Drucksache - 0014/XVIII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Durch
den Abschluss eines Tarifvertrages für die Schulhausmeister des Landes Berlin
konnten diese bis zum 31.05.2007 auf freiwilliger Basis einen Vertrag abschließen,
weiterhin Abenddienste zu leisten. Bei diesem Termin handelt es sich um eine
Ausschlussfrist; es können im Anschluss keine weiteren entsprechenden Verträge
mehr abgeschlossen werden. Eine Vereinbarung zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz, die Bestandteil des Tarifvertrages ist, regelt den Umfang
der zeitlichen Inanspruchnahme der Schulhausmeister. Von 59 Schulhausmeistern
haben sich 56 bereit erklärt, weiterhin in den Abendstunden den
Bereitschaftsdienst zu verrichten, so dass zur Zeit der Betrieb in den Schulen
nach 17.00 Uhr weitgehend gesichert ist. Darüber
hinaus wurde in Verbindung mit der Gebäudereinigung die Dienstleistung eines
Kontroll- und Schließdienstes als Bedarfsposition ausgeschrieben, um auch an
den Schulen, deren Schulhausmeister sich nicht zur Wahrnehmung des
Bereitschaftsdienstes bereit erklärt haben, die Betreuung in den Abendstunden
zu gewährleisten. Die
Kooperationsvereinbarung mit dem Fachdienst Sport, die u.a. die Vergabe der
Schulsporthallen regelt, steht kurz vor dem Abschluss. Bei
der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs für 2008/2009 wurden die
überstundenbedingten Mehrausgaben insofern berücksichtigt, als die für die
Schulhausmeister geltenden Durchschnittsätze um ca. 6.000 € pro Stelle
höher veranschlagt worden sind als für vergleichbare Angestellte. Insgesamt
wurden somit jeweils ca. 290.000 € mehr an Personalmitteln
berücksichtigt. Die
Fachbereich Facility Management hat bei seiner Prognose 2008/2009 einen
Zuschlag von 2 % der für 2007 ermittelten Hochrechnungswerte für Reinigungskosten
mit einem Wert von insgesamt ca. 55.000 € einfließen lassen, um Kosten
für einen Einsatz von Fremdfirmen zu berücksichtigen. Zusammenfassend
sind somit ca. 350.000 € in der Prognose 2008/2009 berücksichtigt, die im
Zusammenhang mit den Späteinsätzen an Schulen stehen. Die
vom Personalservice ermittelten Zahlen wurden bei der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs im vollen Umfang berücksichtigt. Die
Prognosen für die Sachmittel sind Bestandteil der gesamten
Bewirtschaftungskosten, die naturgemäß stets schwer einschätzbar sind. Die
prognostizierten Kosten für die Bewirtschaftung konnten auf Grund des zur
Verfügung stehenden Gesamtbudgets nicht im vollen Umfang beim Planentwurf
berücksichtigt werden. Eine gesonderte Abbildung des betroffenen Segments ist
hierbei nicht möglich. Eine Einschätzung über den erforderlichen Umfang und die
damit verbundenen finanziellen Auswirkungen von Wachschutzeinsätzen kann
derzeit nicht erfolgen. Unabhängig
von den finanziellen Unwägbarkeiten, die derzeit nicht beseitigt werden können,
ist jedoch eine Vorsorge für die Öffnung der Schulen am Abend getroffen worden,
die als ausreichend angesehen werden kann. |
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