Drucksache - 0329/XVIII  

 
 
Betreff: Radfahrersicherheit am Tempelhofer Damm
- Einfädelung in den Fließverkehr am Radweg-Ende Höhe Alt-Tempelhof ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK 06.11.07

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Mit Schreiben vom 23.07.2007 wurde die Verkehrslenkung Berlin (VLB) um Stellungnahme zum BVV-Beschluss Drucksache Nr. 0329/XVIII, mit dem eine Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer im südlichen Abflussraum der LZA Tempelhofer Damm/Alt-Tempelhof angestrebt wird, gebeten.

 

Nach der Überprüfung der Verkehrssituation hat die Verkehrslenkung Berlin (VLB) mitgeteilt, dass es sich bei dem endenden Radweg um eine stadtweit übliche Verkehrssituation handelt. Da der Straßenraum südlich der Straße Alt-Tempelhof nicht mehr ausreichend Fläche zur Verfügung hat, um einen Radweg fortführen zu können, wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Dort muss er sich unter Berücksichtigung des Kfz-Verkehrs in den fließenden Verkehr einfädeln.

 

Eine solche Verkehrssituation erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit von den Radfahrern.

 

Auf Grund der beengten Platzverhältnisse sieht die Verkehrslenkung Berlin (VLB) jedoch keine andere Möglichkeit einer verbesserten Radverkehrsführung.

 

Lediglich eine Verschiebung des im südlichen Abflussraum liegenden Taxenhalteplatzes könnte die Strecke zum Einfädeln der Radfahrer verlängern und somit ggf. zu mehr Übersichtlichkeit führen.

 

Hierzu müsste die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde den Taxenhalteplatz um einige Meter verlegen und stattdessen ein Haltverbot dort anordnen. Diese Maßnahme würde jedoch lediglich die Stelle des Einfädelns verlagern und ansonsten keine Erleichterung für den Radfahrer darstellen.

 

 

Des Weiteren sieht die Verkehrslenkung Berlin (VLB) keine weiteren Möglichkeiten und weist darüber hinaus darauf hin, dass innerhalb von 30 Monaten lediglich 1 Verkehrsunfall mit Radfahrerbeteiligung an dieser Stelle registriert wurde. Hierbei ist der Radfahrer leicht verletzt worden.

 

 
 

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