Drucksache - 0542/4
Die BVV hat am 24.10.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechend der Arbeitsweise der Gleichstellungsbeauftragten, dem zuständigen Integrationsausschuss jährlich eine Arbeitsplanung des Integrationsbeauftragten - beginnend mit 2014 - vorzulegen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Arbeitsplanung für das Jahr 2014 des Integrationsbeauftragten wurde den Mitgliedern des Integrationsausschusses mit der Einladung zur Ausschusssitzung am 26.03.2014 übersandt und wird in der Sitzung erläutert.
Dieses Verfahren wird entsprechend der Beschlusslage in den kommenden Jahren weiterhin so praktiziert.
Naumann Bezirksbürgermeister
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