauen Fallzahlen
vor, da es hierfür kein Statistikprogramm im JobCenter gibt.
Frau Wagener erklärt weiterhin, dass
einer ihrer Fallmanager Erfahrungen in dieser Problematik hat und sein Wissen
auch in Fachgesprächen an die Mitarbeiter weiter gibt. Auf der heutigen Sitzung
der Trägervertretung wurde beschlossen, eine Dienstleistung für die Beratung im
Rehabereich bei der Arbeitsagentur einzukaufen.
Herr Gmelin, ein Verteter des Annedore
Leber Bildungswerkes stellt seine Arbeit vor und verdeutlicht die Problematik
der dort ausgebildeten Personen. Er erklärt, es hätte früher mit der
Arbeitsagentur eine Zusammenarbeit stattgefunden, da seine Mitarbeiter das
Potenzial der von ihnen betreuten Personen erkennen und Anforderungsprofile erstellen
können. Er wünscht sich eine solche Zusammenarbeit mit dem JobCenter.
Nach kurzer Diskussion verliest der
Vorsitzende einen Änderungsvorschlag zum Antragstext.
Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich in der Trägervertretung
des JobCenters Tempelhof-Schöneberg dafür einzusetzen, dass die Gewährung von
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und von
Behinderung bedrohten Menschen weiter verbessert wird. Dabei geht es unter
anderem um die Stärkung der fachlichen Kompetenzen (Erkennen des Rehabedarfs)
und die Sensibilisierung der Beschäftigten des JobCenters für die besonderen
Bedarfe des betroffenen Personenkreises.
21.03.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 10.20 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich in der Trägervertretung des JobCenters Tempelhof-Schöneberg dafür einzusetzen, dass die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen weiter verbessert wird. Dabei geht es unter anderem um die Stärkung der fachlichen Kompetenzen (Erkennen des Rehabedarfs) und die Sensibilisierung der Beschäftigten des JobCenters für die besonderen Bedarfe des betroffenen Personenkreises.
Das Bezirksamt berichtet bis zur Sitzung der BVV im Mai 2007 über die Ergebnisse seiner Bemühungen.
20.06.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.4 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter – Konsensliste.
27.09.2007 - Ausschuss für Soziales und Jobcenter
Ö 3.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
BV Frau Ahlhoff begründet ihren Antrag
Herr Nürnberger wirft die Frage auf,
ob es in den letzten Monaten noch Verbesserungen gab, da der Bericht vom Juli
ist.
Frau Dr. Klotz erklärt, dass das
Jobcenter einen Koordinator für die Arbeit mit Kunden mit Behinderungen hat.
Sie betont, dass es zunehmend Kunden gibt, die psychisch erkrankt bzw. von
psychischer Erkrankung bedroht sind. Jedoch sieht sie kritisch, dass die
Behinderungen bzw. Erkrankungen oft nicht gleich zu erkennen sind und psychisch
Kranke es nicht wissen oder wahrhaben wollen. Nach dieser Darstellung, wird die
Frage aufgeworfen, ob dafür ein speziell geschultes Team gegründet werden soll
oder alle Sacharbeiter diese Bertreuung übernehmen können. Die Verwaltung erklärt
die Begriffe Behinderungen nach SGB IX und Schwerbehinderung ausführlich. Wenn
das Jobcenter bei Kunden einen Rehabedarf vermutet, werden in der Regel die
Fachdienste eingeschaltet.
Daraufhin gibt es angeregte
Diskussionen, in der das Für und Wider gesonderter Teams und Ansprechpartner
für Menschen mit Behinderung und insbesondere mit psychischen Behinderungen
beraten wird.
Herr Dr. Baack möchte wissen, wie das
Jobcenter handelt, falls psychisch Kranke aufgrund ihrer Krankheit einen Termin
beim Jobcenter nicht wahrnehmen können.
Frau Burgmüller gibt eine ausführliche
Beantwortung, u.a. erklärt sie, dass es für solche Fälle einen Außendienst
gibt.
Die Mitteilung zur Kenntnisnahme wird
zur Kenntnis genommen.