Drucksache - 1758/XVII  

 
 
Betreff: Erweiterung der Freispielfläche der Kindertagesstätte Fuggerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2006 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
06.06.2006 
50.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule (offen)     
04.07.2006 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   
05.09.2006 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2006 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE 05.09.2006
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Das ehemalige Kindertagesstätten-Gebäude in der Welserstraße ist mit verschiedenen Nutzungen belegt. Einerseits befindet sich im Untergeschoss der Ganztagsbereich der Scharmützelsee-Schule, bis die Baumaßnahme am Schulgebäude abgeschlossen ist. Dies ist voraussichtlich im Frühherbst 2008 der Fall. Dementsprechend nutzt der Freie Träger “Nachbarschaftsheim Schöneberg” das Gebäude als auch die Freifläche sehr intensiv für die Ganztagsbetreuung der Schulkinder. Zum anderen befinden sich im Obergeschoss Klassenräume für die Finow-Grundschule, die Freifläche wird im Rahmen des Unterrichtsangebotes dadurch ebenfalls frequentiert.

 

Das im o.g. Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung formulierte Anliegen wurde dem Schulamt bereits mit Schreiben der Kindertagesstätte Fuggerstraße vom 28. August 2005 bekannt gegeben. Darauf erfolgte die Abwägung, dass die Freiflächennutzung zunächst nur den Nutzern des Gebäudes Welserstraße vorbehalten sein sollte, um eine angemessene Gestaltung von Unterricht und Ganztagsbetreuung zu gewährleisten.

 

Zum Herbst 2006 wurden Abstimmungsgespräche zwischen der Kindertagesstätte Fuggerstraße und dem Nachbarschaftsheim Schöneberg vermittelt. Dabei wurde festgelegt, dass mit einer geringfügigen Verlagerung des Zaunes eine zusätzliche Freispielfläche für die Kindertagesstätte Fuggerstraße entstehen kann.

 

Das Schulamt hat nunmehr als Grundstückseigentümer eine notwendige Nutzungsvereinbarung mit dem Träger der Kindertagesstätte Fuggerstraße beginnend ab dem 1. Juni 2007 abgeschlossen. Darin überlässt das Schulamt dem Träger “Kita Fuggerstraße e.V.” von seinem in Berlin-Schöneberg, Welserstr. 21 gelegenen Grundstück, eine Teilfläche des Flurstücks 50/8 mit einer vereinbarten Größe von ca. 190 m² zur Nutzung als Spielfläche.

 

Die Nutzungsfläche wird temporär und entgeltfrei überlassen. Dafür verpflichtet sich der Nutzer, die notwendige Einzäunung der Nutzungsfläche und damit verbundene Abgrenzung zum übrigen Grundstück des Eigentümers auf eigene Kosten vorzunehmen.

 

Für den Fall, dass die Nutzungsfläche für Zwecke des Landes Berlin benötigt wird oder ein Eigentümerwechsel erfolgt, verpflichtet sich der Nutzer, den ursprünglichen Zustand der Einzäunung und Abgrenzung des Eigentümers auf eigene Kosten wieder herzustellen. Der Freie Träger ist verpflichtet, die Freifläche dann wieder zurückzugeben.

 

 

 
 

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