Drucksache - 0545/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.05.2013 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Wohnungsbaugesellschaften ein Konzept für notwendige Asbestsanierungen in den betroffenen Wohneinrichtungen zu erarbeiten, um auf eine kurzfristige Sanierung hinzuwirken. Die Mieterinnen und Mieter sind umfangreich über die möglichen gesundheitlichen Gefahren zu informieren.
Weiterhin sind Ausweichquartiere für die betroffenen Mieterinnen und Mieter bereitzustellen.
Der BVV ist erstmalig zum 31.08.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt hat der Abteilung Soziales und Gesundheit die Federführung für die Beantwortung des Beschlusses übertragen.
Fachlich sind sowohl der Fachbereich Immobilien der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien, sowie mittelbar der Fachbereich 4 der Abteilung Soziales und Gesundheit involviert.
Der Fachbereich Immobilien hat sich zu den grundsätzlichen Parametern und den Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungsbaugesellschaften und der Wilmersdorfer Seniorenstiftung einerseits und dem Bezirksamt anderseits wie folgt geäußert:
Der Bezirk hat für zwölf Seniorenwohnhäuser Generalmietverträge mit Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen. Zudem werden vier bezirkseigene Seniorenwohnhäuser durch die Wilmersdorfer Seniorenstiftung betrieben und an Senioren vermietet. Unter diesen insgesamt sechzehn Seniorenwohnhäusern befinden sich nach bisherigen Kenntnissen zwölf Häuser, in denen z. B. Fußboden-Kunststofffliesen, die Asbestanteile enthalten können, verbaut worden sind.
Den Wohnungsbaugesellschaften bzw. der Wilmersdorfer Seniorenstiftung ist der bauliche Zustand der Häuser bekannt. Bereits in der Vergangenheit wurden Sanierungsmaßnahmen in betroffenen Wohnungen durchgeführt, die auch kontinuierlich und sukzessive weiterbetrieben werden.
Aufgrund der Aktualität des Themas hat zudem die GEWOBAG (Wohnungsbaugesellschaft mit den meisten generalangemieteten Seniorenwohnhäusern) im März 2013 eine Mieterinformation über "Hinweise zum Thema Asbest" in ihren Häusern öffentlich ausgehängt. Aus den Generalmietverträgen ergeben sich gegenüber der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaft seitens des Bezirks allerdings keine besonderen Eingriffsrechte des Bezirks. Vielmehr sind die Wohnungsbaugesellschaften als Eigentümer der Seniorenwohnhäuser rechtlich verpflichtet, die Wohnungen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Eine sofortige, generelle Sanierungsverpflichtung für alle Wohnungen kann daraus aber nicht hergeleitet werden.
Das Bezirksamt hat nun über die Abteilung Soziales und Gesundheit erneut Kontakt zu den Wohnungsbaugesellschaften, die die im Bezirk gelegenen, generalangemieteten Wohnhäuser verwalten, sowie zur Wilmersdorfer Seniorenstiftung als Vermieterin von Seniorenwohnungen aufgenommen und zu deren Vorgehen bei der Sanierung von Wohnungen, in denen erkennbar asbesthaltige Bau- oder Werkstoffe verbaut worden sind, befragt.
Ziel der Befragung war zu erfahren, wie die Gesellschaften und die Stiftung mit der Problematik praktisch umgehen, insbesondere, nach welchen Konzepten und Routinen verfahren, sowie mit welchen Vorhaben eine ggf. notwendig werdende Sanierung von Wohnraum umgesetzt wird.
Aus den Stellungnahmen der Gesellschaften und der Stiftung ist für das Bezirksamt unzweifelhaft erkennbar, dass alle Beteiligten ein hohes Problembewusstsein haben und sehr verantwortungsbewusst, offen, transparent und eigenverantwortlich mit der Problematik umgehen.
Dies ist besonders für die Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Häusern mit Blick auf deren Schutz vor gesundheitlicher Beeinträchtigung von Bedeutung.
