Drucksache - 0557/4
Die BVV beschließt:
Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 39 Abs. 3 ergänzt, der lautet:
In den Fällen, in denen die ursprüngliche Vorlage durch einen Änderungsantrag in vollem Umfang ersetzt werden soll (Ersetzungsantrag), ist dies in dem Änderungsantrag zum Ausdruck zu bringen. Bei Zweifeln entscheidet der Sitzungsvorstand nach vorheriger Rücksprache mit dem/der Initiator/in.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |