Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 07.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen  
Enthält Anlagen
DS/1143/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Miethöchstgrenzen bei Wohngeldbezug: Ist Friedrichshain-Kreuzberg ein weißer Fleck auf der Landkarte des Bundesbauministeriums?  
DS/1171/IV  
Ö 6.2  
Zukunft der Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/1163/IV  
Ö 6.3  
Sanitäranlagen in der besetzten ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule/Projektehaus  
DS/1186/IV  
Ö 6.4  
Neue "Friedrichshain-Kreuzberger Linie"?  
DS/1172/IV  
Ö 6.5  
Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/1183/IV  
Ö 6.6     "Kreuzberger Mischung" in der Oranienstraße bedroht?  
DS/1173/IV  
Ö 6.7     Nachnutzung und Bebauung ehemaliges Postcheckamt Hallesches Ufer 60  
DS/1164/IV  
Ö 6.8     Zukunft der Stadtteilmütter und Intergrationslotsen  
DS/1175/IV  
Ö 6.9     Wasserturm am Ostkreuz  
DS/1176/IV  
Ö 6.10     Auswirkungen Abbau von Vollzeitäquivalenten  
Enthält Anlagen
DS/1187/IV  
Ö 6.11     Projektehaus oder internationales Flüchtlingszentrum?  
DS/1170/IV  
Ö 6.12     Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgänger*innen - Stand der Dinge  
DS/1178/IV  
Ö 6.13     Gemeinsame Streifen von Ordnungsamt und Polizei im Görlitzer Park  
DS/1174/IV  
Ö 6.14     Berufsorientierung von Sekundarschülerinnen und -schülern durch Pilot-Projekte  
DS/1179/IV  
Ö 6.15     Aufbewahrung und Ausgabe von Lebenspartnerschaftsurkunden  
DS/1166/IV  
Ö 6.16     Warum warten die Bürger in Friedrichshain-Kreuzberg am längsten auf das Wohngeld?  
Enthält Anlagen
DS/1188/IV  
Ö 6.17     Freihandelsabkommen (TTIP)  
DS/1189/IV  
Ö 6.18     Jugendberufsagentur in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1168/IV  
Ö 6.19     Schäden an Straßenbäumen im Bezirk  
DS/1169/IV  
Ö 6.20     Aktueller Stand Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis  
DS/1177/IV  
Ö 6.21     100%-Regelung bei der Leistungsbewertung in Schulen  
DS/1167/IV  
Ö 6.22     Grüne Stimmungsmache gegen die CDU durch Bezirksbürgermeisterin Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) in der offiziellen Bezirksbroschüre 2014/2015 "Ein Bezirk mit vielen Gesichtern"  
DS/1182/IV  
Ö 6.23     Historische Gaslaternen  
DS/1165/IV  
Ö 6.24     Sachbearbeitertelefonnummern im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1180/IV  
Ö 6.25     Freudenberg-Areal  
Enthält Anlagen
DS/1181/IV  
Ö 6.26     Pappelschäden an Spielplatz und Sportgelände  
DS/1190/IV  
Ö 6.27     Oranienplatz  
DS/1184/IV  
Ö 6.28     Görlitzer Park  
DS/1185/IV  
Ö 7     Einwohneranträge (§44 BezVG)      
Ö 7.1  
Erhalt der Bona-Peiser-Bibliothek  
Enthält Anlagen
DS/1161/IV  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Baumersatzpflanzungen  
Enthält Anlagen
DS/1148/IV  
Ö 8.2  
Einrichtung eines Untersuchungsausschusses "Gerhart-Hauptmann-Schule"  
Enthält Anlagen
DS/1152/IV  
Ö 8.3  
Widerruf des BA-Beschlusses vom 18.03.2014  
Enthält Anlagen
DS/1141/IV  
Ö 8.4  
Sanitäranlagen in der besetzten ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule  
Enthält Anlagen
DS/1142/IV  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Sponsoringbericht 2013  
Enthält Anlagen
DS/1084/IV  
Ö 10     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 10.1     Mehr Transparenz im Bezirkshaushaltsplan Hier: Vorbericht um Darstellung von Projekt- und sonstige Fördermittel erweitern
Enthält Anlagen
DS/0044/IV  
Ö 10.2  
Spree-Shopping oder Stadtentwicklung?  
Enthält Anlagen
DS/0097/IV  
Ö 10.3  
Entwicklung des Grundstücks hinter dem Finanzamt  
Enthält Anlagen
DS/0108/IV  
Ö 10.4  
Vorbehalt der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen  
Enthält Anlagen
DS/0132/IV  
Ö 10.5  
Personalnotstand in der Verwaltung verhindern!  
Enthält Anlagen
DS/0267/IV  
Ö 10.6     "Gutschow Keller"  
Enthält Anlagen
DS/0422/IV  
Ö 10.7  
Trimm dich Pfad durch den Bezirk
Enthält Anlagen
DS/0477/IV  
Ö 10.8  
Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)  
Enthält Anlagen
DS/0663/IV  
Ö 10.9     Aktivitäten zur Benennung der Planstr. D in Edith-Kiss-Straße
Enthält Anlagen
DS/0719/IV  
Ö 10.10  
Rechtswidrige Überbelegung der Berliner Flüchtlingslager verhindern!
Enthält Anlagen
DS/0796/IV  
Ö 10.11     Informationen über die Unterstützung über den Härtefallfonds in den Schulen verbreiten  
Enthält Anlagen
DS/0809/IV  
Ö 10.12     Außendienst des Ordnungsamtes  
Enthält Anlagen
DS/0810/IV  
Ö 10.13  
Gesundheitsparcours für den Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0925/IV  
Ö 10.14     Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kindergärten City" 2014  
Enthält Anlagen
DS/1085/IV  
Ö 10.15     Aufstellen einer Ampelanlage auf der Boxhagener Str. Ecke Niederbarnimstr./ Simon-Dach-Str.  
Enthält Anlagen
DS/1089/IV  
Ö 10.16  
Tempo 30 ganztägig auf der Boxhagener Straße  
Enthält Anlagen
DS/1091/IV  
Ö 10.17  
Auch Wohnen auf dem Schiff ist eine alternative Wohnform, die Unterstützung verdient
Enthält Anlagen
DS/1093/IV  
Ö 10.18  
Schimmelbefall in der Sporthalle der Bürgermeister Herz Schule  
Enthält Anlagen
DS/1095/IV  
Ö 10.19     Krankenversicherungschipkarte für Asylbewerber*Innen (Bremer Modell)  
Enthält Anlagen
DS/1100/IV  
Ö 10.20  
Keine Ferienwohnungen in Wohngebieten mehr  
Enthält Anlagen
DS/1103/IV  
Ö 10.21  
Tempo 30 und ein Zebrastreifen für die Thielenbrücke  
Enthält Anlagen
DS/1104/IV  
Ö 10.22     Die Geschäftsordnung der BVV; hier § 25 Abs. 2-4, Änderungsanträge  
Enthält Anlagen
DS/1105/IV  
Ö 10.23  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Luisenstadt" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1136/IV  
Ö 10.24  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Graefestraße" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1137/IV  
Ö 10.25  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bergmannstraße-Nord" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1138/IV  
Ö 10.26  
Stadtumbau West: INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) Tempelhofer Freiheit und Verflechtungsbereich Bestätigung des INSEK durch die Bezirksämter Schlussbericht (Stand 30.10.2013)  
Enthält Anlagen
DS/1139/IV  
Ö 10.27  
Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache  
DS/1140/IV  
Ö 10.28  
Internet Explorer durch sichere Alternative ersetzen  
Enthält Anlagen
DS/1144/IV  
Ö 10.29  
Planungsalternativen für das Freudenberg-Areal  
Enthält Anlagen
DS/1145/IV  
Ö 10.30  
Aufstellen einer Ampelanlage auf der Wühlischstr., Kopernikusstr./ Simon-Dach-Str.  
Enthält Anlagen
DS/1146/IV  
Ö 10.31  
Tempo 30 ganztägig auf Wühlisch- und Kopernikusstr.  
Enthält Anlagen
DS/1147/IV  
Ö 10.32     Wahl einer Schiedsperson  
DS/1149/IV  
Ö 10.33  
Sofortige Einführung eines Online-Schadensmelder für Friedrichshain-Kreuzberg - Für sichere Fahrbahnen, Gehwege und Radwege!  
Enthält Anlagen
DS/1150/IV  
Ö 10.34  
Ausstellung Lesbische und Schwule Sportler*innen  
Enthält Anlagen
DS/1151/IV  
Ö 10.35  
Bauleitplanung angehen - Revaler Straße bleibt Ort für Soziokultur!  
Enthält Anlagen
DS/1153/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Begründung

 

In den letzten Jahren wurden - ausgehend vom Annemirl-Bauer-Platz - sukzessive die Blöcke zwischen Revaler Straße und Simplonstraße mit Wohngebäuden bebaut. Die vorhandene sozio-kulturelle und Gewerbenutzung wurde dabei nicht - oder nur unzureichend - in der neuen Bebauung berücksichtigt. So hat sich der Charakter der Revaler Straße gewandelt und neue Konflikte durch Lärmemissionen von der Nutzung südlich der Revaler Straße und dem RAW-Gelände sind vorprogrammiert. Nachdem nun auch der Block zwischen der Haase- und der Döringstraße bebaut wird, besteht ein dringendes Interesse, die städtebauliche Entwicklung des angrenzenden Blocks zwischen der Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße städtebaulich zu ordnen, bevor dem Bezirk mit einem Bauantrag nach § 34 BauGB  Einflussmöglichkeiten aus der Hand geschlagen werden. Durch die heranrückende Bebauung ist davon auszugehen, dass auch dieser Block bald bebaut werden soll. Die Notwendigkeit die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, folgt aus den möglichen Konflikten, die eine reine Wohnbebauung auslösen könnte, aus der vorhandenen Nutzung, die aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung erhaltenswert ist und der Divergenz aus möglicher Bebauung nach § 34 BauGB und jetziger Nutzung.

 

Wie die künftige Nutzungsmischung auf diesem Gelände aussehen wird, soll der Bauleitplanung überantwortet bleiben. Guter Friedrichshain-Kreuzberger Tradition folgend soll mit einer intensiven Beteiligung der Bevölkerung eine städtebauliche Ordnung zusammen mit den Eigentümer*innen gefunden werden, die zum einen die sozialen, kulturellen und ökologischen bezirklichen Interessen hinreichend berücksichtig, zum anderen für die Eigentümer*innen wirtschaftlich tragfähig ist - und die eine Entschädigungspflicht des Bezirks ausschließt. Daher soll der Aufstellungsbeschluss entsprechend offen ausgestaltet bleiben, sodass damit ein Prozess gestartet werden kann, der den verschiedenen Positionen zur Annäherung verhelfen wird. Die Bebauung ganzer Blöcke soll in Friedrichshain-Kreuzberg nicht nach § 34 BauGB entschieden werden, sondern vielmehr soll das dafür vorgesehene Verfahren der Bauleitplanung zur Anwendung kommen.

 

 

BVV 07.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)

 

StadtQM 28.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

 

PHI 03.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

   
    07.05.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.35 - überwiesen
   
   
    14.05.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 3 - vertagt
   
   
    28.05.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    03.06.2014 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    04.06.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 10.36  
Erweiterung der Gedenktafelkommission um ein ständiges Mitglied  
Enthält Anlagen
DS/1154/IV  
Ö 10.37  
Ehemaliges Polizeirevier in der Friedenstr. 30/31  
Enthält Anlagen
DS/1155/IV  
Ö 10.38  
Sportkonzept "Sport von/für Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen"  
Enthält Anlagen
DS/1156/IV  
Ö 10.39  
Honorarverträge für ehemalige MitarbeiterInnen des Bezirks  
Enthält Anlagen
DS/1157/IV  
Ö 10.40  
Aktionsfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung umsetzen!  
Enthält Anlagen
DS/1158/IV  
Ö 10.41     Wiederwahl einer Schiedsperson  
Enthält Anlagen
DS/1159/IV  
Ö 10.42  
Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte (INSEKs) für die Fördergebiete Städtebaulicher Denkmalschutz in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1160/IV  
Ö 10.43     Bebauungsplan VI-140e VE "Möckernkiez" für das Flurstück 3289 zwischen öffentlicher Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über - das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung -die redaktionellen Änderungen des Bebauungsplans VI-140e VE "Möckernkiez" einschließlich Begründung (Ergänzungen, Änderungen blau dargestellt) - die 2. Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
Enthält Anlagen
DS/1162/IV  
               
 
 

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