Tagesordnung - 18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Anlagen:
GM 21.03.2013

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung      
Ö 1.1  
Einwohnerfragen  
0562/4  
Ö 2  
Geschäftliche Mitteilungen / Dringlichkeiten / Konsensliste      
Ö 3     Wahlen      
Ö 3.1  
Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter      
Ö 3.2  
Wahl von stellv. Bürgerdeputierten      
Ö 3.3  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten im Haushaltsausschuss      
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Mündliche Anfragen  
0563/4  
Ö 5  
Spontane Anfragen      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7     Beschlussvorschläge / Beschlussempfehlungen / Anträge      
Ö 7.1  
Gehwegerneuerung Lentzeallee 76-86  
0534/4  
Ö 8     Große Anfragen / Aktuelle Stunde      
Ö 8.1  
Schultes ganz private Markt-Wirtschaft?  
0535/4  
Ö 8.2  
Wo bleiben die Stadtteilmütter?!  
0543/4  
Ö 8.3  
Keine Salamitaktik am Meyerinckplatz zulassen  
0554/4  
    21.03.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.3 - beantwortet
   

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, es ist wirklich so, dass man manchmal städtebaulich als Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung auch verzweifelt, weil tatsächlich die rechtlichen Rahmenbedingungen manchmal so eng sind, dass man sich kaum bewegen kann und bestimmte Dinge einfach auch nicht umsetzen kann, die man gerade vielleicht auch umsetzen möchte. Was Sie ja auch beschreiben ist ja auch eine Folge, und jetzt sage ich es richtig Herr Gröhler, ich habe es ja in den letzten beiden BVV's immer instinktiv falsch gesagt, weil ich dachte, es kann nur von schwarz/gelb kommen, aber es ist in der Tat so, dass das Freistellungsverfahren ja 2006 in die Bauordnung aufgenommen worden ist und es ist ja auch das Interessante, dass z. B. ein Michael Naumann, der ja im Tagesspiegel schreibt und den man ja eigentlich auch zutraut, dass er auch kompetent ist, davon spricht, dass das genehmigt worden ist. Stimmt nicht. Das Freistellungsverfahren ist eben so, dass es nicht genehmigt zu werden braucht, sondern es ist dann einfach so.

 

Es wird nur angezeigt und dann ist es eben vorhanden. Und das ist eben etwas die Krux ist und das wir eben bestimmte Sachen nicht mehr verlangen können und nicht mehr bestimmte Sachen einfach sagen können, die müssen jetzt sein. Es ist ja so, wenn man sich diese Anfrage anguckt und auch den Artikel von Herrn Naumann, dann hat man so das Gefühl gehabt, als ob das Bezirksamt und die BVV sich mit diesem Thema noch nie beschäftigt hätten und das Alles klammheimlich in den Amtsstuben gemacht worden ist. Ich glaub, das Thema Meyerinckplatz hat uns alle in den Ausschüssen und hat uns auch in Gesprächen bei Herrn Naumann (den anderen Herr Naumann, sozusagen Herr Naumann war bei Herrn Naumann) auch stattgefunden. Das heißt, es hat auch einen ständigen Dialog gegeben. Insofern glaub ich schon, dass hier auch die Information geflossen ist.

 

Das Bezirksamt hat natürlich den Beschluss der BVV auch umgesetzt und hat den Inhaber von Alnatura mit Schreiben vom 3. Januar 2013 über diesen Beschluss informiert und Herrn Rehn an die Einhaltung der selbstbestimmten Lieferfrequenz erinnert. Zitat:

"Der durch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtsbeschluss vom 16. März 2012 bzw. dem 12. September 2012 als bindend festgestellter Lieferumfang von fünf bis maximal acht Belieferungen pro Woche ist zwingend einzuhalten."

 

Eine Antwort auf das Schreiben erfolgte nicht, aber, und das zeigt auch diesen anthroposophischen Ansatz von Herrn Rehn. Am 14. Januar  wurde die Erweiterung des Lieferantrages des Lieferumfanges beantragt und man stellte einfach einen neuen Antrag und einen neuen Antrag auf Baugenehmigung.

 

Zu 2.

Das Bezirksamt hat dem Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers bereits im Dezember 2012 schriftlich mitgeteilt, dass an Hand des bisher prognostizierten Lieferumfanges von fünf bis acht Lieferungen am Tag keine Notwendigkeit für die Anlegung einer Ladezone gesehen wird. Diese Aussage wurde in einem Telefonat zwischen Rechtsanwalt und Bezirksamt ausdrücklich bekräftigt. Ladezonen werden grundsätzlich nicht im Voraus, sondern erst bei Vorliegen eines tatsächlichen Erfordernisses angelegt. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis über den tatsächlichen Lieferumfang zu führen. Die örtlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Das Bezirksamt wird die Situation vor Ort nach der Eröffnung des Bio-Supermarktes beobachten. Insofern irritiert auch der wieder im Tagesspiegel von Herrn Michael Naumann geäußerte Wunsch nach sofortiger Genehmigung einer Ladezone, der das genau kontakarieren würde, dass wir tatsächlich sagen, wenn Du so einen Lieferumfang tatsächlich als bindend akzeptierst, dann können wir Dir gar keine Ladezone zubilligen. Wenn wir das jetzt machen würden, würden wir uns sozusagen selber widersprechen und sagen, naja gut, dann ist das ein anderer Lieferumfang. Insofern war das ein ganz schlechter Ratschlag von Herrn Naumann.

