Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 29.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 28.08.2012      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Peter-Fechter-Straße  
DS/0350/IV  
Ö 6     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 6.1  
EA 004/IV - Baumfällarbeiten in der Bänschstraße  
DS/0356/IV  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
Veränderte Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Anwendung der Übergangsregelung aufgrund des Urteils des BVerfG vom 18.07.2012 in unserem Bezirk  
DS/0370/IV  
Ö 7.2  
Verkehrsführung und Verkehrssicherheit auf der Köpenicker Straße  
DS/0357/IV  
Ö 7.3  
Politische, rassistische und homophobe Gewalttaten / Übergriffe in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0369/IV  
Ö 7.4  
Darstellung von Diversity  
DS/0341/IV  
Ö 7.5  
Prinzessinnengarten muss bleiben!  
DS/0367/IV  
Ö 7.6  
Biermeile 2012  
DS/0363/IV  
Ö 7.7  
Nimmt der Senat den Bezirken die Zuständigkeit für ihre Gebäude weg?  
DS/0366/IV  
Ö 7.8  
Vergabe der Sporthalle am Lausitzer Platz an die Turngemeinde in Berlin  
DS/0368/IV  
Ö 7.9  
Tempo 5 in der Hildegard-Jadamowitz-Straße - Neues Spielstraßenkonzept des Bezirksamts oder doch eher gar kein Konzept?  
DS/0358/IV  
Ö 7.10     Ausbildungsplatzsituation der Schulen in unserem Bezirk  
DS/0372/IV  
Ö 7.11     Zur Situation der Spätverkaufsstellen  
DS/0371/IV  
Ö 7.12     Gelände der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Oberschule  
DS/0365/IV  
Ö 7.13     Wilder Parkplatz in der Halleschen Straße gegenüber der Clara Grunwald Grundschule  
DS/0359/IV  
Ö 7.14     Verkehrssituation in der Lindenstraße  
DS/0360/IV  
Ö 7.15     Schulsanitätsdienst - Retten macht Schule in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0364/IV  
Ö 7.16     Familienzentren in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0361/IV  
Ö 7.17     Grünfläche Ebertystraße/Kochhannstraße  
DS/0362/IV  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Auswirkungen des Personalabbaus im Bezirk  
DS/0349/IV  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Prinzessinnengärten sichern  
Enthält Anlagen
DS/0338/IV  
Ö 9.2  
Keine Autospuren auf Radstreifen - Verkehrspolitischen Rollback beenden  
Enthält Anlagen
DS/0339/IV  
Ö 9.3  
Neuer Städtebau am Postbahnhof  
Enthält Anlagen
DS/0373/IV  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Rigaer Straße zur Fahrradstraße machen
Enthält Anlagen
DS/0262/IV  
Ö 11     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 11.1  
Bebauungsplan VI-140fa VE "Yorckdreieck" für die Grundstücke Yorckstraße 38-41 und Yorckstraße 35,42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg sowie im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg hier: Redaktionelle Änderung des Titels des Bebauungsplanentwurfs VI-140fa VE  