Es muss zunächst festgestellt werden, dass sich ein einheitliches Konzept zur Sanierung von Seniorenwohnungen nicht einführen lässt, da die Voraussetzungen und Verhältnisse von Haus zu Haus, bezogen auf die Art der verwendeten Bau- und Werkstoffe, dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefährdung der Gesundheit für einzelne Mieterinnen und Mieter und den tatsächlichen Gegebenheiten beim Stand der Vermietungen recht unterschiedlich sind.
So wird von Fall zu Fall zwischen potentiell möglicher und akuter Gefährdungslage unterschieden und entsprechend gehandelt.
Die Gesellschaften gehen bei der Sanierung betroffener Wohnungen in der Regel nach diesem Muster vor. Nach allgemeiner Begutachtung und Analyse erfolgt eine Prioritätensetzung für die Sanierung der Wohnungen, gestaffelt nach Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme und unter Berücksichtigung, ob eine Wohnung aktuell vermietet ist oder leer steht. Die Gesellschaften sowie die Stiftung haben, soweit betroffen, ihre Sicht und Vorgehensweise beschrieben.
Die einzelnen Stellungnahmen gibt das Bezirksamt in leicht gekürzter Form nachfolgend zur Kenntnis:
GEWOBAG Wohnungsbau-AG Berlin
Alle Mieter, in deren Wohnungen das Vorhandensein von Asbest nicht ausschließbar ist, wurden von der GEWOBAG schriftlich informiert. Es werden Übersetzungen in polnisch, russisch, arabisch, türkisch und englisch vorgehalten. Diese sind auch im Internet abrufbar. Über Hausaushänge in diesen Sprachen werden die Mieter darauf aufmerksam gemacht. Alle Anfragen von Mietern werden beantwortet, die Mieter werden zum Umgang mit Asbest beraten. Sollte dies nicht telefonisch möglich sein oder eines Gutachters bedürfen, werden die Beratungen auch in der Wohnung des jeweiligen Mieters direkt durchgeführt. Sollte eine Sanierung notwendig sein, werden die Mieter für die Dauer der Sanierung entweder in einer anderen Wohnung untergebracht oder durch entsprechende Schleusen geschützt. Eine Umsetzung wird durch die GEWOBAG organisiert.
GSW Immobilien AG
Nach den überarbeiteten Richtlinien des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) erstreckt sich die Asbestthematik in Verbindung mit beschädigten Floor-Flex-Platten nun auch auf potenziell asbesthaltigen Kleber. Weder liegen der GSW Aufzeichnungen über verwendete Bodenplatten noch über durch die Handwerker seinerzeit eingebrachten Kleber aus den Baujahren der Charlottenburger Seniorenwohnhäuser vor. Auch zu bereits durchgeführten Sanierungen aus der Zeit vor der Privatisierung sind leider keine belastbaren Aufzeichnungen bekannt, so dass keine konkreten Angaben gemacht werden können.
Im Fall von Reparaturarbeiten bei kleineren Beschädigungen sind die Wohnungen in der Regel bewohnt. Selbstverständlich werden die vorgegebenen Sicherungsmaßnahmen sowohl für die Mieter als auch die ausführenden Firmen eingehalten.
Im Fall von komplexen Sanierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohnungen wurden bzw. werden die Mieter in Ersatzwohnungen oder auch Hotels/Pensionen untergebracht. Die Mieter können sich bei Fragen zum Thema Asbest an den GSW - Kundenservice wenden. Sollte es erforderlich sein, dass vor Ort Details zu besprechen sind, wird über das Tochterunternehmen FACILITA Berlin GmbH ein individueller Termin mit einem spezialisierten Techniker vereinbart.
Die Mieter wurden in unserem Gesamtbestand über die Thematik Ende März/Anfang April 2013 ausführlich informiert.
WBM GmbH
Die Prüfung der Fußbodenbeläge in Leerwohnungen hat ergeben, dass im Haus Wielandstraße 39/Niebuhrstraße 7, Vinyl-Asbest-Bodenplatten (Flexplatten) verwendet wurden. Aus Gründen der Fürsorge und zur Vermeidung von Unsicherheiten beim Umgang mit diesem Thema hat die WBM die Mieterinnen und Mieter des Hauses im April dieses Jahres mit einem Mieteranschreiben informiert. Hierüber wurden die Ansprechpartner des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf vorab telefonisch und mit Schreiben vom 02.04.2013 in Kenntnis gesetzt.