 

Damit würde tatsächlich signalisiert werden, dass der verstärkte Lieferverkehr ohne Bedenken akzeptiert würde und einer veränderten Baugenehmigung würde nichts mehr im Wege stehen.

 

Zu 3.

Es handelt sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren, das nicht abgeschlossen ist und dessen noch offenes Ergebnis an dieser Stelle noch keine Aussagen zu treffen sind. Im Übrigen steht es noch jedem Gewerbetreibenden auch frei für ein Bauvorhaben so viele Anträge, dazu gehören auch Änderungsanträge, zu stellen, wie es beliebt. Das kann man als Salamitaktik bezeichnen, aber es ist eben das Recht, das jemand das beantragen kann. Und ich kann dann nicht sagen, weil Du jetzt eine dritte Salamischeibe hinlegst, lehne ich jetzt die dritte Salamischeibe ab, weil es nun mal ein Recht ist, auch in einem Rechtsstaat solche Anträge zu stellen.

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner haben nicht den Anlieferungsumfang für Alnatura vor dem Verwaltungsgericht Berlin, bzw. OVG Berlin-Brandenburg erstritten. Die Gerichte haben lediglich bestätigt, was Grundlage in allen baurechtlichen Verfahren ist, sich im übrigen auch aus der Bauverfahrensverordnung Berlin ergibt und auch Grundlage der Verwaltungsentscheidung war, dass der Betriebsbeschreibung aus dem Januar 2012 zwingender Bestandteil der Baufreigabe nach § 63 Bauordnung Berlin ist. Die Drittschutzanträge der Anwohnerinnen und Anwohner wurden im Übrigen von den genannten Gerichten grundsätzlich zurückgewiesen, da sie als unbegründet gelten.

Insofern war, und das muss ich auch noch mal sagen, weil mich dieser Artikel von Herrn Naumann deswegen auch so geärgert hat, weil er nämlich eine ätzende Arroganz gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirkes an den Tag gelegt hat, die eigentlich wirklich unverschämt sind. Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes tun einen guten Job und versuchen wirklich, ihr Bestes zu tun. Und so was mit einer pauschalen, polemischen Art und Weise einfach zu sagen, das funktioniert nicht und Bezirksamt ist grundsätzlich schlimm, und das war dann noch gepaart mit einer Schelte an die Gerichte, so nach dem Motto, die Gerichte wissen ja auch nicht, was sie tun. Zwei Säulen des Rechtsstaates in einem Artikel so anzugreifen, das ist wirklich schon Chapeau und insofern möchte ich das in dieser Form hier deutlich kritisieren.

 

Zu 4.

Am 14. Januar (hatte ich ja schon gesagt) wurde bei der zuständigen Behörde eine Erweiterung des Lieferumfanges für den Bio-Verbrauchermarkt nach § 63 Bauordnung Berlin angezeigt.

Das Verfahren soll in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung Berlin übergeleitet werden und das Verfahren ist nun fortzuführen, um die Fragestellung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes zu prüfen. Der Antragsteller hat insoweit in seiner Anzeige der Überleitungsmöglichkeit auch explizit zugestimmt. Für eine Entscheidung, ob eine Ladezone anzulegen ist oder nicht, wird jedoch kein Verkehrskonzept benötigt.

 

Zu 5.

Die Behörde ist rechtlich gesehen, und jetzt geht es wieder um das rechtliche, nicht getäuscht worden von dem Antragsteller. Der Antragsteller hat um eine Baufreigabe gebeten und diese auf Grundlage der Betriebsbeschreibung vom Januar 2012, die er in das Verfahren eingestellt hat, erhalten. Die Behörde ist grundsätzlich an das gebunden, was vom Antragsteller in das Verfahren an Bauvorlagen eingestellt wird. Auf Grundlage dessen hat sie dann eine Verwaltungsentscheidung zu treffen. Grundsätzlich bestimmt der Antragsteller über den Umfang des Antragsgegenstandes und nicht die Exekutive. Deswegen kann der Antrag der Grünen auch nicht umgesetzt werden. Würde die Betriebsbeschreibung stimmen, gilt die Genehmigung. Das neue Genehmigungsverfahren läuft ja bereits, wie schon angekündigt. Da ich ja nicht Jurist bin, habe ich mir dann überlegt, wie kann man das auch noch mal bildlich machen?

 

Wenn also jemand auf seinem Grundstück ein Baumhaus bauen will und das beantragt und sagt, ich möchte ein Baumhaus bauen, dann müssen wir das, wenn tatsächlich rechtlich nichts dagegen spricht, auch genehmigen. Da bleibt uns gar nichts anderes übrig. Auch wenn wir hören, dass er bei anderen Medien oder bei anderen Gesprächen sagt, Baumhaus will ich gar nicht bauen, ich will ein Hochhaus bauen. Wenn er das beantragt hat, darf ich ein Baumhaus bauen, dann müssen wir sagen: Ja, Du darfst ein Baumhaus bauen. Wenn er dann aber sagt, ich will aber ein Hochhaus bauen. Kann ich ja nicht sagen, jetzt entziehe ich Dir Deine Genehmigung für Dein Baumhaus, weil, Du willst ja ein Hochhaus bauen, Du hast mich getäuscht. Das geht nicht, weil die Genehmigung für das Baumhaus natürlich gilt. Auch wenn er es nicht will. Deswegen ist der Antrag der Grünen einfach rechtswidrig und kann nicht umgesetzt werden, weil ich kann natürlich diese Genehmigung mit dem Lieferumfang, der tatsächlich auch dort vorgeschrieben ist, wäre es zu genehmigen. Insofern bitte ich das noch einmal zu überdenken, aber wir werden ja den Antrag auch noch mal im Ausschuss beraten. Herzlichen Dank.

 

 

Ö 8.4  
Meyerinckplatz: Kein Supermarkt ohne Verkehrskonzept  
0555/4  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Vermögensteuer -jetzt- Town Charlottenburg Wilmersdorf  
0451/4  
Ö 9.2  
Veröffentlichung rechtsextremistischer Übergriffe in Charlottenburg-Wilmersdorf  
0457/4  
Ö 9.3  
Veröffentlichung linksextremistischer Übergriffe in Charlottenburg-Wilmersdorf  
0463/4  
Ö 9.4  
Keine Doppelnutzung von Klassenräumen in der Berliner Grundschule für Unterricht und Hortbetreuung  
0432/4  
Ö 9.4.1  
Verschiebung des Fahrradweges Heerstraße/Sensburger Allee  
0478/4  
Ö 9.5  
Entlastung für den Flughafen Tegel  
0507/4  
Ö 9.6  
ÖPNV-Anbindung des zukünftigen Forschungs- und Industrieparks Tegel
0508/4  
Ö 9.7  
Nutzung nicht belegter Räume im Mossestift
0511/4  
Ö 9.8  
Kinderfreundliche Kommune  
0512/4  
Ö 9.8.1  
Quick-Response-Codes in der Bezirksverwaltung Charlottenburg-Wilmersdorf  
0517/4  
Ö 9.9  
Fahrradstreifen Kantstraße
0519/4  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Bestandsschutz für die Schuldnerberatung  
0536/4  
Ö 10.2  
Runder Tisch Drogen  
0544/4  
Ö 10.3  
Benennung eines Platzes nach Martha Jacob  
0556/4  
Ö 10.4  
Partnerschaftsplanung jetzt vorlegen!  
0537/4  
Ö 10.5  
Asbestbelastung in den Charlottenburg-Wilmersdorfer Seniorenwohnungen  
0545/4  
Ö 10.6  
Änderungsanträge  
0557/4  
Ö 10.7  
Geheime Abstimmungen  
0558/4  
Ö 10.8  
Bedarfsgerechte Verteilung der Arztpraxen  
0538/4  
Ö 10.9  
Zwischennutzung für Wohnungslose einfordern  
0546/4  
Ö 10.10  
"Differenzierte Einschulung"  
0539/4  
Ö 10.11  
"Geheime Heime" für chronisch psychisch Erkrankte auch in Charlottenburg-Wilmersdorf?  
0547/4  
Ö 10.12  
Vorschrift des Landeskrankenhausgesetzes umsetzen  
0560/4  
Ö 10.13  
Investitionen für den Olympiapark Berlin  
0540/4  
Ö 10.14  
Vorkommnisse vor und in der näheren Umgebung des Q-Dorfes  
0548/4  
Ö 10.15  
Bezirkliches Integrationskonzept erstellen  
0542/4  
Ö 10.16  
Stopp aller Umzugsaufforderungen beim Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf  
0549/4  
Ö 10.17  
Stadtteilverein Tiergarten e.V.  
0550/4  
Ö 10.18  
Barrierefreie Arztpraxen  
0551/4  
Ö 10.19  
Oeynhausen kritisch begleiten und aufklären  
0561/4  
Ö 10.20  
Hilfstelefon "Gewalt gegen Frauen"  
0552/4  
Ö 11     Weitere Große Anfragen      
Ö 11.1  
Stand der Integrationsarbeit im Bezirk  
0541/4  
Ö 11.2  
Fürsorge für Patientenfürsprecher/-innen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  
0553/4  
Ö 11.3  
Zahlen die Bezirke das Liegenschaftskonzept des Senats?  
0559/4  
               
 
 

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