Enthält Anlagen
DS/0148-01/IV  
Ö 11.2  
Gegen Mieterhöhungen und Verdrängung
Enthält Anlagen
DS/0161/IV  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1  
Modellprojekt Call-a-Bike  
Enthält Anlagen
DS/0059/IV  
Ö 12.2     Wahl eines Bürgerdeptutierten  
DS/0045-91/IV  
Ö 12.3     Open Budget in Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0100/IV  
Ö 12.4  
Schulsekretariate
Enthält Anlagen
DS/0131/IV  
Ö 12.5  
BVG-Verkehr sichern - Straßenreparaturen in der Hildegard-Jadamowitz-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0136/IV  
Ö 12.6  
Die bezirkliche Partizipation bei der EU-Förderung retten!
Enthält Anlagen
DS/0137/IV  
Ö 12.7  
Zielvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Enthält Anlagen
DS/0147/IV  
Ö 12.8     Das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine in Friedrichshain-Kreuzberg stärken
Enthält Anlagen
DS/0169/IV  
Ö 12.9     Vertretung der BVV im Steuerungsausschuss des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit stärken
Enthält Anlagen
DS/0172/IV  
Ö 12.10     Gemeindedolmetschdienst  
Enthält Anlagen
DS/0187/IV  
Ö 12.11  
Mehr Platz für RadfahrerInnen und FußgängerInnen am Görlitzer Bahnhof
Enthält Anlagen
DS/0212/IV  
Ö 12.12     Parkplatzsituation in der Stresemannstraße I
Enthält Anlagen
DS/0219/IV  
Ö 12.13  
Umbenennung in Silvio-Meier-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0228/IV  
Ö 12.14  
Tag des geschlossenen Amtes  
Enthält Anlagen
DS/0253-01/IV  
Ö 12.15  
GSW-23-Häuser - Verfall stoppen - Leerstand beseitigen - Rechte des Bezirks durchsetzen!
Enthält Anlagen
DS/0260/IV  
Ö 12.16  
Information der Eltern über ihre Rechte in Bezug auf Betreuungsverträge mit Kitas  
DS/0261/IV  
Ö 12.17     Kostenartengruppenauswertung  
Enthält Anlagen
DS/0264/IV  
Ö 12.18  
Personalnotstand in der Verwaltung verhindern!  
Enthält Anlagen
DS/0267/IV  
Ö 12.19  
Spielstraße: Verkehr im Kiez ums Fraenkelufer beruhigen  
Enthält Anlagen
DS/0268/IV  
Ö 12.20     Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln  
Enthält Anlagen
DS/0271/IV  
Ö 12.21     Verlauf der Buslinie 248  
Enthält Anlagen
DS/0273/IV  
Ö 12.22     Tempo 30 auf der Ebertystraße
Enthält Anlagen
DS/0274/IV  
Ö 12.23     Mehr Fahrradabstellplätze an Umsteigeknotenpunkten des ÖPNV
Enthält Anlagen
DS/0275/IV  
Ö 12.24  
Gefährliche Wendemanöver verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0277/IV  
Ö 12.25  
Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM
Enthält Anlagen
DS/0283/IV  
Ö 12.26     Verkehrssicherheit in der Friesenstr. und in der Lindenstr. erhöhen  
DS/0285/IV  
Ö 12.27  
Bebauungsplan 2-37 für das Grundstück Andreasstraße 21 A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0287/IV  
Ö 12.28     Ausbildungsplanung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg 2012  
Enthält Anlagen
DS/0288/IV  
Ö 12.29  
Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289/IV  
Ö 12.30     Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289-01/IV  
Ö 12.31     Block 74, ehemaliges Freudenberg-Betriebsgelände im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Enthält Anlagen
DS/0296/IV  
Ö 12.32  
Arbeitsfähigkeit der Fraktionen  
Enthält Anlagen
DS/0306/IV  
Ö 12.33  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Cuvrystraße 11, 12  
Enthält Anlagen
DS/0326/IV  
Ö 12.34  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Baruther Str. 20  
Enthält Anlagen
DS/0327/IV  
Ö 12.35  
Bebauungsplan V-3-1 für das Gelände zwischen Arenastraße Nord, Arenastraße West, Arena Boulevard und Planstraße E im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0328/IV  
Ö 12.36  
Auflassungsvertrag Waldemarstr. 114 A  
Enthält Anlagen
DS/0329/IV  
Ö 12.37  
Aufhebung der Benennung der mit Verfügung vom 08. Februar 2001 öffentlich benannten Privatstraße "An der Barthschen Promenade" auf dem Areal des so genannten Viktoria-Quartiers  
Enthält Anlagen
DS/0330/IV  
Ö 12.38  
Nachträgliche Genehmigung der 2011 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/0331/IV  
Ö 12.39  
Aufstellung des Bebauungsplans 2-34 für die Grundstücke Yorckstraße 83-87, Hagelberger Str. 9-12, Großbeerenstraße 56-57A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0332/IV  
Ö 12.40  
Ökologische Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0333/IV  
Ö 12.41  
Aufstellung des Bebauungsplanes 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0334/IV  
Ö 12.42  
Bebauungsplan V-1-3 für die Grundstücke Matthiasstraße 2-3 und Pufendorfstraße 6-6B, 7-7A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0335/IV  
Ö 12.43  
Bebauungsplan V-1-2 für die Grundstücke Landsberger Allee 32 (teilweise sowie Pufendorfstraße 3-4 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0336/IV  
Ö 12.44  
Bebauungsplan V-1-1 für die Grundstücke Friedenstraße 84-88 und 89, 90 (teilweise) sowie Pufendorfstraße 2- Flurstück 15 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0337/IV  
Ö 12.45  
Tempo 30 vor der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße sichern!  
Enthält Anlagen
DS/0340/IV  
Ö 12.46  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2011  
Enthält Anlagen
DS/0342/IV  
Ö 12.47  
Vielfalt bei der Einschulung  
Enthält Anlagen
DS/0344/IV  
Ö 12.48  
Kein Hochhaus im Spree-Park  
Enthält Anlagen
DS/0345/IV  
Ö 12.49  
Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk  
DS/0346/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich zukünftig in seinem Verwaltungshandeln an folgende Leitlinien zu halten:

