Drucksache - 0546/4  

 
 
Betreff: Zwischennutzung für Wohnungslose einfordern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Hansen/Dr.Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2013 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
25.04.2013 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
14.05.2013 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2013 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.05.2013 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, mit dem Eigentümer der Immobilie des ehemaligen "Ausbildungshotels am Kurfürstendamm" Kontakt bezüglich einer Zwischennutzung für Wohnungslose aufzunehmen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2013 zu berichten.


Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat mit dem Eigentümer des ehemaligen "Ausbildungshotels Kurfürstendamm" Kontakt aufgenommen. Das "ABZ Hotel Kurfürstendamm am Adenauerplatz" wurde bis Ende 2009 vom Internationalen Bund (IB) als Ausbildungshotel betrieben. Nach einem ersten im Zuge der Bankenkrise gescheiteren Verkauf der Immobilie ist der Besitz erst seit kurzer Frist auf die GruW Grundwert Gewerbe Berlin GmbH & Co KG übergegangen. Vorgesehen ist eine Grundsanierung und Umbau zu einem Gebäude für Einzelhandel und Büroflächen. Die Fassade soll in den unteren Etagen entsprechend der ursprünglichen Nutzung des Gebäudes als Lichtspieltheater rekonstruiert werden. Eine Bauvoranfrage ist bereits gestellt, konkrete Vermessungen und Detailplanungen laufen.

 

Bei der Stilllegung des Gebäudes als Hotel wurden vom Vorbesitzer bereits die gesamte Inneneinrichtungen herausgenommen. Das Gebäude ist derzeit nicht mehr beheizbar, da die Heizungsanlage aufgrund durchgerosteter Rohre und defekter Heizkörper nicht mehr in Betrieb genommen werden kann. Die Sanitärbereiche sind seit langer Zeit stillgelegt und es gibt massive bauliche Mängel, die es unmöglich machen, das Gebäude ohne grundlegende Sanierung erneut als Wohnheim zu betreiben.

 

Da der neue Eigentümer keine dauerhafte Nutzung als Hotel anstrebt, ist damit auch eine Zwischennutzung des Gebäudes zur Unterbringung von Wohnungslose weder möglich noch zulässig, da es in seinem derzeitigen Zustand für diesen Zweck keine Nutzungserlaubnis erhalten kann.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                            Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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