Drucksache - 0233/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2007 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Lichtsignalanlagen in der Martin-Luther-Str./Wartburgstr.-Wartburg-platz nach der Anforderung per Knopfdruck zügig und in einer Phase auf grün den/die Fußgänger/in schalten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:
„Die Martin-Luther-Straße stellt eine sehr wichtige übergeordnete Straßenverbindung im Straßennetz des Landes Berlin dar und unterliegt einer entsprechend hohen Verkehrsbelastung. Auf Grund dieses hohen Verkehrsaufkommens ist die Führung der Verkehrsströme in einer „Grünen Welle“ unbedingt erforderlich. Damit werden unnötige Halte vermieden und dadurch die Lärm- und Schadstoffbelastung verringert.
Das bedeutet für die Fußgängeranlage Martin-Luther-Straße (Wartburgstraße), dass Grün für die Fußgänger bei Vorliegen einer Anforderung nur zu einer bestimmten festgelegten Zeit im Signalablauf gegeben werden kann. Die Länge der Wartezeit für einen Fußgänger ist demnach abhängig von dem zufälligen Zeitpunkt der Ankunft an der Anlage beziehungsweise dem Auslösen der Anforderung.
Die Durchfahrt ohne Halt in beiden Fahrtrichtungen ist an der Lichtsignalanlage Martin-Luther-Straße (Wartburgstraße) aber nur möglich, wenn die Freigabezeiten hier zeitlich versetzt sind. Infolgedessen sind auch die auf Anforderung geschalteten Grünzeiten für die Fußgänger um etwa die halbe Umlaufzeit versetzt. Für den Zwischenstopp von je nach Gehrichtung etwa 20 bis 30 Sekunden steht mit dem 5 m breiten Mittelstreifen eine sichere Aufstellfläche zur Verfügung.
Für eine Querung in einem Zug ohne Zwischenhalt müsste die Länge der Fußgängergrünzeiten annähernd verdoppelt werden. Zusätzlich zu der damit verbundenen erheblichen Verringerung der Leistungsfähigkeit würde der Fahrverkehr mindestens in einer Fahrtrichtung zum Halt gezwungen, sobald Fußgänger die Martin-Luther-Straße queren wollen.
Da die im Beschluss der BVV erhobenen Forderungen nicht die Sicherheit der Fußgänger an der Lichtsignalanlage berühren und der Komfort nur dort verbessert werden kann, wo es vertretbar ist, sehe ich im Interesse aller Verkehrsteilnehmer leider keine Möglichkeit, eine Änderung zu bewirken.“
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