 

  1. Sichere Spuren für Räder: Auf allen Hauptstraßen (übergeordneter Verkehr) sind Radstreifen einzurichten.
  2. Entschleunigung: Dort wo der PKWs und Räder Straßen ohne räumliche Trennung gemeinsam nutzen, muss der motorisierte Verkehr zugunsten des Radverkehrs langsamer (z. B.: durch Fahrradstraßen) werden - und damit leiser, weniger gefährlich und unattraktiver.
  3. Vorfahrt für Fahrräder: Fahrradstraßen haben vor anderen Nebenstraßen Vorfahrt.
  4. Freiräume schaffen: Wir wollen den Flächenverbrauch des motorisierten Individualverkehrs zugunsten umweltverträglicher Verkehrsträger verlagern.
  5. Wege attraktiver machen: Straßen mit Kopfsteinpflaster sind nach Bauarbeiten mit Radstreifen und einer glatten Oberfläche zu ersetzen.
  6. Benachteiligung beseitigen: Damit Radfahrerinnen und Radfahrer beim Linksabbiegen nicht benachteiligt werden und im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen nicht zwei Ampelphasen brauchen, werden obligatorisch bei Bauvorhaben Linksabbiegespuren für Fahrräder eingerichtet.
  7. Gleiches Recht für alle: Bei Baustellen wird der Radverkehr obligatorisch mit eigenen Spuren auf der Straße umgeleitet - genau so wie der Autoverkehr. Ausgeschlossen sind Umleitungen über Gehwege.
  8. Nicht mal vorübergehend: Radstreifen und -wege werden nicht ohne qualitativ gleichwertigen Ersatz dem motorisieren Verkehr übertragen - auch nicht bei kurzfristigen Baustellen.
  9. Überholen ermöglichen: Radstreifen und Radwege werden so breit angelegt, dass Räder einander ohne Probleme überholen können - auch wenn sie beispielsweise einen breiteren Kinderanhänger haben.
  10. Unfallschwerpunkte abbauen: Die Kreuzungen, bei denen der Radverkehr häufig in Unfälle verwickelt ist, werden mit Priorität umgebaut.
  11. Nicht aufs Glatteis schicken: Alle Radwege und -streifen werden im Winter von Schnee und Eis geräumt.
  12. Risiko bei Schienen entschärfen: Auf Straßen mit Bahnverkehr werden die Fahrradstreifen deutlich sichtbar in die Mitte der Schienen verlegt.
  13. Freie Fahrt auf Radstreifen: Parkende Autos in der zweiten Reihe und auf Fahrradstreifen werden durch das Ordnungsamt nicht geduldet.
  14. Schutzraum schützen: Wo immer möglich sind Radstreifen durch durchgezogene Linien (statt nur durch gestrichelte) zu schützen. Dort wo Radstreifen häufig zugeparkt werden (könnten), sind sie baulich zu schützen, z.B.: durch Poller, Bordsteine oder ähnliches.
  15. Parkplätze schaffen: Der Bezirk richtet immer dort, wo Bedarf besteht, sichere Fahrradabstellplätze in Form von so genannten Kreuzberger Bügeln oder Grünen Radparkplätzen ein.
  16. Fußwege freihalten: Haben Gehwege (z.B. durch Schankvorgärten) eine Tiefe von weniger als zwei Metern, werden Radparkplätze obligatorisch auf der Straße angelegt.
  17. Breite Bikes berücksichtigen: Hindernisse zur Verkehrsberuhigung sind so anzulegen, dass Lastenräder mit drei Rädern oder Fahrräder mit Kinderanhängern nicht behindert werden.
  18. Unnötige Sperrungen vermeiden: Wird der Belag neben Radstreifen und -wegen aufgerissen, muss der Aushub auch neben der Fahrradstrecke gelagert werden.

