Drucksache - 0271/XVIII
Ich frage
das Bezirksamt: 1)
Ist
dem Bezirksamt bewußt, welch hoher Stellenwert mittlerweile dem
gemeinschaftlichen Grillen zugemessen wird (wie es z.B. ein Artikel der
Berliner Zeitung vom 5./6.05.07, S. 20 “Würstchen im Freien” zum
Ausdruck bringt)? 2)
Kann
das Bezirksamt (in etwa) beziffern, wie hoch der Anteil von Haushalten in
Tempelhof-Schöneberg ist, die über a) Eigenheime, b) eine Mietwohnung, c)
Kleingärten verfügen? Läßt sich daraus und aus dem persönlichen Grillverhalten
der Bezirksamtsmitglieder ableiten, wie groß in etwa der Bedarf an
Grillmöglichkeiten wäre? 3)
Wie
bewertet das Bezirksamt die Tatsache (so z.B. Drs 16/10051 im
Abgeordnetenhaus), dass die überwiegende Zahl von Bezirke mit öffentliche
Grillflächen Menschen, die nicht auf private Flächen zugreifen können, das
Grillvergnügen ermöglicht? 4)
Verfügt
das Bezirksamt über Erkenntnisse, dass in anderen Bezirken leichtfertiger mit
dem Naturschutz umgangen wird oder niedrigere Sauberkeitsmaßstäbe angelegt
werden? 5)
Hält
das Bezirksamt einen Anspruch von Bürgern ortsnah Grillen zu können für
berechtigt oder verweist es auf die Grillmöglichkeiten in anderen Bezirken? 6)
Wann
und mit welchem Ergebnis hat das Bezirksamt unter fachlicher Beratung geprüft,
wie die Einrichtung von Grillplätzen sich zur “Verträglichkeit mit der
Zweckbestimmung und der Gestaltung von Grünanlagen” (Antwort auf meine
Kleine Anfrage – Nr. 23) verhält? |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |