Drucksache - 0271/XVIII  

 
 
Betreff: Verschläft das Bezirksamt die Grillsaison?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GindraBezirksverordneter DIE LINKE.PDS
  Gindra, Harald
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
16.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.06.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg wolle beschließen:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Ist dem Bezirksamt bewußt, welch hoher Stellenwert mittlerweile dem gemeinschaftlichen Grillen zugemessen wird (wie es z.B. ein Artikel der Berliner Zeitung vom 5./6.05.07, S. 20 “Würstchen im Freien” zum Ausdruck bringt)?

2)      Kann das Bezirksamt (in etwa) beziffern, wie hoch der Anteil von Haushalten in Tempelhof-Schöneberg ist, die über a) Eigenheime, b) eine Mietwohnung, c) Kleingärten verfügen? Läßt sich daraus und aus dem persönlichen Grillverhalten der Bezirksamtsmitglieder ableiten, wie groß in etwa der Bedarf an Grillmöglichkeiten wäre?

3)      Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache (so z.B. Drs 16/10051 im Abgeordnetenhaus), dass die überwiegende Zahl von Bezirke mit öffentliche Grillflächen Menschen, die nicht auf private Flächen zugreifen können, das Grillvergnügen ermöglicht?

4)      Verfügt das Bezirksamt über Erkenntnisse, dass in anderen Bezirken leichtfertiger mit dem Naturschutz umgangen wird oder niedrigere Sauberkeitsmaßstäbe angelegt werden?

5)      Hält das Bezirksamt einen Anspruch von Bürgern ortsnah Grillen zu können für berechtigt oder verweist es auf die Grillmöglichkeiten in anderen Bezirken?

6)      Wann und mit welchem Ergebnis hat das Bezirksamt unter fachlicher Beratung geprüft, wie die Einrichtung von Grillplätzen sich zur “Verträglichkeit mit der Zweckbestimmung und der Gestaltung von Grünanlagen” (Antwort auf meine Kleine Anfrage – Nr. 23) verhält?

 

 
 

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