Drucksache - 0544/4  

 
 
Betreff: Runder Tisch Drogen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/Piraten 
Verfasser:Wuttig/Schmitt-Schmelz/Wittke/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2013 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, vertreten durch den zuständigen Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, wird aufgefordert, den Vorsitzenden des Runden Tisches „Drogen“ in seiner Arbeit endlich zu unterstützen, indem

 

1.      die fachlich notwendigen Rahmenbedingungen für einen Drogenkonsumraum, die für eine konkrete Standortsuche zwingend erforderlich sind, bis zum 30.04.2013 aufgeliefert werden.

 

2.      das Bezirksamt bei den Fraktionen im Abgeordnetenhaus und bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür sorgt, dass Vertreterinnen und Vertreter dem Runden Tisch zuarbeiten,

 

3.      die Terminkoordinierung und das Versenden der Einladungen übernommen wird

 

4.      der Bezirksverordnetenversammlung monatlich der aktuelle Stand bezüglich der Standortsuche und der Finanzierung berichtet wird.

 


Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Einleitend weist das Bezirksamt ausdrücklich auf die Beantwortung  der Drucksache Nr. 0332/4 zur Druckraumeinrichtung hin.

Der Runde Tisch Drogen resultiert aus den bereits vorangegangenen Runden Tischen Stuttgarter Platz.

Der letztere befasst sich mit der  Wohn- und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner in dem Quartier,  besonderes Augenmerk wurde auf die Drogenproblematik gelegt.

Bei diesen Rund-Tisch-Gesprächen war der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit immer eingeladen und anwesend.

Er wies stets auf die spezielle Drogenproblematik hin und forderte einen gesonderten Runden Tisch „Drogen“, dessen Vorsitz und Organisation er übernahm.

 

Selbstverständlich wurde ihm durch den zuständigen Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit die notwendige Unterstützung zugesagt.

Umfassend erfolgte die Unterstützung bei der Erstellung des Einladungsschreibens, der Zurverfügungstellung  von Adressen potenzieller Teilnehmer des  Runden Tisches, der Anfertigung von Tischschildern sowie der ausführlichen Protokollierung. Das Protokoll erhielt er zur Kenntnis und zur weiteren Verfügung.

 

Der Ausschussvorsitzende hatte sich bemüht, Abgeordnete aller Fraktionen aus dem Abgeordnetenhaus zur Teilnahme am Runden Tisch zu bewegen. Offenbar funktionierte die Terminkoordination nicht. Die Landesdrogenbeauftragte des Landes Berlin jedoch nahm am Runden Tisch teil. Der Vorsitzende möchte nun die Terminkoordination und das Versenden der Einladung an das Bezirksamt übertragen.

 

 

1. die fachlich notwendigen Rahmenbedingungen für einen Drogenkonsumraum, die für eine  

     konkrete Standortsuche zwingend erforderlich sind, bis zum 30.04.2013 aufgeliefert werden.

 

Für die konkrete Standortsuche sind folgende Rahmenbedingungen für einen Drogenkonsumraum, aus fachlicher Sicht erforderlich:

Es wird besonders auf die Ausführungen der Rechtsverordnung (RV) vom 10.12.2002, sowie die  Verordnung zum Betrieb von Drogenkonsumräumen verwiesen.

Hier einige Punkte aus der RV:

Der Drogenkonsumraum (DKR) muss in einer anerkannten Drogenhilfeeinrichtung betrieben werden und von dieser räumlich abgegrenzt sein. Er muss zweckdienlich ausgestattet sein. Während des DKR-Betriebes müssen eine medizinische Fachkraft und eine sozialarbeiterische Fachkraft anwesend sein.  Im Drogenkonsumraum muss mindestens eine Krankenpflegekraft tätig sein. Rettungsdiensten muss jederzeit ein ungehinderter Zugang möglich sein.

 

In den meisten Drogenkonsumräumen in Deutschland ist außerdem ein zweiter Drogenkonsumraum zum inhalativen Drogenkonsum Standard.

Für die Vor-Ort-Arbeit ist zusätzlich die Unterstützung einer/eines geringfügig beschäftigten medizinisch qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiters notwendig.

 

Für den Standort eines Drogenkonsumraumes ist zu berücksichtigen:

Genügend Platz für einen jederzeit ungehinderten Zugang der Rettungsdienste.

Eine gute Erreichbarkeit für die Konsumierenden, kurze fußläufige Wege, U-Bahn bzw. S-Bahn-Nähe sind sehr günstig. 

Die gesamte Einrichtung, einschließlich der Konsumräume, sollte möglichst im Erdgeschoss liegen und über einen separaten Eingang verfügen.

Zu den fachlich notwendigen Voraussetzungen gehören fünf Räume, darunter zwei Konsumräume

1) i.v. Konsum, für intravenös Konsumierende  => im Rahmen von safer

    use-Beratungen, wird auf die risikoärmere Konsumform „Rauchen“ hingewiesen,

    es ist deshalb fachlich sehr sinnvoll auch das Angebot eines Raucherraumes

     vorzuhalten)

                        2) Raucherraum, für diejenigen, die ihre Droge inhalieren

                            3)  Behandlungsraum für medizinische Zwecke

                        4) Multifunktionsraum, d.h. Büro für Sozialberatung

                        5) einen Kontaktraum mit Tresen und Küchenzeile für Aufenthalt, ein kleines Essens-

                                 bzw. Getränkeangebot, etc., aber auch Platz für Ausgabe bzw. Entsorgung von

                                  Konsummaterialien

                                  Das Konsummaterial im Konsumraum ist getrennt von dem außerhalb des

                                  Konsumraumes zu platzieren

Toiletten:  separat eine Personaltoilette und mindestens eine Toilette (männl. / weibl.) für die Konsumenten.

                 ggf. auch eine behindertengerechte Toilette, je nach Bauvorschrift.

Raum für Duschmöglichkeit ist wünschenswert

Die Räume sollten Fenster haben, trotzdem müsste eine Entlüftungsmöglichkeit zumindest im Drogenkonsumraum zum inhalativen Konsum eingebaut werden.

 

 

 

2.  das Bezirksamt bei den Fraktionen im Abgeordnetenhaus und bei der Senatsverwaltung für

     Gesundheit und Soziales dafür sorgt, dass Vertreterinnen und Vertreter dem Runden Tisch  

     zuarbeiten,

3. die Terminkoordinierung und das Versenden der Einladungen übernommen wird

 

Zu 2 u. 3.:

Das Bezirksamt ist nach wie vor bereit, den Vorsitzenden des Ausschusses bei seiner Arbeit zu unterstützen. Es wird aber vorsorglich darauf hingewiesen, dass auch das Bezirksamt keinen Einfluss auf die Teilnahme des genannten Personenkreises bei den Sitzungen des Runden Tisches hat. Das gilt ebenfalls für den Wunsch nach Zuarbeit für den Runden Tisch durch Abgeordnete und Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung.

 

4.  der Bezirksverordnetenversammlung monatlich der aktuelle Stand bezüglich der   

     Standortsuche und der Finanzierung berichtet wird.

 

Zu 4:

Der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit befürwortet die mobile Variante eines Drogenkonsumraumes. Im Schlussbericht zum oben angeführten Beschluss ist verdeutlicht, dass das Bezirksamt sich auch im Rahmen der Haushaltsberatungen für eine Erweiterung der Standortzeiten des Drogenkonsummobils im Bezirk einsetzt.

 

Das Bezirksamt wird regelmäßig im zuständigen Fachausschuss berichten.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                            Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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