Die WBM hat ein Ingenieurbüro mit der Begehung aller Wohnungen im Gebäude beauftragt. Diese Bestandsaufnahme dient der qualifizierten Feststellung ob und in welchem Umfang Asbest noch in den Wohnungen vorhanden ist und welcher Handlungsbedarf sich hieraus ergibt. Die Begehungen wurden zu einem Großteil zwischenzeitlich durchgeführt.
Die WBM stellt grundsätzlich fest, dass intakte asbesthaltige Bodenbeläge kein Gesundheitsrisiko darstellen. Vinyl-Asbest-Platten waren zum Zeitpunkt ihres Einbaus ein zugelassener Baustoff. Sie stellen auch aktuell keine Gefährdung für die Wohnungsnutzer dar, sofern die Plattenbeläge unbeschädigt sind. Dies stellt auch das Landesamt für Arbeitschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) im Merkblatt vom 11. Juli 2012 klar. In Auswertung der bisherigen Ergebnisse der durchgeführten Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass für 8 Wohnungen jedoch ein Handlungsbedarf besteht.
Die Umsetzung der in diesen Wohnungen notwendigen Maßnahmen sind bereits vorbereitet. Betrifft die Sanierung eine vermietete Wohnung, wird der Mieterin/dem Mieter möglichst eine freistehende Wohnung im selben Haus zur vorübergehenden Nutzung angeboten. Der Mieterin/dem Mieter entstehen im gesamten Verfahren keine Kosten. Die Bauzeit beträgt pro Projekt ca. 3 Wochen.
Wilmersdorfer Seniorenstiftung
Die Wilmersdorfer Seniorenstiftung hat zum 01. Juli 2003 auf der Grundlage des mit dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, abgeschlossenen Generalmietvertrages vom 20. Juni 2003 vier Seniorenwohnhäuser in Berlin-Charlottenburg übernommen. Die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte schließt die Stiftung in eigenem Namen ab.
Nach bisherigen laborchemischen Untersuchungen von Klebstoffen der in den Seniorenwohnhäusern verwendeten Bodenfliesen sind asbesthaltige Fasern nachgewiesen worden.
Zur Information der Mieterinnen und Mieter werden Aushänge an den Hinweistafeln der Hausaufgänge angebracht. Darin werden die Mieterinnen und Mieter über die Problematik und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken informiert.
Eine Sanierung der betroffenen Wohnungen durch zugelassene Fachfirmen erfolgt sukzessive im Rahmen der Modernisierungsarbeiten von nicht vermieteten Wohnungen. Dabei werden die vorhandenen Bodenbeläge und Klebereste fachgerecht nach den Bestimmungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) entsorgt.
Die Sanierung wird aus der laufenden Instandhaltungs- und Modernisierungsrücklage finanziert. So werden ab 2013 jährlich in 14 Wohneinheiten der Stiftung die Bodenbeläge ausgetauscht.
Eine kurzfristige Sanierung von vermieteten Wohnungen ist aus wirtschaftlichen Gründen und wegen fehlender Ausweichquartiere nicht möglich. Sie ist auch aus umweltmedizinischer Sicht nicht erforderlich, da Risiken durch die Asbestbelastung für die Bewohner nur dann gegeben sind, wenn Beschädigungen der Bodenbeläge vorliegen.
Die Stellungnahmen der Gesellschaften und der Stiftung machen deutlich, dass Maßnahmen zur Asbestsanierung individualisiert und den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter angepasst bleiben sollten. Dies schafft höchstmögliche Flexibilität in der Handhabung, insbesondere bezüglich der persönlichen Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Mieterinnen und Mieter.
Über alle in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen in den betroffenen Seniorenwohnhäusern wird die in der Abteilung Bürgerdienste, Liegenschaftsverwaltung zuständige Stelle im ständigen Dialog mit den Gesellschaften und der Stiftung informiert, so dass dem Bezirksamt stets die aktuelle Situation bekannt ist und dadurch ggf. ein Einfluss auf Abläufe und Maßnahmen möglich ist.
Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt anzusehen.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |