Drucksache - 0332/XVIII  

 
 
Betreff: Suchtkranke im JobCenter besser betreuen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Entscheidung
27.09.2007 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Vorberatung
27.03.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Es gehört zu den Aufgaben der Vermittlungsfachkräfte, Bürgerinnen und Bürger in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bestehende Vermittlungshemmnisse, zu denen auch Suchterkrankungen gehören, sind zu verringern oder gar zu beseitigen. Dies erfolgt in der Regel durch Einschaltung von Fachstellen. Wird im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg eine Suchterkrankung bekannt, wechselt die Betreuung des/r Bürger/in zum Fallmanager, der aufgrund eines geringeren Betreuungsschlüssels und einer höheren Qualifizierung angemessener auf den/die Bürger/in eingehen kann.

 

Die Suchtberatung im eigentlichen Sinne ist eine Pflichtleistung der Kommune. Aus Sicht des/r beschäftigungsorientierten Fallmanagers/in stellt sich die Betreuung Suchterkrankter als problematisch dar, da diese krankheitsbedingt wenig kooperativ sind und ihr Problem verdrängen. Andere Suchterkrankungen (Tablettensucht, Spielsucht o.ä.) sind auch durch sehr erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur schwer oder gar nicht zu erkennen, wenn der/die Bürger/in nicht selber Hinweise dazu gibt.

 

Es besteht zwischen den Fallmanager/innen und Sozialpädagog/innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Abteilung Gesundheit regelmäßig Kontakt in Einzelfällen und ein allgemeiner gegenseitiger Informationsaustausch statt. Auf der Ebene der Führungskräfte des Jobcenters und der Abt. Sozialwesen und Gesundheit werden regelmäßige Treffen zur Abstimmung der Prozesse und Beratungsangebote und Erörterung geeigneter Maßnahmen durchgeführt.

 

Die Problematik in der Beratung der angesprochenen Zielgruppe ist eher darin begründet, dass Bürger/innen ihr Suchtverhalten nicht mitteilen müssen, so dass dieses Problem oft unerkannt bleibt. Bei offensichtlichen Fällen gehen in der Regel psychosoziale Auffälligkeiten mit der Suchtproblematik einher. Hier erfolgt umgehend die Einschaltung des bezirklichen Koordinators der Psychosozialen Betreuung (SozPSB).

 

Im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg wurden zwei Mitarbeiter des Jobcenters zu "Experten" im Erkennen und Umgang mit Suchtkranken qualifiziert, die auch einen überbezirklichen Austausch im Land Berlin sicherstellen. Die Kollegen sind Ansprechpartner für alle persönlichen Ansprechpartner/innen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen