Auszug - Wo bleiben die Stadtteilmütter?!  

 
 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
0543/4 Wo bleiben die Stadtteilmütter?!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Hansen 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


Zur Beantwortung Herr BzStR Engelmann:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Hansen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf die Große Anfrage wie folgt beantworten:

 

 

Zu 1.

Der Frage eins liegt aus meiner Sicht ein grundsätzliches Missverständnis zu Grunde, nämlich alle Initiativen, die das Bezirksamt in den vergangenen Jahren zur Einrichtung und Erhalt der Stadtteilmütter ergriffen hat, erfolgten immer im Rahmen der Förderprogramme des Jobcenters. Förderprogramme des Jobcenters können aber aufgrund ihrer gesetzlichen Grundlagen niemals zu einer dauerhaften und verbindlichen Einrichtung einer Projektförderung führen. Das Bezirksamt hat immer auch an dieser Stelle deutlich erklärt, dass es im Rahmen seines Haushalts keine Möglichkeit für eine dauerhafte Projektförderung der Stadtteilmütter sieht. Daran hat sich nichts verändert.

 

Gleichzeitig hat das Bezirksamt aber auch immer erklärt, dass es den sozialpolitischen Ansatz der Stadtteilmütter unterstützt und für sehr sinnvoll erachtet. Auch daran hat sich nichts verändert.

 

Ich bemühe mich seit geraumer Zeit mit meiner wertgeschätzten Kollegin Jantzen von der Abteilung Jugend immer wieder um neue Finanzierungsquellen für die Fortsetzung dieser Arbeit. Auch auf der Ebene aller anderen Bezirke in Berlin gibt es keine dauerhafte und verbindliche Sicherung vergleichbarer Projekte.

 

Zu 2.

Der Wechsel des Trägers für die Stadtteilmütter ergab sich nicht aus dem Wunsch des Bezirksamtes, sondern aus der Tatsache, dass der bisherige Träger, das Diakonische Werk Steglitz-Zehlendorf, seine Bereitschaft für eine Weiterführung der Maßnahme zurückgezogen hat. Damit wurde ein Trägerwechsel erforderlich und das Bezirksamt geht davon aus, dass das sozialpolitische Anliegen der Stadtteilmütter durch den neuen Träger, der Evangelische Jugendhilfeverein e.V., weitergeführt werden kann. Dieser Wechsel erfolgte in enger Abstimmung mit dem Diakonischen Werk. Der neue Träger wollte dabei aber eine Veränderung des Titels des Projektes. Der Begriff Stadtteilmütter wird nunmehr ersetzt durch den Titel Kiezmütter und Kiezväter. Dieser Begriff wird inzwischen auch im Bezirk Spandau bereits verwendet.

 

Dieses Projekt wird jetzt erneut über eine Förderung des Jobcenters, diesmal mit dem Instrument FAV (Förderung von Arbeitverhältnissen) und eine Kofinanzierung durch das Land Berlin eingerichtet. Es handelt sich um 15 Plätze, die zum 1.4.2013 eingerichtet werden. Mehrere der vorgesehenen Teilnehmerinnen waren bereits in früheren Stadteilmütterprojekten im Einsatz.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für das Förderinstrument FAV finden sich im § 16 e des SGB II. FAV bedeutet "Förderung von Arbeitsverhältnissen". Es ist ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber bis zu 75 % für, das sage ich auch noch mal ganz deutlich, maximal 24 Monate. Sie ist allerdings daran geknüpft, dass Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen beschäftigt werden.

Diese Förderung ist vom Gesetzgeber für Beschäftigungsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt vorgesehen, wird dort aber so gut wie gar nicht nachgefragt. Für das Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Arbeit eine ergänzende Förderung für Beschäftigungsträger entwickelt, in der die restlichen 25 % der Lohnkosten und weitere Regiemittel übernommen werden, wenn die Arbeitsverhältnisse in enger Abstimmung mit dem Bezirk im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral eingerichtet werden. Zu jedem dieser Anträge geben wir als Bezirk, sprich die Abteilung Soz und die Abteilung Jugend, eine Stellungnahme ab. In diesem Falle erfolgte diese nach Zustimmung der Abteilung Jugend zu dem eingereichten Konzept.

 

Wenn Sie genaueres und konkreteres zum Konzept des neuen Projekts erfahren wollen, würde ich an dieser Stelle vorschlagen, dass wir den Träger in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit einladen, damit er selbst sein Konzept vorstellt. Dann können Sie dort alle Details erfragen und der Träger kann mit Sicherheit das Projekt detaillierter vorstellen, als ich das heute in der dem Bezirksamt zustehenden Redezeit für die Beantwortung einer Großen Anfrage hier kann.

 

Dabei könnten dann auch die Fragen 3. und 4. beantwortet werden.

 

Zu 5.

Der Grund für die zweimalige Fristverlängerung der Beantwortung der Drucksache 333/4 ergibt sich allein aus der Tatsache, dass noch eine Antwort der Senatsebene zu unseren Anfragen aussteht. Gemeinsam mit Frau Jantzen habe ich drei Senatsverwaltungen angeschrieben, um Unterstützung für eine langfristige Finanzierung der Stadtteilmütter zu gewinnen. Dazu steht immer noch eine Antwort aus. Wir haben natürlich gemahnt und hoffen immer noch, dass auch die letzte Senatsverwaltung die Anfrage zeitnah beantworten wird.

 

Leider kann ich Ihnen aber aus den zwei bereits vorliegenden Stellungnahmen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Senatsverwaltung für Jugend und Wissenschaft keine großen Hoffnungen für eine dauerhafte Finanzierungsperspektive der Stadtteilmütter machen. Wir werden jetzt auch nicht mehr länger auf die letzte ausstehende Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt warten, sondern Ihnen demnächst die Antwort des Bezirksamtes übermitteln.

 

 

 

 

 

 
 

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