Drucksache - 0548/4  

 
 
Betreff: Vorkommnisse vor und in der näheren Umgebung des Q-Dorfes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2013 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
11.04.2013 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. April 2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zwischen Ordnungsamt und Polizei eine für das Jahr 2013 geltende Abstimmung herbeizuführen, die mindestens einmal im Monat eine Kontrolle im und in der näheren Umgebung des Q-Dorfes sicherstellt. Dabei soll besonders auf die Einhaltung des Jugendschutzes am U-Bahnhof Kurfürstendamm und bei im Umkreis der Diskothek Wartenden geachtet und auf übermäßigen Alkoholkonsum reagiert werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.6.2013 ein Zwischenbericht über die abgestimmten Maßnahmen und zum 31.03.2014 ein abschließender Bericht vorzulegen, der Auskunft über die Anzahl der Einsätze, die je Einsatz festgestellten Tatbestände und die insgesamt erfassten Straftaten, die in der örtlichen Umgebung der Diskothek aufgetreten sind, beinhaltet.

 

Das Bezirksamt gibt hierzu Folgendes mit:

 

Am 24. Mai 2013 fand eine gemeinsame Unterredung zwischen Dienstkräften des Ordnungsamtes und dem für diesen Bereich zuständigen Dienstgruppenleiter des Abschnitts 25 statt.

Dabei hat sich ergeben, dass die Polizei den Bereich rund um die Diskothek ohnehin wöchentlich dreimal mittwochs, freitags und samstags von 22.00 Uhr bis etwa 6.00 Uhr des Folgetages bestreift.

Darüber hinaus hat der Vertreter des Polizeiabschnitts 25 signalisiert, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen mit dem Ordnungsamt grundsätzlich mehrere nicht verdachtsabhängige Jugendschutzkontrollen jährlich in der Diskothek durchgeführt werden können.

Die vorgesehenen Kontrollen werden jedoch dadurch erheblich erschwert, dass vom Personalrat des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf eine Ausdehnung der durch die Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes vorgegebenen Einsatzzeit über 24 Uhr hinaus zur Durchführung entsprechender Kontrollen mit der Begründung abgelehnt wird, es handele sich um Routineeinsätze und ein besonderer Anlass sei nicht zu erkennen.

Weiterhin wurde am 24. Mai 2013 von Dienstkräften des Ordnungsamtes zusammen mit dem zuständigen Dienstgruppenleiter des Abschnitts 25 ein ausführliches Gespräch mit der Geschäftsführung des Q-Dorfes wegen der Jugendschutzproblematik geführt. Dabei wurde den Vertretern des Q-Dorfes mitgeteilt, dass der Erlass weiterer Auflagen zur Durchsetzung eines wirksamen Jugendschutzes in dem Betrieb beabsichtigt ist.

Von der Geschäftsführung des Q-Berlin ist daraufhin ein geändertes Jugendschutzkonzept beim Ordnungsamt eingereicht worden.

Dieses Konzept wird derzeit intensiv geprüft, um die für erforderlich gehaltenen Auflagen zu definieren. In diese Prüfung werden auch Erkenntnisse einer am 22. Juni 2013 durchgeführten Kontrolle des Betriebes einfließen, die darauf schließen lassen, dass es noch weiteren Verbesserungsbedarf insbesondere in der Umsetzung des Konzeptes gibt.

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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