 

Bei absehbaren Verstößen gegen diese Leitlinien ist das Bezirksamt aufgefordert, die Bezirksverordnetenversammlung vorher durch eine Vorlage zu Kenntnisnahme um ihre Meinung zu fragen.

 

Begründung:

 

Der motorisierte Verkehr ist in Deutschland für rund ein Fünftel des CO2-Ausstoßes verantwortlich - Tendenz steigend. Daher sind grundlegende Veränderungen in diesem Bereich besonders notwendig um unser Klima zu schützen. Jede Strecke, die mit dem Fahrrad, statt mit motorisierten Transportmöglichkeiten zurückgelegt wird, ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Ein entscheidender Schritt dabei ist es das Fahrradfahren für Berliner Bürger sicherer und attraktiver zu gestalten. Diese Leitlinien sollen dem Bezirksamt einen Rahmen geben, damit es sind in Zweifelsfragen besser pro Radverkehr orientieren kann.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.

 

UVKI 10.10.12

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich zukünftig in seinem Verwaltungshandeln an folgende Leitlinien zu halten:

 

  1. Sichere Spuren für Räder: Auf allen Hauptstraßen (übergeordneter Verkehr) sind Radstreifen einzurichten.
  2. Entschleunigung: Dort wo PKWs und Räder die Straßen ohne räumliche Trennung gemeinsam nutzen, muss der motorisierte Verkehr zugunsten des Radverkehrs langsamer (z. B.: durch Fahrradstraßen) werden - und damit leiser, weniger gefährlich und unattraktiver.
  3. Vorfahrt für Fahrräder: Fahrradstraßen haben vor anderen Nebenstraßen Vorfahrt.
  4. Freiräume schaffen: Wir wollen den Flächenverbrauch des motorisierten Individualverkehrs zugunsten umweltverträglicher Verkehrsträger verlagern.
  5. Wege attraktiver machen: Straßen mit Kopfsteinpflaster sind nach Bauarbeiten mit Radstreifen auszustatten, die eine glatte Oberfläche haben.
  6. Benachteiligung beseitigen: Damit Radfahrerinnen und Radfahrer beim Linksabbiegen nicht benachteiligt werden und im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen nicht zwei Ampelphasen brauchen, werden Wegführungen und Ampelschaltungen entsprechend eingerichtet. (Beispiel: Alexanderplatz: Karl-Liebknechtstraße links in die Alexanderstraße)
  7. Gleiches Recht für alle: Bei Baustellen wird der Radverkehr obligatorisch mit eigenen Spuren auf der Straße umgeleitet - genau so wie der Autoverkehr. Ausgeschlossen sind Umleitungen über Gehwege. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)
  8. Nicht mal vorübergehend: Radstreifen und -wege werden nicht ohne qualitativ gleichwertigen Ersatz dem motorisieren Verkehr übertragen - auch nicht bei kurzfristigen Baustellen. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)
  9. Überholen ermöglichen: Radstreifen und Radwege werden so breit angelegt, dass Räder einander ohne Probleme überholen können - auch wenn sie beispielsweise einen breiteren Kinderanhänger haben.
  10. Unfallschwerpunkte abbauen: Die Kreuzungen, bei denen der Radverkehr häufig in Unfälle verwickelt ist, werden mit Priorität umgebaut.
  11. Nicht aufs Glatteis schicken: Alle Radwege und -streifen werden im Winter von Schnee und Eis geräumt.
  12. Risiko bei Schienen entschärfen: Auf Straßen mit Bahnverkehr werden die Fahrradstreifen deutlich sichtbar in die Mitte der Schienen verlegt.
  13. Freie Fahrt auf Radstreifen: Das Ordnungsamt geht aktiv gegen Fahrzeuge vor, die in der zweiten Reihe und auf Fahrradstreifen parken.
  14. Schutzraum schützen: Wo immer möglich sind Radstreifen durch durchgezogene Linien (statt nur durch gestrichelte) zu schützen. Dort wo Radstreifen häufig zugeparkt werden (könnten), sind sie baulich zu schützen, z.B.: durch Poller, Bordsteine oder ähnliches.
  15. Parkplätze schaffen: Der Bezirk richtet immer dort, wo Bedarf besteht, sichere Fahrradabstellplätze in Form von so genannten Kreuzberger Bügeln oder Grünen Radparkplätzen ein.
  16. Fußwege freihalten: Haben Gehwege eine Tiefe von weniger als zwei Metern, werden Radparkplätze nach Möglichkeit auf der Straße angelegt.
  17. Breite Bikes berücksichtigen: Hindernisse zur Verkehrsberuhigung sind so anzulegen, dass Lastenräder mit drei Rädern oder Fahrräder mit Kinderanhängern nicht behindert werden.
  18. Unnötige Sperrungen vermeiden: Wird der Belag neben Radstreifen und -wegen aufgerissen, muss der Aushub auch neben der Fahrradstrecke gelagert werden.
  19. Baustellen für Fortschritt nutzen: Bei Baumaßnahmen z.B. durch BVG oder Wasserbetriebe wird die Verkehrsinfrastruktur mindestens zugunsten des Radverkehrs verbessert; der alte Status Quo wird nicht wieder hergestellt.

 

Dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ist im März 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich zukünftig in seinem Verwaltungshandeln an folgende Leitlinien zu halten:

 

  1. Sichere Spuren für Räder: Auf allen Hauptstraßen (übergeordneter Verkehr) sind Radstreifen einzurichten.
  2. Entschleunigung: Dort wo PKWs und Räder die Straßen ohne räumliche Trennung gemeinsam nutzen, muss der motorisierte Verkehr zugunsten des Radverkehrs langsamer (z. B.: durch Fahrradstraßen) werden - und damit leiser, weniger gefährlich und unattraktiver.
  3. Vorfahrt für Fahrräder: Fahrradstraßen haben vor anderen Nebenstraßen Vorfahrt.
  4. Freiräume schaffen: Wir wollen den Flächenverbrauch des motorisierten Individualverkehrs zugunsten umweltverträglicher Verkehrsträger verlagern.
  5. Wege attraktiver machen: Straßen mit Kopfsteinpflaster sind nach Bauarbeiten mit Radstreifen auszustatten, die eine glatte Oberfläche haben.
  6. Benachteiligung beseitigen: Damit Radfahrerinnen und Radfahrer beim Linksabbiegen nicht benachteiligt werden und im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen nicht zwei Ampelphasen brauchen, werden Wegführungen und Ampelschaltungen entsprechend eingerichtet. (Beispiel: Alexanderplatz: Karl-Liebknechtstraße links in die Alexanderstraße)
  7. Gleiches Recht für alle: Bei Baustellen wird der Radverkehr obligatorisch mit eigenen Spuren auf der Straße umgeleitet - genau so wie der Autoverkehr. Ausgeschlossen sind Umleitungen über Gehwege. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)
  8. Nicht mal vorübergehend: Radstreifen und -wege werden nicht ohne qualitativ gleichwertigen Ersatz dem motorisieren Verkehr übertragen - auch nicht bei kurzfristigen Baustellen. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)
  9. Überholen ermöglichen: Radstreifen und Radwege werden so breit angelegt, dass Räder einander ohne Probleme überholen können - auch wenn sie beispielsweise einen breiteren Kinderanhänger haben.
  10. Unfallschwerpunkte abbauen: Die Kreuzungen, bei denen der Radverkehr häufig in Unfälle verwickelt ist, werden mit Priorität umgebaut.
  11. Nicht aufs Glatteis schicken: Alle Radwege und -streifen werden im Winter von Schnee und Eis geräumt.
  12. Risiko bei Schienen entschärfen: Auf Straßen mit Bahnverkehr werden die Fahrradstreifen deutlich sichtbar in die Mitte der Schienen verlegt.
  13. Freie Fahrt auf Radstreifen: Das Ordnungsamt geht aktiv gegen Fahrzeuge vor, die in der zweiten Reihe und auf Fahrradstreifen parken.
  14. Schutzraum schützen: Wo immer möglich sind Radstreifen durch durchgezogene Linien (statt nur durch gestrichelte) zu schützen. Dort wo Radstreifen häufig zugeparkt werden (könnten), sind sie baulich zu schützen, z.B.: durch Poller, Bordsteine oder ähnliches.
  15. Parkplätze schaffen: Der Bezirk richtet immer dort, wo Bedarf besteht, sichere Fahrradabstellplätze in Form von so genannten Kreuzberger Bügeln oder Grünen Radparkplätzen ein.
  16. Fußwege freihalten: Haben Gehwege eine Tiefe von weniger als zwei Metern, werden Radparkplätze nach Möglichkeit auf der Straße angelegt.
  17. Breite Bikes berücksichtigen: Hindernisse zur Verkehrsberuhigung sind so anzulegen, dass Lastenräder mit drei Rädern oder Fahrräder mit Kinderanhängern nicht behindert werden.
  18. Unnötige Sperrungen vermeiden: Wird der Belag neben Radstreifen und -wegen aufgerissen, muss der Aushub auch neben der Fahrradstrecke gelagert werden.
  19. Baustellen für Fortschritt nutzen: Bei Baumaßnahmen z.B. durch BVG oder Wasserbetriebe wird die Verkehrsinfrastruktur mindestens zugunsten des Radverkehrs verbessert; der alte Status Quo wird nicht wieder hergestellt.

 

Dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ist im März 2013 zu berichten.

 

 

16.09.2015

Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV

 

   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.49 - überwiesen
   
   
    12.09.2012 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 15 - vertagt
   
   
    10.10.2012 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.10.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 12.50  
Orte der Bewegung und des Sports für Kinder und Jugendliche in der Südlichen Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0347/IV  
Ö 12.51  
Radverkehrsplanung für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0348/IV  
Ö 12.52  
Bedarfsdeckende Gewährung von Leistungen für denzentrale Warmwasserversorgung  
Enthält Anlagen
DS/0351/IV  
Ö 12.53  
Friedrichshain-Kreuzberg macht mit beim Welt-Mädchentag  
Enthält Anlagen
DS/0352/IV  
Ö 12.54  
Zukunft der Toilettenanlage Yorckstraße, Ecke Mehringdamm  
Enthält Anlagen
DS/0353/IV  
Ö 12.55  
Bebauungsplan VI-43-1-1B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans VI-43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenburger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) hier: Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/0354/IV  
Ö 12.56     Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  
Enthält Anlagen
DS/0355/IV  
               
 
 

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