Drucksache - 0538/4
Bedarfsgerechte Verteilung der Arztpraxen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.5.2013 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für eine bedarfsangepasste und regionalisierte Verteilung der Arztpraxen/Facharztpraxen in Berlin einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.06.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung sowohl der Kassenärztlichen Vereinigung als auch der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vorgetragen.
Die Kassenärztliche Vereinigung hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass bei der bestehenden Überversorgung des Bezirks mit Arztpraxen eine regionalisierte Arztverteilung sich negativ auswirken würde. In Charlottenburg-Wilmersdorf müssten zwischen 35% der Hausarztpraxen und 80% der Praxen von Psychotherapeuten geschlossen werden.
Frau Staatssekretärin Demirbüken-Wegner hat mit Schreiben vom 15.07.2013 dazu folgendes mitgeteilt:
"Für Ihr Schreiben, in dem Sie mir den Beschluss der BVV Charlottenburg- Wilmersdorf (Drs. 0538/4) übermitteln, wonach Sie sich für eine bedarfsangepasste und regionalisierte Verteilung der Arzt-/Facharztpraxen einsetzen sollen, danke ich Ihnen.
Die Problematik der Sicherstellung einer bedarfsgerechten ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist dem Berliner Senat bewusst. Es ist daher auch eines meiner gesundheitspolitischen Ziele, die neuen Möglichkeiten des Versorgungsstrukturgesetzes aktiv zu nutzen, um eine ausgeglichene Verteilung der wohnortnahen ambulanten, haus- und fachärztlichen Versorgung zu garantieren.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Berlin nach Maßgabe der neuen Bedarfsplanungs- Richtlinie 2012 des gemeinsamen Bundesausschusses am 05.02.2013 einen "Bedarfsplan 2013 für den Zulassungsbezirk Berlin" aufgestellt. Berlin ist danach weiterhin für alle Arztgruppen ein Planungsbereich.
Aufsichtsrechtlich habe ich diesen Bedarfsplan nicht beanstandet, da er den rechtlichen Vorgaben entspricht und außerdem selbst impliziert, dass er im Sinne einer besseren Abbildung der regionalen Versorgungsbedarfe in absehbarer Zeit weiter entwickelt werden soll.
In diesem Zusammenhang verweise ich ferner darauf, dass Herr Senator Czaja und ich im neu eingerichteten gemeinsamen Landesgremium nach § 90 a SGB V die Bedarfsplanung für Berlin gemeinsam mit den regionalen Akteuren erörtern und darauf hinwirken, dass die Verteilung von Arztpraxen innerhalb Berlins verbessert wird. Besonderes Anliegen des Senators ist es dabei, beginnend mit der Arztgruppe der Hausärzte eine kleinräumigere Versorgung zu erreichen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen deutlich gemacht zu haben, dass sich mein Haus für eine verfeinerte Bedarfsplanung im Interesse einer wohnortnahen kleinräumigeren Versorgung einsetzt und damit auch für die vom Bezirk geforderte regionalisierte Verteilung der Praxissitze eintritt."
Wir bitten, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Klaus-Dieter Gröhler Carsten Engelmann Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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