Drucksache - 0562/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2013 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen Antworten

1

1. Einwohnerfrage:              Peter Kachlicki

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

Auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen sollen nach dem Willen von SPD und den Grünen 700 hochpreisige Wohnungen entstehen. Wenn man mit 3 Personen pro Haushalt rechnet, sind plötzlich auf beengtem Raum 2100 Menschen mehr vorhanden.

Weiterhin kann man in diesem Fall von 2 Autos pro Wohneinheit ausgehen. Das wären dann 1400 Autos zusätzlich in einem von kleinen engen Straßen beherrschten Bereich. Es ist kaum damit zu rechnen, dass hier eine Tiefgarage mit 1400 Parkplätzen entsteht.

 

  1. Wie soll der ruhende und fließende zusätzliche Verkehr eigentlich bewältigt werden?

 

In den engen Straße gibt es jedenfalls keine Parkmöglichkeiten mehr.

Zudem befinden sich in der Forckenbeckstraße ein Freibad, ein Sportverein, das Kardiozentrum, ein Sportplatz und diverses Gewerbe. In der Cunostraße eine Sporthalle und ein Tennisplatz. Das alles in einem Bereich von ca. 250 m.

 

  1. Wo also bleiben die Fahrzeuge?

 

  1. Hat sich jemals einer der Verantwortlichen oder eines der Parteimitglieder die Mühe gemacht, sich das Umfeld (zu Fuß) mal anzusehen? Sicherlich nicht!

 

Weiterhin befinden sich in einem Umkreis von ca. nur 600 m 4 Schulen und zwei Kindergärten mit dem entsprechenden Fußgänger- und Fahrzeugverkehr.

 

  1. Ist ALLEN Mitgliedern der BVV Wilmersdorf Charlottenburg bewusst, welche Belastung hier für Umwelt, Natur und die jetzigen Anwohner entsteht, zumal die unmittelbare Nähe der Stadtautobahn und von Vattenfall (Heizkraftwerk) schon eine erhebliche Umweltbelastung darstellt? Hier sind besonders die GRÜNEN angesprochen.
     
  2. Ist es den Verantwortlichen Parteien egal, wenn die jetzigen Anwohner (ca. 180 Wohneinheiten) plötzlich hinter einer sechsgeschossigen Mauer wohnen, abgeschnitten von Licht und Sonne?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Kachlicki,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Kachlicki teile ich Folgendes mit:

Auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen sollen nach dem Willen von SPD und den Grünen 700 hochpreisige Wohnungen entstehen. Wenn man mit 3 Personen pro Haushalt rechnet, sind plötzlich auf beengtem Raum 2100 Menschen mehr vorhanden. Weiterhin kann man in diesem Fall von 2 Autos pro Wohneinheit ausgehen. Das wären dann 1400 Autos zusätzlich in einem von kleinen engen Straßen beherrschten Bereich. Es ist kaum damit zu rechnen, dass hier eine Tiefgarage mit 1400 Parkplätzen entsteht.

 

  1. Wie soll der ruhende und fließende zusätzliche Verkehr eigentlich bewältigt werden?

 

In den engen Straße gibt es jedenfalls keine Parkmöglichkeiten mehr. Zudem befinden sich in der Forckenbeckstraße ein Freibad, ein Sportverein, das Kardiozentrum, ein Sportplatz und diverses Gewerbe. In der Cunostraße eine Sporthalle und ein Tennisplatz. Das alles in einem Bereich von ca. 250 m.

 

  1. Wo also bleiben die Fahrzeuge?

 

  1. Hat sich jemals einer der Verantwortlichen oder eines der Parteimitglieder die Mühe gemacht, sich das Umfeld (zu Fuß) mal anzusehen? Sicherlich nicht!

 

Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt. Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten gefordert. In einem Verkehrsgutachten wird zu untersuchen sein, wie künftig ruhender und fließender Verkehr geregelt werden kann.

 

Erste Gespräche hierzu mit der Straßenverkehrsbehörde haben bereits stattgefunden.

 

Weiterhin befinden sich in einem Umkreis von ca. nur 600 m 4 Schulen und zwei Kindergärten mit dem entsprechenden Fußgänger- und Fahrzeugverkehr.

 

  1. Ist ALLEN Mitgliedern der BVV Wilmersdorf Charlottenburg bewusst, welche Belastung hier für Umwelt, Natur und die jetzigen Anwohner entsteht, zumal die unmittelbare Nähe der Stadtautobahn und von Vattenfall (Heizkraftwerk) schon eine erhebliche Umweltbelastung darstellt? Hier sind besonders die GRÜNEN angesprochen.

 

  1. Ist es den Verantwortlichen Parteien egal, wenn die jetzigen Anwohner (ca. 180 Wohneinheiten) plötzlich hinter einer sechsgeschossigen Mauer wohnen, abgeschnitten von Licht und Sonne?

 

Die Fragen 4 und 5 richten sich nicht an das Bezirksamt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

2. Einwohnerfrage              Stephan Merfort

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

 

  1. Wie groß (prozentual) ist der Geländeteil, der im alten Plan für die Postnutzung ausgewiesen und nicht "allgemeines Wohngebiet" ist?

 

  1. Wo genau befindet sich dieser Teil und würde er eine 100%-ige Bebauung nicht sowieso unmöglich machen?

 

  1. Warum wird darüber nichts berichtet, da diesbezügliche Informationen erhebliche Bedeutung für die in Rede stehenden Schadenersatzbehauptungen des Investors haben könnten?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Merfort,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Merfort teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wie groß (prozentual) ist der Geländeteil, der im alten Plan für die Postnutzung ausgewiesen und nicht "allgemeines Wohngebiet" ist?

 

Das gesamte Gelände ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

 

  1. Wo genau befindet sich dieser Teil und würde er eine 100%-ige Bebauung nicht sowieso unmöglich machen?

 

Entfällt.

 

  1. Warum wird darüber nichts berichtet, da diesbezügliche Informationen erhebliche Bedeutung für die in Rede stehenden Schadenersatzbehauptungen des Investors haben könnten?

 

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Susanne Raab-Feimer

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

 

  1. Der Vergleich mit anderen Projekten und ein Blick in den StEP Wohnen legt folgende Frage nahe: welche (mittlerweile berlinweit geltenden) Vorgaben von Herrn Müller (Senat) und dem Investor wurden bei den "Verhandlungen" hingenommen?

 

  1. Trifft die Behauptung, dass der Investor den Baustadtrat zu Verhandlungen nach London und Brüssel eingeladen hat, zu oder wurden die Reisekosten aus Steuergeldern bezahlt?

 

  1. Wurden bei der Diskussion um Schadenersatz auch mögliche Forderungen von Anwohnern und Eigentümern bereits vorhandener Bauten berücksichtigt, wenn ja, in welcher Höhe?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Raabe-Feimer,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Raab-Feimer teile ich Folgendes mit:

 

  1. Der Vergleich mit anderen Projekten und ein Blick in den StEP Wohnen legt folgende Frage nahe: welche (mittlerweile berlinweit geltenden) Vorgaben von Herrn Müller (Senat) und dem Investor wurden bei den "Verhandlungen" hingenommen?

 

Die Verhandlungen mit der Firma Hudson als Bevollmächtigte der Firma Lorac wurden zu einem Zeitpunkt geführt, an dem noch kein Entwurf des StEP Wohnen vorlag.

 

Für die Gespräche gab es keine Vorgabe von dritter Seite.

 

  1. Trifft die Behauptung, dass der Investor den Baustadtrat zu Verhandlungen nach London und Brüssel eingeladen hat, zu oder wurden die Reisekosten aus Steuergeldern bezahlt?

 

Nein. Es gab keine Verhandlungen in London und Brüssel, an denen ich hätte teilnehmen sollen

 

  1. Wurden bei der Diskussion um Schadenersatz auch mögliche Forderungen von Anwohnern und Eigentümern bereits vorhandener Bauten berücksichtigt, wenn ja, in welcher Höhe?

