Drucksache - 0553/4  

 
 
Betreff: Fürsorge für Patientenfürsprecher/-innen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Wittke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2013 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Welche Fortbildungsangebote für Patientenfürsprecher/-innen wurden von in Charlottenburg-Wilmersdorf tätigen Fürsprecher-/innen besucht?
 

2.     Wie viele Sitzungen zur Besprechung und zum Erfahrungsaustausch fanden zwischen Bezirksamt und Patientenfürsprecher/-innen im Jahr 2012 statt und wie viele Personen waren jeweils anwesend?
 

3.     Sind die Patientenfürsprecher/-innen mit den für 2012 vorgeschriebenen Formularen der Patientenfürsprecherberichte vertraut gemacht worden, wenn ja, wie?
 

4.     Wird der Termin am 31.5.2013, der von den Ausschussmitgliedern des Ausschusses Soziales, Gesundheit und Arbeit einstimmig am 29.11.2012 gefordert wurde, zur Vorlage der Patientenfürsprecherberichte eingehalten?
 

5.     Besteht in allen Krankenhäusern unseres Bezirks die Möglichkeit der fernmündlichen Kontaktaufnahme (bei Nichtanwesenheit mit Anrufbeantworter) mit den Patientenfürsprecher/-innen und ist in jeder Einrichtung ein Besprechungsraum für Vieraugen-Gespräche mit Patientinnen und Patienten vorhanden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1.     Welche Fortbildungsangebote für Patientenfürsprecher/-innen wurden von in Charlottenburg-Wilmersdorf tätigen Fürsprecher/-innen besucht?

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht bekannt ist, wer von den Fürsprecherinnen und Fürsprechern aufgabenspezifische Fortbildungsangebote besucht hat.

Die Teilnahme an Fortbildungsangeboten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und damit freiwillig. Eine Pflicht, die Teilnahme an einer Fortbildung anzuzeigen, besteht nicht.

Bekannt ist, dass einige Fürsprecherinnen und Fürsprecher die Bereitschaft haben, Fortbildungsangebote zu besuchen. Dies war für uns Anlass, das Thema „Fortbildung“ im Arbeitskreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Berliner Bezirken, die mit der Betreuung der Fürsprecherinnen und Fürsprecher in den jeweiligen Bezirken betraut sind, zur Sprache zu bringen, um die Möglichkeit der Initiierung von Angeboten oder die Nutzung eventuell bereits bestehender Angebote zu eruieren. Ein Ergebnis steht noch aus.

 

2.     Wie viele Sitzungen zur Besprechung und zum Erfahrungsaustausch fanden zwischen Bezirksamt und Patientenfürsprecher/-innen im Jahr 2012 statt und wie viele Personen waren jeweils anwesend?

 

Im Jahr 2012 fanden zwei Besprechungen zum Erfahrungs- und Informationsaustausch statt.

 

Am ersten Termin, der exklusiv für die neu eingesetzten Fürsprecherinnen und Fürsprecher angeboten wurde, haben sechs Personen teilgenommen. Am zweiten Termin, zu dem eine Einladung an alle Fürsprecher/innen erging, waren zehn Personen anwesend.

 

 

3.     Sind die Patientenfürsprecher/-innen mit den für 2012 vorgeschriebenen Formularen der Patientenfürsprecherberichte vertraut gemacht worden, wenn ja, wie?

 

Die Fürsprecherinnen und Fürsprecher sind über das Zustandekommen, die Entwicklung und die Inhalte des von der Patientenbeauftragten des Landes Berlin als sogenannte Handreichung angebotenen Formulars unterrichtet worden. Zudem wurden das Formular als Papierkopie und für alle Internetnutzerinnen und –nutzer als beschreibbares Exemplar per e-mail zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Formulars ist von Seiten des Bezirksamtes erwünscht aber nicht rechtlich vorgeschrieben. Den Fürsprecher/-innen ist aber eindringlich nahe gelegt worden, das Formular zu nutzen. Dies wurde auch zugesagt.

Bestehende Fragen zu Inhalten, Zweck und Nutzen wurden per e-mail, telefonisch oder bei persönlicher Rücksprache beantwortet.

Es war und ist auch jederzeit möglich, Hilfe beim Ausfüllen der Formulare zu erhalten. Dieses Angebot wurde bereits mehrfach in Anspruch genommen.

In zwei Fällen wurden auf Wunsch hier vorgelegte handschriftliche Berichtsentwürfe von einer Mitarbeiterin der Planungs- und Koordinierungsstelle in die Vordrucke eingearbeitet, als Datei erstellt und den Berichtspflichtigen als Reinschrift übergeben.

 

 

4.     Wird der Termin am 31.05.2013, der von den Ausschussmitgliedern des Ausschusses Soziales, Gesundheit und Arbeit einstimmig am 29.11.2012 gefordert wurde, zur Vorlage der Patientenfürsprecherberichte eingehalten?

 

Derzeit gibt es keinen Anlass, an der Einhaltung des Termins zu zweifeln.

 

 

5.     Besteht in allen Krankenhäusern unseres Bezirks die Möglichkeit der fernmündlichen Kontaktaufnahme (bei Nichtanwesenheit mit Anrufbeantworter) mit dem Patientenfürsprecher/-innen und ist in jeder Einrichtung ein Besprechungsraum für Vieraugengespräche mit Patientinnen und Patienten vorhanden?

 

 

In den Krankenhäusern der Bezirke besteht generell die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme zu den Fürsprecherinnen und Fürsprechern. Einige Fürsprecherinnen und Fürsprecher haben auch ihre private Telefonnummer zum Zweck der  Kontaktaufnahme in ihrem Wirkungskreis bekannt gegeben.

Ob in allen Fällen auch ein Anrufbeantworter geschaltet werden kann, ist nicht bekannt. Jedenfalls können jederzeit Anrufe über die Telefonzentrale der Krankenhäuser platziert werden, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ggf. dann die Fürsprecherinnen und Fürsprecher über eine gewünschte Kontaktaufnahme unterrichten würden.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass in jeder Einrichtung mindestens ein Raum für Vieraugengespräche vorhanden ist. Die Bestimmungen des § 30 Landeskrankenhausgesetz sind in den Krankenhäusern bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 


 

 
 

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