Die
Anlegung einer vorläufigen Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem
südlichen Ende der Stichstraße Kolonnenstraße 30 A-K und dem Bahnhof Südkreuz
über ein Grundstück der Deutschen Bahn AG ist nicht möglich, da sowohl dort als
auch im Trassenbereich der zukünftigen Erschließungsstraße sowohl Abräumungs-
als auch Leitungs- und Herstellungsarbeiten für eine spätere Nutzung
stattfinden werden.
Während der
Bauzeit soll die Trasse der Straße insbesondere auch für die
Baustelleneinrichtungen genutzt werden, da ansonsten kein weiterer Raum dafür
zur Verfügung steht.