Drucksache - 0559/4  

 
 
Betreff: Zahlen die Bezirke das Liegenschaftskonzept des Senats?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Gusy 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2013 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

1

 

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.   Welche Auswirkungen auf die Bezirksfinanzen erwartet das Bezirksamt aufgrund des verabschiedeten Liegenschaftskonzepts des Senats?

 

Die konkreten Auswirkungen können mit Bezug auf die bisherige Veranschlagungspraxis im Zusammenhang mit Grundstücksverkaufserlösen derzeit noch nicht benannt werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass aufgrund der Schwerpunktsetzung bei der Schaffung preiswerten Wohnraums durch Direktvergabe an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht die Erlösbeteiligungen erzielt werden, die sich bei einem Bieterverfahren ergeben könnten. Da die Erlösbeteiligung in ihren Volumina durchaus schwanken können, ist die Ansatzbildung schon immer nicht ohne Risiko gewesen. Daher wird das Bezirksamt darum bemüht sein, die Ansatzbildung für den Bezirksdoppelhaushalt 2014/15 zurückhaltend zu gestalten.

 

2.   Welchen zukünftigen Bedarf für Gebäude und Flächen für Gemeinbedarf (z.B. Senioren, Schule, Jugend, Kita, wohnungslose Menschen, Kultur) und welche Flächen und Gebäude mit einem Mehrwert für die Stadtsieht das Bezirksamt in unserem Bezirk und welche Strategien hat das Bezirksamt, um diese benötigten Gebäude und Flächen im Bezirk zu halten?

 

Zur Beantwortung zitiere ich aus der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) 0412/4

 

Vor dem Hintergrund zunehmend knapper finanzieller Mittel für die Planung künftiger Standorte für soziale Infrastruktureinrichtungen wurden im Jahr 2007 mögliche Standortreserven abteilungsübergreifend abgestimmt und vom Bezirksamt am 28. August 2007 beschlossen.

 

Seitdem gibt es abteilungsübergreifend keinen aktuellen Arbeitsstand über die Folgewirkungen von Verkäufen oder Umstrukturierungen oder Aufgabe von potenziellen Standortreserven oder von Infrastruktur-Standorten im Allgemeinen.

 

Im Stadtentwicklungsamt wurden die im o. g. Beschluss aufgelisteten Standortreserven mit planungsrechtlich festgesetzter Gemeinbedarfsnutzung im November 2011 aktualisiert, d. h. es wurde geprüft, bei welchen Standorten immer noch Flächenreserven zur Verfügung stehen.

 

Da die fraglichen Flächen bereits in der genannten VzK dargestellt worden sind, verzichte ich hier auf eine Wiederholung.

 

Weiter heißt es:

Der Beschluss aus 2007 sollte zum Anlass genommen werden, die abteilungsübergreifende Abstimmung für eine Standortplanung auf der Planungsebene der Bereichsentwicklungsplanung wieder aufzunehmen, um so zu einer Meinungsbildung im Bezirk zu gelangen, welche Standorte als Reserve für potentielle Infrastrukturangebote langfristig gesichert und vor Veräußerung geschützt werden sollen.

 

3.   Sieht das Bezirksamt Kleingartenflächen in unserem Bezirk als Potenzial für Wohnen und wenn ja, welche?

 

Die letzten unbeplanten größeren Potenzialflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf stellen mittlerweile die Kleingärten dar, die jedoch aus bezirklicher Sicht nicht für eine Bebauung freigegeben werden sollten. Die Darstellung von Wohnungsbaupotentialen auf Kleingartenflächen im Entwurf des StEP Wohnen erfolgt im Dissens zur bezirklichen Haltung.

 

4.   Welche Auswirkungen hat der Entwurf des STEP Wohnen für unseren Bezirk?

 

Gemäß § 4 (1) des Berliner Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) werden Stadtentwicklungspläne [.] für die räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebietes erarbeitet. In ihnen werden Maßnahmenarten, -räume und gegebenenfalls zeitliche Stufungen dargestellt. [] Stadtentwicklungsplanung hat grundsätzlich Empfehlungscharakter für alle an der Planung beteiligten Stellen. Stadtentwicklungspläne sind Grundlagen für alle weiteren Planungen.

 

Als beschlossene Entwicklungsplanungen haben sie für die Bebauungsplanung ein hohes Maß an Bindungswirkung, weil sich eine sachgerechte Abwägung nicht hierüber hinwegsetzen kann.

 

 

5.   Erstellt das Bezirksamt aktiv Konzepte für die Infrastrukturplanung in Bezug auf Wohnbauprojekte?

 

Das Bezirksamt erstellt aktiv keine Konzepte für die Infrastrukturplanung in Bezug auf Wohnbauprojekte.

 

Innerhalb von Bebauungsplanverfahren mit einer hohen Wohnungsanzahl ist jedoch der Infrastrukturbedarf zu prüfen und nach Möglichkeit im Konsens mit dem Träger des geplanten Wohnungsbaus zu decken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

 


 

 
 

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