 

Die Freimachung betroffener Parzellen einschließlich der Zahlung von Entschädigungen an die Kleingärtner obliegt dem Eigentümer. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nachbareigentümer haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage              Helmut Feimer

              Bebauung von Grünflächen

 

Die Groth-Gruppe scheint sich auf Bebauung von Grünflächen spezialisiert zu haben. Sie haben uns verkündet, dass Sie in zähen Verhandlungen folgendes mit dem Investor ausgehandelt haben:

 

-          50 % des Geländes wird bebaut, 50 % werden dem Bezirk übertragen.

-          Eine Kita mit 40 Plätzen soll entstehen.

-          Eine verdichtete Bebauung mit sechs Geschossen wird ermöglicht.

-          Bei Nichtzustandekommen des Bauvorhabens soll ein Entschädigungsanspruch von bis zu 50 Millionen entstehen.
 

Bei Recherchen in Sachen Bebauung "Mauerpark" und "Freudenberg-Areal" habe ich die gleichen "Verhandlungsergebnisse" vorgefunden. (Kita 40 Plätze, Austausch und/oder Schenkung des Grundstücks, höhere Bebauung, ansonsten Schadenersatzforderungen von 50 Millionen.)

 

  1. Ist Ihnen aufgefallen, dass die Vorgehensweise des Investors immer gleich ist? (Ein Schelm, der Böses dabei denkt)
     
  2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei verschiedenen Verhandlungen unterschiedlicher Partner die Ergebnisse auf das Gleiche hinauslaufen?
     
  3. Wurde tatsächlich verhandelt, oder wird das Angebot des Investors hier als Eigenleistung des Bezirksamtes verkauft?

    Bitte äußern Sie sich zu diesen merkwürdigen Parallelen.
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Feimer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Feimer teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.-3.:

 

Die Gespräche wurden mit der Firma Hudson geführt. Der Kaufvertrag mit der Groth-Gruppe wurde durch Lorac zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, an dem die Gespräche abgeschlossen waren.

 

Die Größe der Kita wurde fachlich durch die Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt festgelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

5. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Gutachten

 

  1. Der Beschluss des Bezirksamtes Drucksache 450/4 lautet: "Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Gutachten samt Nachbearbeitung im Internet zu veröffentlichen." Als Nachbearbeitung gibt es das Schreiben von Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011, Schreiben vom 18.08.2011 und 24.08.2011, in Drucksache 184/4 genannte Schriftstücke sowie evtl. weitere Dokumente. Akteneinsicht wurde bisher lediglich der Investorenseite, nicht aber sonstigen Betroffenen und Interessierten (trotz vorliegender Anträge) gewährt. Warum wurde dem Beschluss der BVV hinsichtlich der Veröffentlichung der Nachbearbeitung bisher nicht entsprochen und wann wird die Nachbearbeitung veröffentlicht?
     
  2. In Drucksache 0493/4 Frage 10, wurde gefragt, ob für eine Teilbebauung das Landschafts- und Artenschutzprogramm (LaPro) in einem formalen Verfahren geändert werden muss. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Frage erst während eines B-Planverfahrens beantwortet werden kann, es geht um formale Abläufe, die Feststellungen des LaPro zu Oeynhausen sind bekannt. Ich bitte deshalb nochmals um Beantwortung der Frage bzw. um Begründung, warum diese erst während eines B-Planverfahrens beantwortet werden kann.
     
  3. In DRS 0493/4 Frage 8 haben Sie geäußert, dass das Bezirksamt dem Investor eine Umweltvoruntersuchung empfohlen hat. Die Gutachten zur Entschädigungshöhe haben gezeigt, dass Gutachtenergebnisse von dem Willen des Auftraggebers beeinflusst sein können. Das Bezirksamt hat einen Abschlag von 50% bzw. 25 Millionen auf den Wert des Investorengutachtens vorgenommen und gibt darüber hinaus zu, weder beurteilen zu können, ob ein Entschädigungsanspruch überhaupt besteht noch wie hoch dieser sei. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass die Ergebnisse der Umweltprüfung nicht vom Auftraggeber beeinflusst sind und kann sich das Bezirksamt vorstellen, selbst eine Prüfung zu beauftragen?
     
  4. Oeynhausen ist im Arbeitsentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen, Stand Februar 2013, ausgewiesen. Seit wann ist Oeynhausen als potenzieller Standort für den SteP Wohnen im Gespräch?
     
  5. Gab es bereits vor Herausgabe des 2. und 3. Gutachtens an die BVV-Fraktionen am 26.09.2012 eine oder mehrere Immobilienmessen/ Veranstaltungen mit Investoren, auf denen Oeynhausen als möglicher Wohnungsbaustandort durch Verantwortliche im Bezirk oder im Senat thematisiert wurde und wenn ja, durch wen, wann und wo?
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

  1. Der Beschluss des Bezirksamtes Drucksache 450/4 lautet: "Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Gutachten samt Nachbearbeitung im Internet zu veröffentlichen." Als Nachbearbeitung gibt es das Schreiben von Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011, Schreiben vom 18.08.2011 und 24.08.2011, in Drucksache 184/4 genannte Schriftstücke sowie evtl. weitere Dokumente. Akteneinsicht wurde bisher lediglich der Investorenseite, nicht aber sonstigen Betroffenen und Interessierten (trotz vorliegender Anträge) gewährt. Warum wurde dem Beschluss der BVV hinsichtlich der Veröffentlichung der Nachbearbeitung bisher nicht entsprochen und wann wird die Nachbearbeitung veröffentlicht?

 

In einer rechtlichen Betrachtung wurden die als "Nachbearbeitung" bezeichneten Vorgänge als nicht einsichtsfähig nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingestuft. Damit entfällt die Möglichkeit einer Veröffentlichung im Internet, da hier keine Rechtsgrundlage vorliegt.

 

  1. In Drucksache 0493/4 Frage 10, wurde gefragt, ob für eine Teilbebauung das Landschafts- und Artenschutzprogramm (LaPro) in einem formalen Verfahren geändert werden muss. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Frage erst während eines B-Planverfahrens beantwortet werden kann, es geht um formale Abläufe, die Feststellungen des LaPro zu Oeynhausen sind bekannt. Ich bitte deshalb nochmals um Beantwortung der Frage bzw. um Begründung, warum diese erst während eines B-Planverfahrens beantwortet werden kann.

 

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, bzw. der Flächennutzungsplan ist anzupassen. Weil es um formale Abläufe geht, wird das Landschaftsprogramm nicht bereits jetzt geändert. Die Entscheidung über die Änderung des Landschaftsprogramms liegt nicht beim Bezirksamt, sondern bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

 

 

Das Naturschutzgesetz selbst trifft zu der von Ihnen gestellten Fragestellung keine präzisen Regelungen. Aus der Einschätzung des Bezirksamtes zu den vergleichbaren Änderungen des FNP in anderen Verfahren kann jedoch die Einschätzung getroffen werden, dass eine Änderung des Landschaftsprogramms erst dann erfolgen würde, wenn der Planungsstand in einem B-Planverfahren eine gewisse Verfestigung erreicht hat. Es ist außerdem davon auszugehen, dass eine Änderung des Landschaftsprogramms mit einer Berichtigung bzw. Änderung des FNP abgestimmt wird.

 

  1. In DRS 0493/4 Frage 8 haben Sie geäußert, dass das Bezirksamt dem Investor eine Umweltvoruntersuchung empfohlen hat. Die Gutachten zur Entschädigungshöhe haben gezeigt, dass Gutachtenergebnisse von dem Willen des Auftraggebers beeinflusst sein können. Das Bezirksamt hat einen Abschlag von 50% bzw. 25 Millionen auf den Wert des Investorengutachtens vorgenommen und gibt darüber hinaus zu, weder beurteilen zu können, ob ein Entschädigungsanspruch überhaupt besteht noch wie hoch dieser sei. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass die Ergebnisse der Umweltprüfung nicht vom Auftraggeber beeinflusst sind und kann sich das Bezirksamt vorstellen, selbst eine Prüfung zu beauftragen?

 

In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren - wie es die BVV beschlossen hat - obliegt es dem Vorhabenträger, die erforderlichen Gutachten beizubringen. Die fachliche Prüfung erfolgt durch die zuständigen Ämter des Bezirksamtes. Gutachten zu Umweltfragen folgen einer rechtlichen und fachlichen Grundlage (incl. einem Methodengerüst), so dass der Spielraum für eine "freie Interpretation" von Gutachten- inhalten sehr begrenzt ist. Relevante Ergebnisse derartiger Gutachten sind zudem Bestandteil des Planungsverfahrens und unterliegen den dortigen Prüf- und Bewertungsschritten.

 

  1. Oeynhausen ist im Arbeitsentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen, Stand Februar 2013, ausgewiesen. Seit wann ist Oeynhausen als potenzieller Standort für den SteP Wohnen im Gespräch?

 

In einer ersten Abfrage zum StEP Wohnen am 28. August 2012 war die Kolonie Oeynhausen nicht als Fläche enthalten. Ein Entwurfsplan, der die Fläche beinhaltete, ging dem Bezirksamt mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 25. Februar 2013 zu.

 

  1. Gab es bereits vor Herausgabe des 2. und 3. Gutachtens an die BVV-Fraktionen am 26.09.2012 eine oder mehrere Immobilienmessen/ Veranstaltungen mit Investoren, auf denen Oeynhausen als möglicher Wohnungsbaustandort durch Verantwortliche im Bezirk oder im Senat thematisiert wurde und wenn ja, durch wen, wann und wo?

 

Eine entsprechende Thematisierung durch das Bezirksamt erfolgte nicht. Ebenso sind keine Aktivitäten von Seiten des Senats bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

 

 

6. Einwohnerfrage              Hildegard Teschner

              Entschädigungsanspruch

 

  1. Ich möchte vorschlagen, Herrn Prof. Finkelnburg zur Einwohnerversammlung am 23.4.2013 einzuladen. Was halten Sie davon?
     
  2. Wie würde Herr Schulte entscheiden, wenn sich herausstellen sollte, dass der Entschädigungsanspruch unter 2,3 Mio. ? läge und dieser Betrag von Seiten der Kleingärtner aufgebracht würde?
     
  3. Wie ist der Stand des Verfahrens zum Bürgerbegehren?
     
  4. Im Bezirk Wilmersdorf ist ein nennenswerter Teil der vorhandenen Wohnungen nicht vermietet und steht z. T. längere Zeit leer. An diesem Wochenende werden bei Immobilienscout 24 allein für die Postleitzahl 14199 (Schmargendorf) 1261 Vermietungsangebote aufgeführt. Ist Ihnen dies bekannt?
     
  5. Die Anwohner halten den vorgestellten Entwurf "Masterplan Forckenbeckstraße" des Architekturbüros Nöfer für völlig überdimensioniert. Welche Meinung hat Herr Schulte dazu? Halt er den Entwurf für geeignet und unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes (Anwohnerschaft, Verkehr, Ökologie) für zumutbar?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Teschner,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Teschner teile ich Folgendes mit:

 

  1.               Ich möchte vorschlagen, Herrn Prof. Finkelnburg zur Einwohnerversammlung am 23.4.2013 einzuladen. Was halten Sie davon?

 

Die Frage richtet sich nicht an das Bezirksamt.

 

  1.               Wie würde Herr Schulte entscheiden, wenn sich herausstellen sollte, dass der Entschädigungsanspruch unter 2,3 Mio. ? läge und dieser Betrag von Seiten der Kleingärtner aufgebracht würde?

 

Da die Frage über einen Entschädigungsanspruch nicht vorab endgültig geklärt werden kann, macht es keinen Sinn hierauf zu antworten. Wäre das Risiko durch die Senatsverwaltung für Finanzen oder durch Haftungsausschluss von dritter Seite rechtsverbindlich getragen worden, wäre in der Tat eine andere Lösung vorstellbar gewesen.

 

  1.               Wie ist der Stand des Verfahrens zum Bürgerbegehren?

 

Gegen den Bescheid der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien vom 3. Januar 2013, welcher die Legitimation für den Start des Bürgerbegehrens darstellt, wurde seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens am 11. Januar 2013 Widerspruch erhoben. Der Widerspruchsbescheid wurde mit Datum vom 5. Februar 2013 erlassen. Seitens der Initiatoren wurde am 7. März 2013 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

 

Der Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens bleibt abzuwarten, jedoch wurde seitens der Initiatoren bislang keine Unterschriftensammlung gestartet.

 

  1.               Im Bezirk Wilmersdorf ist ein nennenswerter Teil der vorhandenen Wohnungen nicht vermietet und steht z. T. längere Zeit leer. An diesem Wochenende werden bei Immobilienscout 24 allein für die Postleitzahl 14199 (Schmargendorf) 1261 Vermietungsangebote aufgeführt. Ist Ihnen dies bekannt?

 

Das Bezirksamt hat keine konkreten Leerstandszahlen, nimmt jedoch wahr, dass der Vermietungsstand von Wohnungen im Bezirk sehr hoch ist. Die Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt ist kein Indikator für Leerstand.

 

  1.               Die Anwohner halten den vorgestellten Entwurf "Masterplan Forckenbeckstraße" des Architekturbüros Nöfer für völlig überdimensioniert. Welche Meinung hat Herr Schulte dazu? Halt er den Entwurf für geeignet und unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes (Anwohnerschaft, Verkehr, Ökologie) für zumutbar?

 

In den beschlossenen Bebauungsplanverfahren sind alle Belange zu ermitteln und sachgerecht abzuwägen. Das Bezirksamt wird sich hierzu nicht vorab festlegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

7. Einwohnerfrage              Ingrid Staege

              Ergebnisse nach der Einwohnerversammlung

 

  1. Ich würde gern wissen wie viele Gespräche seit der Bürgerversammlung am 30. Januar 2013 zwischen der Fa. Lorac und Herrn Baustadtrat Schulte stattgefunden haben, welchen Grund diese Gespräche hatten und welche Ergebnisse dabei herausgekommen sind?
     
  2. Falls die Fa. Lorac aus Luxemburg, Tochter des Investmentfonds Lone Star Texas, ihr Interesse aufgegeben haben sollte mit der Groth Gruppe eine hälftige Bebauung der Kolonie Oeynhausen anzustreben, frage ich den Baustadtrat, welche weiteren Schritte zur sofortigen Sicherung der Kleingartenanlage von ihm eingeleitet bzw. er der BVV vorgeschlagen hat?
     
  3. Was hat die Groth Gruppe bisher in der Angelegenheit unternommen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Staege,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Staege teile ich Folgendes mit:

 

  1. Ich würde gern wissen wie viele Gespräche seit der Bürgerversammlung am 30. Januar 2013 zwischen der Fa. Lorac und Herrn Baustadtrat Schulte stattgefunden haben, welchen Grund diese Gespräche hatten und welche Ergebnisse dabei herausgekommen sind?

 

Am 12. März gab es ein kurzes Telefonat mit einem Vertreter der Firma Hudson, in dem vermittelt wurde, dass man weiterhin mit der Groth-Gruppe verhandelt, um die sich aus dem BVV-Beschluss ergebenden Konditionen in den Vertrag aufzunehmen.

 

  1.               Falls die Fa. Lorac aus Luxemburg, Tochter des Investmentfonds Lone Star Texas, ihr Interesse aufgegeben haben sollte mit der Groth Gruppe eine hälftige Bebauung der Kolonie Oeynhausen anzustreben, frage ich den Baustadtrat, welche weiteren Schritte zur sofortigen Sicherung der Kleingartenanlage von ihm eingeleitet bzw. er der BVV vorgeschlagen hat?

 

Die dann folgenden Schritte werden stark davon abhängen, welche rechtlichen Schritte die Firma Lorac dazu ankündigen wird. Über die weiteren Schritte würde dann mit der BVV zu beraten sein.

 

  1.               Was hat die Groth Gruppe bisher in der Angelegenheit unternommen?

 

Die Groth-Gruppe hat vorbereitende Arbeiten für ein künftiges Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die Beantragung einer Verfahrenseinleitung wird nach Bekunden des Anwaltes der Groth-Gruppe erst erfolgen, wenn die privatrechtlichen Vereinbarungen mit Lorac auf die Konditionen des BVV-Beschlusses abgestellt wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

8. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Schoelerschlößchen

 

Sehr geehrter Herr Gröhler,

 

  1. Seit wann gibt es den Nießbrauchvertrag zugunsten der Stiftung Denkmalschutz Berlin?

 

  1. Die Übertragung des Nießbrauchs diente (gerade auch) der finanziellen Entlastung des Bezirks:
    Welche Einnahmen insg. in welcher Höhe sowie welche Ausgaben  insg. in welcher Höhe hatte der Bezirk seit Beginn des Nießbrauchs (s. Frage 1) bis Dezember 2012 (unter Einbeziehung aller Aspekte, also auch Auseinandersetzungen wegen Denkmalschutzes, Baukosten aller Art usw.)?

 

  1. Was muss bzgl. des Innenausbaus noch geschehen (u. a. fehlende Treppe zum Dachgeschoß?)? Wann wird der Innenausbau fortgesetzt? Wer trägt dessen Kosten, und wie hoch werden sie veranschlagt?

 

  1. Gehört zu den möglichen Nutzungen eine Verwendung a) als Bibliothek (z.B. anstelle von der am U-Bf. Blissestraße), b) als Einrichtung für Kinder oder Jugendliche, wie über 70 Jahre seit den 1930er Jahren, c) was sonst?

 

Ich bitte höflich um eine zeitnahe Beantwortung, d.h. innerhalb der üblichen 2 Wochen und nicht erst nach 3 Wochen.

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

zu 1.

 

Der Nießbrauchsvertrag wurde mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin (SDB) am 13.01.2006 abgeschlossen.

 

zu 2.

 

Wie bereits in der Beantwortung der letzten Bürgeranfrage mitgeteilt, wurden lediglich monatliche Zahlungen für das sog. Baustellen-Café vereinnahmt. Die Einnahmen belaufen sich im Zeitraum November 2007 bis September 2011 auf insgesamt 14.400 Euro.

 

Ausgaben für den Bezirk fielen zwischen dem Abschluss des Nießbrauchvertrages und Dezember 2012 nicht an.

 

zu 3.

 

Der Innenausbau wird sich nach der zukünftigen Nutzung richten, über die bislang noch nicht abschließend entschieden werden konnte. Nach Vorliegen eines Nutzungskonzeptes ist die Beantragung von Fördermitteln vorgesehen.

 

zu 4.

 

Wie bereits geschildert, ist die zukünftige Nutzung des Hauses von den baulichen Gegebenheiten abhängig. Auch hier liegt bislang kein abschließendes Ergebnis vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

9. Einwohnerfrage              Ute Becker

              Beschallungsanlage für BVV-Saal

 

  1. Ist dem Bezirksamt präsent, das die derzeit im Rathaus Wilmersdorf installierte Beschallungs­anlage für BVV-Saal, Besucher-Tribüne, Lobby und angrenzende Räume insofern unzumutbar zu sein scheint, als sie einerseits auf der Besuchertribüne und in der Lobby brüllend laut schallt, andererseits in Teilen des BVV-Saales kaum ihrer Bestimmung zu beschallen nachkommen könne?

 

  1. Hat das Bezirksamt, die Bezirksverordnetenversammlung eingeschlossen, Interesse daran, eine Zuhörerschaft über ihre Debatten, die Beantwortung der Einwohneranfragen u.a.m. über ihre Arbeit einzubinden und über ihre Resultate zu informieren?

 

  1. Wann werden die Bezirksverordneten von Charlottenburg-Wilmersdorf ihr altneues Domizil im Rathaus Charlottenburg beziehen?

 

  1. Wird das Bezirksamt den Missstand der schlechten Beschallung, der - bei Nachfrage - von Mitgliedern der Parteien, von Besuchern, Zuhörerinnen u.a.m. bestätigt wird, in dem neuen Tagungsraum im Rathaus beheben und wenn ja mit welchen Mitteln?

 

Ich bitte um gehörschonende, schriftliche, aber zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage.
 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zur vorliegenden Bürgeranfrage nehme ich wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt greift diesen Hinweis dankbar auf und wird den Sachverhalt prüfen. Ähnlich wurde aufgrund der Beschwerde aus November 2011 verfahren. Hier wurde die Akustik in einem Vorort-Termin geprüft, jedoch ohne Beanstandungen. Dennoch erfolgte eine Regulierung der Lautstärke.

 

Zu 2.

Selbstverständlich hat das Bezirksamt Interesse daran.

 

Zu 3.

Der Umzug der Fraktionen, der fraktionslosen Bezirksverordneten und des Büros der Bezirksverordnetenvorsteherin erfolgt in der 13. Kalenderwoche. Die erste Sitzung der BVV im Rathaus Charlottenburg ist für den 18.04.2013 vorgesehen.

 

Zu 4.

Im Rahmen der Ertüchtigung des früheren BVV-Saals zum neuen BVV-Saal im Rathaus Charlottenburg wird auch die Akustik und die Übertragungsanlage angepasst. Dies geschieht mit Mitteln der baulichen Unterhaltung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

10. Einwohnerfrage              Günter Knüppel

              Erschließungsangebot

 

  1. Ich frage Herrn Dr. Heise: In Ihrer Pressemitteilung vom 25.02.2013 führen Sie - wie auch in persönlichen Gesprächen - an, dass durch das Erschließungsangebot eine 100%-Bebauung droht. In dem Ihnen bekannten Schreiben von Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011 führt dieser aus, dass selbst bei vorliegendem zumutbarem Erschließungsangebot der Unterschied der Verkehrswerte vor und nach Festsetzung des B-Planes zu entschädigen wäre. Dem Verkehrswert kommt also entscheidende Bedeutung zu, zumal die Kleingärtner eine Beteiligung an der Summe mehrmals angekündigt haben. Warum haben Sie dann am 13.03.2013 (Drucksache 0531/4) gegen eine Verkehrswertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter gestimmt?
     
  2. Ich frage Herrn Gusy, wie vereinbart sich ihre Aussage in der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.10.2012, ich zitiere:
    " Die Planungsabsicht der Bezirks und des Senats waren lange bekannt, sie wollten dort kein Wohnland, sie wollten seit den 50iger Jahren dort die Kleingärtner festsetzen. (...)Was wir immer betonen sollten, dieses Land ist Kleingartenland und dazu sollten wir stehen und ich denke dafür sollten wir nicht nur auf das Recht gucken sondern auch auf die politische Lösung und dafür sollten wir den Mut haben, eine politische Lösung für die KleingärtnerInnen zu finden", mit der von ihnen unterstützten Vernichtung von 50 Prozent der Kleingartenfläche?

 

  1. Ich frage die BVV-Fraktion der Grünen, warum haben sie in ihrem Antrag vom 17.01.2012 in dem die 50-prozentige Bebauung der Kolonie Oeynhausen über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan realisiert werden soll, nicht ausdrücklich die Abwicklung nach § 12 BauGB gefordert der alle Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt?

 

  1. Ich frage die Fraktion der SPD ob sie darauf bestehen wird, dass derjenige Teil des Kompromisses, der den Erhalt der Kleingartenfläche betrifft zum selben Zeitpunkt die Sicherung durch den B-Plan erhält, in dem der Investor auf der anderen Hälfte Baurecht bekommen soll und wenn ja, wie sie das sicherstellen möchte? Dass also nicht erst Baurecht geschaffen wird und erst später (oder dann auch gar nicht, weil es in Vergessenheit gerät und der Investorendruck weg ist) eine Sicherung des übrigen Teils per B-Plan erfolgt.

 

  1. Wie ist die Klassifizierung von Herrn Stadtrat Schulte zu dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft ASJ, der Juristen in der SPD, zu verstehen, ich zitiere: "Das sind ja keine Bau-Juristen, die haben ja keine Ahnung vom Baurecht"?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Knüppel,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:

 

 

Die Fragen 1 bis 4 richten sich nicht an das Bezirksamt.

 

Zu 5.

Wie ist die Klassifizierung von Herrn Stadtrat Schulte zu dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft ASJ, der Juristen in der SPD, zu verstehen, ich zitiere: "Das sind ja keine Bau-Juristen, die haben ja keine Ahnung vom Baurecht"?

 

Da die Äußerung so nicht getätigt wurde, ist eine Kommentierung nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

Schriftliche Beantwortung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Sehr geehrter Herr Günther Knüppel,

 

zu Ihrer Einwohnerfrage vom März dieses Jahres verweise ich auf die Erklärung der Fraktion, die den Sachverhalt zusammenfasst. 

Stellungnahme der Fraktion zur Kolonie Oeynhausen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der BVV am 17. Januar 2013 mehrheitlich einem Kompromiss zugestimmt, der eine Teilbebauung von 50% der Kolonie vorsieht, auf der anderen Seite aber auch die Hälfte der Gärten dauerhaft sichert.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine nicht auszuschließende hundertprozentige Bebauung der Koloniefläche sowie Entschädigungsleistungen, die dem Bezirk gegenüber dem privaten Eigentümer drohen. Diese will der Senat nicht abfedern. Die Situation ist entstanden, nachdem der zuständige Stadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) über 10 Jahre lang die Kolonie nicht baurechtlich gesichert hat und die Kleingärtner ein Angebot zum Erwerb des Grundstückes nicht angenommen hatten. In ihrer Rede vor der BVV am 17. 1. 2013 hat die Fraktionsvorsitzende Dr. Petra Vandrey die Haltung der Fraktion begründet:

          Zum Thema Oeynhausen sehen wir uns als grüne Fraktion in einer schwierigen Situation. Wir wollen die Kleingärten so gut wie möglich schützen, da sind sich alle einig. Schwer zu entscheiden ist der richtige Weg dorthin und die Frage, ob wir überhaupt realistischerweise alle Kleingärten erhalten können. Denn zu bewerten sind

 

-  juristische, speziell baurechtliche Fragen

-  finanzielle Risiken für den Bezirk.

Wir haben viele unterschiedliche Meinungen hierzu geprüft, Rechtsgutachten gelesen, mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses geredet, uns durch Menschen mit Fachkenntnis aus unserer Partei informieren lassen, uns auf mehreren Sitzungen die Auffassung des zuständigen Stadtrats angehört, Schreiben der Kleingärtner gelesen.

Quintessenz: Viele verschiedene Meinungen, kein Patentrezept.    

Nach langer und sehr kontroverser Auseinandersetzung mit dem Thema in der Fraktion haben sich unsere FraktionärInnen mehrheitlich dafür ausgesprochen, der 50/50 - Lösung zuzustimmen, also dem Gesprächsergebnis, das Stadtrat Schulte mit dem Käufer erzielt hat, allerdings mit der von uns eingebrachten Änderung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fordern und nicht die vom Käufer gewünschte Befreiung zu akzeptieren. Damit wollen wir erreichen, das die Bebauung auf 50% der Fläche in einem geordneten, dem Baugesetzbuch entsprechenden Verfahren abläuft. Ich selbst bin für diese Lösung, weil ich zu folgendem Schluss gekommen bin:

 - Eine Garantie für einen 100% - Erhalt der Fläche für die Kleingärten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.

- Es besteht das Risiko, dass die gesamte Fläche bebaut wird und dann alle Kleingärten weichen müssen, wenn es keine Einigung gibt.

- Es besteht ein erhebliches Entschädigungsrisiko für den Bezirk, wobei die Höhe der Entschädigung nicht bezifferbar ist, jedenfalls aber im Millionenbereich liegt.

Wenn wir uns als grüne Fraktion jetzt für einen 100%-igen Erhalt der Kleingärten aussprechen würden, würden wir zwar jetzt vor den Kleingärtnern gut dastehen. Aber wir hätten ihnen einen Bärendienst erwiesen, wenn sich dann herausstellen sollte, dass ein 100%-Erhalt gar nicht geht und am Ende alle Kleingärten weg sind.

Schließlich fühle ich mich als grüne Kommunalpolitikerin - und Mitglied der BVV -  nicht nur den Kleingärtnern im Bezirk verpflichtet, sondern dem Bezirk in seiner Gesamtheit, und zwar auch dem Haushalt des Bezirks. Der Bezirk hat kein Geld - unter diesem Titel stand die Einwohnerversammlung, die vorgestern hier in diesem Saal stattfand. Die EinwohnerInnen setzen sich  - verständlicherweise - immer für die Belange ein, die sie jeweils selbst betreffen und bei denen gespart werden muss. Gespart werden muss überall, bei Spielplätzen, Schulessen, der Volkshochschule und den Musikschulen - um nur einige Beispiele, die BürgerInnen bewegen, zu nennen. Im Haushaltsausschuss der BVV - dessen Mitglied ich bin - ringen wir um jeden Euro. Im Moment müssen wir gerade einen Nachtragshaushalt für den Bezirk beschließen, weil schlicht zu wenig Geld da ist. Das Geld für eine eventuelle Entschädigung wegen der Kleingärten hat der Bezirk nicht, egal ob es um eine Entschädigung von 2 oder 25 Millionen geht. So ist es meiner Auffassung nach nicht verantwortbar, den Bezirk gar nicht von ihm bezahlbarer Entschädigungsforderungen auszusetzen. Dieses finanzielle Risiko, gepaart mit der Tatsache, dass ein 100% - Erhalt der Fläche als Kleingärten aus baurechtlicher Sicht nicht einmal sicher ist, sondern auch der völlige Verlust der Kleingärten nicht auszuschließen ist, hat bei mir zu der Entscheidung geführt, der 50/50 - Lösung zuzustimmen. Ich halte diese Einigung angesichts der jetzt noch möglichen Alternativen für die nicht populärste, aber für die verantwortlichste Lösung.

 

Wir werden jetzt darauf dringen, dass auf Grundlage des Kompromisses die Bebauung der Teilfläche in einem geordneten, baurechtlichen Verfahren erfolgt, und zwar durch den von uns geforderten vorhabenbezogenem Bebauungsplan unter Berücksichtigung von Umweltbelangen und BürgerInnenbeteiligung.

 

Dr. Volker Heise, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion stellt die Situation im Folgenden noch einmal grundlegend dar:

          In den letzten Wochen wurden von Planungsbetroffenen und interessierten Beobachtern über die Entstehung des Planungskonfliktes um die Kleingartenkolonie Oeynhausen, dessen Lösung und die Rolle der Charlottenburg- Wilmersdorfer Grünen immer wieder die unterschiedlichsten Stellungnahmen und Erklärungen verbreitet. Zur Ermöglichung einer ehrlichen Diskussion um das Planungsgeschehen sollen hier noch einmal die wesentlichen Fakten benannt werden:

 Die Kleingartenkolonie Oeynhausen befindet sich auf Flächen, die seit 1908 für die Bebauung vorgesehen sind. Seit 1958/60 gibt es für dieses Gebiet unter der Voraussetzung, dass es erschlossen wird, auch planungsrechtlich die Möglichkeit, es dreigeschossig mit Wohnungen zu bebauen. Die Grundstücke befinden sich seither in privatem Eigentum. Die Kleingärtner haben sie gepachtet.

 Bis in die 90er Jahre war der Berliner Wohnungsbedarf nicht groß genug, dass sich Wohnungsbau auf diesem Gelände für einen Investor gelohnt hätte. Die seit ca. 10 Jahren steigende Wohnungsnachfrage hat inzwischen Wohnungsbau auf der gesamten Fläche rentabel gemacht. Gleichzeitig hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen seit 1986 in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Geländes untersagen und die Nutzung als Kleingartenfläche vorschreiben sollte - während Baustadtrat Gröhler (CDU) zuständig war - jahrelang nicht rechtsgültig festgesetzt. Der Eigentümer des Grundstücks konnte seine Bereitschaft erklären, das Gelände zu erschließen - eine Bebauung der gesamten Fläche drohte.

 2012 einigten sich der inzwischen zuständige Baustadtrat Marc Schulte (SPD)

in langen Gesprächen mit dem Eigentümer darauf, dass dieser einen Teil des

Geländes mit höherer Dichte, als bisher für die ganze Fläche vorgesehen,

bebauen könnte, wenn er einen anderen Teil des Geländes nicht bebauen und in

Gemeineigentum zum Zwecke der Kleingartennutzung überführen würde

 Der Eigentümer stimmte diesem Ergebnis unter der Bedingung, möglichst bald bauen zu dürfen, zu. Das heißt, er forderte für den Preis der Überlassung der Hälfte der Fläche an den Bezirk nicht nur die Zulässigkeit einer 6-geschossigen Wohnbebauung auf der anderen Hälfte der Fläche, sondern auch die Möglichkeit einer zeitnahen Realisierung der Wohnbebauung.

 Als Genehmigungsverfahren wurde die vom Eigentümer favorisierte Befreiung von der zulässigen Bebauung abgelehnt, stattdessen auf Vorschlag der Bündnisgrünen die Aufstellung eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der BVV beschlossen. Bei diesem Verfahren ist die Sicherung ökologischer Belange und die Beteiligung der Planungsbetroffenen des Umfeldes vorgesehen. Die Grünen werden sich dafür einsetzten, dass die Berücksichtigung ökologischer Belange und die Mitsprache der Planungsbetroffenen gesichert ist.

 

Für den gesamten Entscheidungsprozess ist wichtig, dass auch unter Einbeziehung des Senats für den Bezirk keine Möglichkeit gefunden werden konnte, die Erhaltung aller Kleingärten zu sichern.

Zur Frage des Baurechts befinden wir uns in der Diskussion, die Sie ja auch ausführlich verfolgen. Das Verfahren wird im Stadtentwicklungsausschuss noch weiter diskutiert und die Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wird deutlich werden, dass die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes mit allen Aspekten berücksichtigt werden müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ansgar Gusy              Dr. Volker Heise

 

11. Einwohnerfrage              Christine Jung

              Verbundpflegestelle

 

Bin vor 2Jahren aus einer Verbundpflegestelle ausgestiegen. Betreue zurzeit 5Kinder altersgemischt. Habe nun Kollegin gefunden, die mit mir waldorforieniert arbeiten möchte. Wir sind beide ausgebildete Erzieherinnen.

 

  1. Stimmt es, das ich (mit meiner neuen Kollegin zusammen) nur noch Kinder unter 3Jahren betreuen darf, weil ich als neue Pflegestelle gelte? In den neuen Ausführungsvorschriften von 2012 kann ich darüber nichts finden.

 

  1. Ein Kind, das ich seit August 2012 betreue, muss aus meiner Gruppe raus, da er im Juni 3Jahre alt wird. Beide Eltern arbeiten. Nun kommt das Kind in eine andere Verbundpflegestelle, gegen den Willen der Eltern. Welchen Sinn macht es, ein Kind von einer Pflegestelle in die nächste zu tun?

 

  1. Da dieses Kind neu eingewöhnt werden muß, soll es nun sogar 4Wochen früher wechseln, mitten in meinem Urlaub. Ich werde für diese Zeit keinen Ersatz finden. Im Klartext heißt das doch, dass die neue Pflegestelle meinen Verdienst einstreicht. Heißt das, dass ich auf berechtigten Urlaub verzichten muss, um finanziell über die Runden zu kommen?

 

  1. Zwei der 5 betreuten Kinder kommen in die Schule, d.h. es sind nur noch 2 vierjährige Kinder übrig, da der 3-jährige ja raus muß. Die Eltern der beiden übrigen Kinder müssen nun ebenfalls einen neuen Kg-Platz suchen, da die Konstellation 8 Kleinkinder- 2-Vierjährige pädagogisch nicht sinnvoll ist. Wird uns Erzieher nicht etwas zuviel zugemutet, nämlich fast auf einen Schlag 10 Kleinkinder einzugewöhnen und das alle 2 Jahre?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Jung,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Jung teile ich Folgendes mit:

 

  1. Stimmt es das ich (mit meiner neuen Kollegin zusammen) nur noch Kinder unter 3 Jahren betreuen darf, weil ich als neue Pflegestelle gelten? In den neuen Ausführungsvorschriften von 2012 kann ich darüber nichts finden.

 

Zur Umstellung einer Kindertagespflegestelle mit bisher 5 Plätzen auf eine Verbund-pflegestelle mit bis zu 10 Kindern bedarf es seitens des Jugendamtes vorbereitend einer umfassenden Information an beide Tagespflegepersonen, u.a. zur aktuellen, standortbezogenen Angebotsplanung für unter drei- bzw. unter sechsjährige Kinder. Auf dieser Grundlage erfolgt im weiteren Schritt die verbindliche Abstimmung zwischen beiden zukünftigen Kooperationspartnerinnen und der zuständigen pädagogischen Sachbearbeiterin, v. a. zu Öffnungszeiten, pädagogischem Konzept, der Altersstruktur der Kindergruppe sowie dem Platzbelegungsverfahren. Im weiteren Schritt erfolgt dann die Einigung darüber, ob Kinder in der Verbundpflegestelle bis zur Vollendung des 3. oder in ausgewogener Altersmischung bis zur Einschulung betreut werden sollen.

 

Ein Gesprächstermin zur Umstellung auf eine Verbundpflegestelle ist mit der pädagogischen Sachbearbeiterin bisher noch nicht verbindlich vereinbart worden. Das Angebot dazu besteht selbstverständlich nach wie vor.

 

  1. Ein Kind, das ich seit August 2012 betreue, muss aus meiner Gruppe raus, da  er im  Juni 3 Jahre alt wird. Beide Eltern arbeiten. Nun kommt das Kind in eine andere Verbundspflegestelle, gegen den Willen der Eltern. Welchen Sinn macht es, ein Kind von einer Pflegestelle in die nächste zu tun?

 

  1. Da dieses Kind neu eingewöhnt werden muss, soll es nun sogar 4 Wochen früher
    wechseln, mitten in meinem Urlaub: Ich werde für diese Zeit keinen Ersatz finden. Im Klartext heißt das doch, das die neue Pflegestelle meinen Verdienst einstreicht. Heißt das, das ich auf berechtigten Urlaub verzichten muss, um finanziell über die Runden zu kommen?

 

  1. Zwei der 5 betreuten Kinder kommen in die Schule, d. h. es sind nur noch 2 vierjährige Kinder übrig, da der 3-jährige ja raus muss. Die Eltern der beiden übrigen Kinder müssen nun ebenfalls einen neuen Kg-Platz suchen, da die Konstellation 8 Kleinkinder 2-Vierjährige pädagogisch nicht sinnvoll ist. Wird uns Erzieher nicht etwa zuviel zugemutet, nämlich fast auf einen Schlag 10 Kleinkinder einzugewöhnen und das alle 2 Jahre?

 

Zu Frage 2. - 4.

Nach den vorliegenden Informationen zur Alterstruktur in der Tagespflegestelle von Fr. Jung ergibt sich zum Stichtag 31.07.2013 folgendes Bild: Von den 5 betreuten Kindern wird ein Kind dann 3 Jahre alt, 4 Kinder sind über drei, davon werden 2 Kinder im Sommer d. J. eingeschult.

Diese Altersstruktur ist für eine Tagespflegstelle mit bis zu 5 Plätzen außergewöhnlich, und ist, abweichend von den gesetzlichen Regelungen deshalb entstanden, weil Fr. Jung bis Dezember 2010 eine Verbundpflegestelle hatte, in der nach dem Konzept der großen Altersmischung (1-6 Jahre) gearbeitet wurde. Den von ihr betreuten 4 älteren Kindern wurde der Verbleib in der Tagespflegestelle bis zur Einschulung ermöglicht. Das 5. Kind erhielt eine Befristung bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, damit zum Sommer, bei Fortbestand dieser Angebotsform, dann 5 Plätze für unter Dreijährige belegt werden können.

 

Sollte am Standort zukünftig ein Platzangebot für bis zu 10 Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren entstehen, würden hier in der Bezirksregion 06 (Otto-Suhr-Allee), in der ein gutes Angebot für unter Sechsjährige besteht, zukünftig nicht mehr 5 Plätze für den ab Sommer 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zur Verfügung stehen sondern nur 4.

 

Alle weiteren Fragen können, wie unter 1. beschrieben, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt geklärt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

12. Einwohnerfrage              Jürgen Reichert

              Masterplan Forckenbeckstraße

 

Kolonie Oeynhausen - Entwurf "Masterplan Forckenbeckstraße 6 -geschossig" des Architekturbüros Nöfer

 

  1. Welche Traufhöhe, Oberkante über NHN, Abstandsflächen von den neuen Gebäuden zu den Grundstücksgrenzen sind vom Bezirksamt vorgegeben bzw. wurden zwischen Bezirksamt, Bauinvestor und Lone Star vereinbart? Wenn nichts vereinbart wurde, nach welchen Kriterien, Ermittlungsvorgaben (z. B. Berliner Bauordnung §6) sind diese im Vorhaben- und Erschließungsplan nach Gesetz vorzusehen?

 

  1. Sind öffentliche Anlagen, Bereiche (Straßen, Plätze, Grünanlagen) zwischen der neuen Wohnanlage und den unmittelbar angrenzenden Wohngrundstücken geplant/ gesetzlich vorzusehen/ im Gespräch (Stichwort: "Nenndorfer Str.")?

 

  1. Wurden die Eigentümer/ Hausverwaltungen der angrenzenden Wohngrundstücke über die Bebauungsabsichten zur Kolonie Oeynhausen und den sie berührenden Erschließungsideen (Straßen, Wege, Ver- und Entsorgung Wasser, Abwasser, Strom, Kommunikation) einbezogen, beteiligt oder zumindest informiert?

 

  1. Sehen die Fraktionen der BVV CW dringenden Handlungsbedarf Maßnahmen zu beschließen, die einer zu erwartenden Gentrizifierung des betreffenden bürgerlichen Schmargendorfer Wohnbereiches durch den gefassten Beschluss einer Bebauung der Kolonie Oeynhausen mit 700 6 - geschossigen Luxuseigentumswohnungen mit einem Preis von 4000-45000 ? /qm entgegenwirken?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Reichert,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Reichert teile ich Folgendes mit:

 

Kolonie Oeynhausen - Entwurf "Masterplan Forckenbeckstraße 6 -geschossig" des Architekturbüros Nöfer

 

  1. Welche Traufhöhe, Oberkante über NHN, Abstandsflächen von den neuen Gebäuden zu den Grundstücksgrenzen sind vom Bezirksamt vorgegeben bzw. wurden zwischen Bezirksamt, Bauinvestor und Lone Star vereinbart? Wenn nichts vereinbart wurde, nach welchen Kriterien, Ermittlungsvorgaben (z. B. Berliner Bauordnung §6) sind diese im Vorhaben- und Erschließungsplan nach Gesetz vorzusehen?

 

Die Abstandsflächen nach § 6 BauO Bln sind in einem künftigen Bebauungsplan einzuarbeiten. Maßlich sind sie mit 0,4 H (entspricht 40 % der Traufhöhe und Oberkante) definiert und auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.

 

  1. Sind öffentliche Anlagen, Bereiche (Straßen, Plätze, Grünanlagen) zwischen der neuen Wohnanlage und den unmittelbar angrenzenden Wohngrundstücken geplant/ gesetzlich vorzusehen/ im Gespräch (Stichwort: "Nenndorfer Str.")?

 

Die Erschließung des geplanten Baugebietes soll mittels Privatstraßen auf den Flächen erfolgen, die bereits nach geltendem Recht Straßenverkehrsflächen sind. Eine solche Fläche liegt in örtlicher Nachbarschaft der vorhandenen Bebauung.

 

  1. Wurden die Eigentümer/ Hausverwaltungen der angrenzenden Wohngrundstücke über die Bebauungsabsichten zur Kolonie Oeynhausen und den sie berührenden Erschließungsideen (Straßen, Wege, Ver- und Entsorgung Wasser, Abwasser, Strom, Kommunikation) einbezogen, beteiligt oder zumindest informiert?

 

Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach den gesetzlichen Vorgaben.

 

  1. Sehen die Fraktionen der BVV CW dringenden Handlungsbedarf Maßnahmen zu beschließen, die einer zu erwartenden Gentrizifierung des betreffenden bürgerlichen Schmargendorfer Wohnbereiches durch den gefassten Beschluss einer Bebauung der Kolonie Oeynhausen mit 700 6 - geschossigen Luxuseigentumswohnungen mit einem Preis von 4000-45000 ? /qm entgegenwirken?

 

Die Frage richtet sich nicht an das Bezirksamt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

13. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Ökokiez 2020

 

Sehr geehrte Frau Jantzen,

 

  1. Schon bei der Bewilligung der Fördermittel für das Klimaschutzkonzept hatte der zuständige Projektträger Jülich festgestellt, dies sei das letzte Mal für solch ein winziges Gebiet; dann gab es seitens des Projektträgers Bedenken, ob der Antrag nicht eine unnötige Doppelung des Antrags eines anderen Bezirks ist; jetzt ist seit dem BA-Antrag auf Fördergelder für einen Klimaschutzmanager bereits ein ganzes Jahr vergangen; im Laufe dieses Jahres musste der Projektträger eingreifen, weil das BA mit seinem ursprünglichen Plan, diesen Manager bei einem privaten Geschäftspartner anzusiedeln, gegen Rechtsvorschriften verstieß; jetzt hatte der Projektträger auch noch "Fragen zum Antrag" (siehe 13. Einwohnerfrage Februar 2013):
    Sieht der Projektträger also in dem ganzen Unterfangen ebenfalls eigentlich keinen wirklichen Sinn, für den es sich lohnt, weiteres gutes öffentliches Geld zu verbrauchen?

 

  1. Welche Fragen (siehe 1) hatte der Projektträger? Bitte um genaue Wiedergabe.

 

  1. "Das BA trifft weiter Vorkehrungen für die vorgesehene Ausschreibung ..." (ebenda); dieses Vorkehrungstreffen findet schon seit bald einem Jahr statt: Weiß das BA diesmal, wie viel Kosten dadurch den Steuerzahlern entstanden sind?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Die vom Anfragenden in der Frage getroffenen Annahmen/ Wertungen/ Unterstellungen sind unzutreffend. Es gab weder eine derartige "Feststellung" noch die "Bedenken" wegen einer etwaigen "Doppelung des Antrages eines anderen Bezirkes", noch ein "Eingreifen" des Projektträgers oder einen "Verstoß gegen Rechtsvorschriften". Es gab oder gibt auch keine Planung, das Klimaschutzmanagement bei einem "Geschäftspartner" "anzusiedeln" und keine Bewertung des Projektträgers in dem von Ihnen unterstellten Sinn. Fragen zu einem Antrag sind routinemäßiger Bestandteil der Prüfung eines Projektträgers.

 

Zu 2.

Der Projektträger hat folgende Fragen gestellt:

 

Fachliche Nachforderungen

 

  1. Bitte bestätigen Sie, dass das "Land Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin"  den beantragen  Klimaschutzmanager zusätzlich einstellen wird.

 

  1. In Ihrer Zeit- und Arbeitsplanung beschreiben Sie die Projektphasen sowie die Maßnahmen, deren Umsetzung der Manager unterstützen soll. Es fehlt jedoch   eine genauere Erläuterung der speziellen Arbeiten, die der Klimaschutzmanager (KSM) innerhalb dieser Unterstützungsleistungen durchführen wird. Zusätzlich sind allgemeine Angaben zu den Aufgaben des Klimaschutzmanagers in Ihrer Vorhabenbeschreibung (VHB) angegeben, die sich nur teilweise in den Projektphasen wiederfinden.

    Bitte präzisieren Sie den Arbeitsplan für den KSM, benennen Sie die konkreten Tätigkeiten innerhalb der Phasen - insbesondere auch bei der Unterstützung der und ordnen Sie diesen Tätigkeiten Arbeitszeiten (Personentage) zu. Diese Angaben werden zur Überprüfung des von Ihnen beantragten Stellenumfanges benötigt. Üblicherweise wird bei einer 50% Stelle eine jährliche Leistung von 105 Arbeitstagen angenommen.

 

  1. Sie haben eine Kostenkalkulation für die Beantragung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) zusammengestellt. Bitte erstellen Sie eine weitere Tabelle, in der Sie die einzelnen Positionen der Tabelle  "Sachkostenkalkulation Öffentlichkeitsarbeit KSM" den umzusetzenden Maßnahmen zuordnen und geben Sie eine kurze inhaltliche Beschreibung dieser Positionen sowie deren Zweck. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass maximal Ausgaben in Höhe von 20.000 ?  (brutto) für ÖA förderfähig sind. Bitte passen  Sie Ihre Ausgabenkalkulation (aktuell auf Netto-Basis) entsprechend an.

 

  1. Sie haben eine umfangreiche Übersicht der Zwischenergebnisse erstellt. Bitte nennen Sie uns pro Jahr 3 wichtige Meilensteine (fortlaufende Nr., Titel, Inhalt, Datum, Fälligkeit), die für die Überprüfung des Projektfortschritts besonders aussagekräftig sind.

 

  1. Aus administrativen Gründen ist ein Projektstart frühestens zum 01.02.2013 möglich. Bitte teilen Sie uns Ihre gewünschte Projektlaufzeit mit und berücksichtigen Sie hierbei bitte die üblichen Verzögerungen bei der Einstellung von neuem Personal (Auswahl Bewerber, Kündigungsfristen etc).

 

  1. Wir schlagen Ihnen folgende Anpassung Ihres Vorhabentitels vor: "Beratende Begleitung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für den Klausenerplatz Kiez des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf". Wir bitten um Zustimmung oder Nennung eines alternativen, prägnanten Vorschlags.

 

 

Administrative Nachforderungen

 

  1. Nach unseren Recherchen lautet der rechtsverbindliche Name und die vollständige Adresse des Antragstellers: "Land Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin", Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin. Wir bitten um Bestätigung der korrigierten Angaben.

 

  1. Nach unseren Recherchen lautet die Bezeichnung der ausführenden Stelle und die vollständige Adresse: "Land Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Abt. Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt - Umwelt- und Naturschutzamt - Um L - Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin.

 

  1. Sie geben an, zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Daher sind nur die Netto-Gesamtausgaben zuwendungsfähig. Wir bitten um Bestätigung der Kürzung der Gesamtausgaben in Höhe der Umsatzsteuer.

 

  1. Sie geben das "Bezirkliche Haushaltsamt / Dezernat Jugend / zentrale Dienste Finanzen" als Ihre Prüfungseinrichtung an. Als Prüfungseinrichtung wird nur das eigene Rechnungsprüfungsamt des Antragstellers anerkannt. Bitte teilen Sie uns mit, ob das "Land Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin", Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügt.

 

  1. Zahlungsempfänger kann nur der Antragsteller (Land Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin) sein. Wir bitten um Zustimmung der korrigierten Angaben.

 

  1. Dienstreisen - Pos. 0844: Bitte erläutern Sie die Anzahl der Reisen, deren Ziel, Zweck und Dauer, damit eine Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit für dieses Vorhaben erfolgen kann.

 

Aus der Vorhabenbeschreibung geht hervor, dass für den Antragsteller: "Land Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin" die Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft gem. Art 89 Verfassung von Berlin (VvB) gelten. Wir benötigen von Ihnen eine entsprechende Bestätigung des Kämmerers oder sonstigen Finanzverantwortlichen darüber, dass die Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von 35 % der Gesamtausgaben gesichert ist."

 

 

Zu 3.

Der zugrundeliegende Sachverhalt ist der gleiche wie bei Ihren gleich bzw. ähnlich gelagerten Fragen der letzten Monate. Seriöse Angaben zu den Kosten sind nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

14. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Ausgaben für den Straßenverkehr

 

Sehr geehrter Herr Naumann, sehr geehrter Herr Schulte,

 

  1. Im Integrierten Kommunalen Klimaschutzkonzept (S. 163) heißt es, dass 1 mobiles Dialog-Display 2.500 ? kostet:
    Bedeutet das, da das BA dafür 12.500 ? ausgeben will, dass es 5 mobile Dialog-Displays für den ½ km² des "Ökokiezes" kauft?

 

  1. Für zusätzliche Poller auf besagtem ½ km² will das BA 20.000 ? ausgeben. Dafür erhält man ca. 100 Poller (mit Einbau):
    Haben Sie wirklich vor, dort ca. einhundert zusätzliche Poller zu den bereits vorhandenen Aberhunderten aufzustellen, während andere Städte und Bezirke (Beispiel Pankow: http://www.prenzlberger-stimme.de/?p=45300) zu entpollern beginnen?

 

  1. Sind Sie zutiefst davon überzeugt, dass es eine gute Idee ist, weil es sich ein lokaler Bürgerverein wünscht, zwanzigtausend Euro an Steuergeldern für Poller fortzugeben?

 

  1. Haben Sie wirklich keine dringendere Verwendung für diese 20.000 ? Steuergelder irgendwo im Bezirk?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:

 

  1. Im Integrierten Kommunalen Klimaschutzkonzept (S. 163) heißt es, dass 1 mobiles Dialog-Display 2.500 ? kostet: Bedeutet das, da das BA dafür 12.500 ? ausgeben will, dass es 5 mobile Dialog-Displays für den ½ km² des "Ökokiezes" kauft?

 

Ein Dialog-Display kostet ca. 6.250 EUR. Diese Geräte sind mit einem Radarsystem zur Vornahme der Verkehrszählungen ausgestattet. Hierdurch kann das Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer webbasiert dokumentiert und abgerufen werden.

 

  1. Für zusätzliche Poller auf besagtem ½ km² will das BA 20.000 ? ausgeben. Dafür erhält man ca. 100 Poller (mit Einbau): Haben Sie wirklich vor, dort ca. einhundert zusätzliche Poller zu den bereits vorhandenen Aberhunderten aufzustellen, während andere Städte und Bezirke (Beispiel Pankow: http://www.prenzlberger-stimme.de/?p=45300) zu entpollern beginnen?

 

Ja. Für 20.000 EUR können ca. 150 Poller eingebaut werden. Da die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen über die vorhandenen Gehwegüberfahrten fahren und sie auf dem Gehweg abstellen, soll dies durch "Abpollerung" der Gehwegüberfahrten verhindert werden. Dies ist zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger geboten.

 

  1. Sind Sie zutiefst davon überzeugt, dass es eine gute Idee ist, weil es sich ein lokaler Bürgerverein wünscht, zwanzigtausend Euro an Steuergeldern für Poller fortzugeben?

 

Ja, weil diese Maßnahme auf einer Bürgerversammlung besprochen und beraten wurde.

 

  1. Haben Sie wirklich keine dringendere Verwendung für diese 20.000 ? Steuergelder irgendwo im Bezirk?

 

Für die Ausgaben für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlands gibt es eine Leitlinie der Senatsverwaltung für Finanzen. Die vorhandenen Mittel sind für diesen Zweck auszugeben, eine Verlagerung der Mittel auf andere Titel ist nicht zulässig. Es ist richtig und sinnvoll, Mittel aus diesem Titel für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu verwenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

15. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Wohnungsbauförderung

 

Sehr geehrter Herr Schulte,

 

laut Tagesspiegel (14.3., S. 12) haben Sie mit dem irischen Investor des Ku'damm-Karrees "vertrauliche Gespräche" geführt und dabei "gewünscht", dass dort Wohnungen entstehen, wobei es sich lt. Sprecher des Investors "voraussichtlich nur um Eigentumswohnungen [handeln] kann, für Mietwohnungen sei die Toplage eher ungeeignet". Ebenso haben Sie nach eigenen Angaben mit dem texanisch-luxemburgischen Investor (Kolonie Oeynhausen) vertrauliche Gespräche geführt im Rahmen des geplanten Baus von 700 Eigentumswohnungen, deren m²-Preis bei 4.000 ? liegen soll (lt. Berliner Zeitung 15.3., S. 1 liegt der durchschnittliche Preis 2012 in Berlin bei 2.240 ?):

Wann und wo haben Sie mit wem vertrauliche Gespräche geführt, um im Bezirk den Bau von sog. "bezahlbarem Wohnraum" zu fördern?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt verfügt über das Instrumentarium der Bebauungsplanung, innerhalb dessen Festsetzungen aus städtebaulichen Gründen erfolgen können.

 

Derzeit verfügt Berlin leider über kein Instrumentarium zur Wohnungsbauförderung, bzw. über keine Rechtsgrundlage, private Mittel für eine Subventionierung von Wohnraum akquirieren zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 


 

 
 

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