Drucksache - DS/0353/IV  

 
 
Betreff: Zukunft der Toilettenanlage Yorckstraße, Ecke Mehringdamm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Putzer, MaxJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE
   PIRATEN
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
20.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt vertagt   
31.10.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
20.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt (offen)     
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
14.11.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0353/IV  
Anlage zur VzK DS/0353/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sie in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.

 

Begründung:

Mit Beschluss der Drucksache 0043/IV wurde das Bezirksamt beauftragt, ein Konzept zur Entwicklung der Grünfläche/Toilettenanlage Ecke Mehringdamm/Yorckstraße vorzulegen. Das Bezirksamt vertritt in seinem der BVV vorgelegten Bericht die Ansicht, dass die Wirtschaftlichkeit möglicher Konzepte nicht ohne eine Nutzung auf der Oberfläche möglich sei. Die Frage der Wirtschaftlichkeit kann jedoch nur mit Hilfe der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit anschließender Begehung der Anlage und Pflicht zur Vorlage eines Finanzierungskonzepts beantwortet werden. Das bisher bekundete Interesse an einer Nutzung der Toilettenanlage macht deutlich, dass eine wirtschaftlich tragfähige kulturelle oder soziale Nutzung der Anlage, die den öffentlichen Raum aufwertet und einen städtebaulichen Gewinn für die umliegende Nachbarschaft darstellt, nicht von vornherein ausgeschlossen ist.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ff.

 

 

23.10.2012 ÄA B’90/Die Grünen

 

  1. Zeile 4 nach „eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen.“ einfügen: „Eine oberirdische Nutzung ist auszuschließen.“
     
  2. Zeile 7 nach „...die Anlage zu begehen.“ einfügen: „Im Anschluss können Projektvorschläge mit einem Finanzierungskonzept eingereicht werden.“
     
  3. Zeile 12/13 wie folgt ändern: „Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ihr Vorhaben in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt zu präsentieren.“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Eine oberirdische Nutzung ist auszuschließen. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Im Anschluss können Projektvorschläge mit einem Finanzierungskonzept eingereicht werden. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ihr Vorhaben ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sie in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt zu präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.

 

 

WiO 31.10.2012

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Eine oberirdische Nutzung durch Aufbauten ist zu vermeiden. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Im Anschluss können Projektvorschläge mit einem Finanzierungskonzept eingereicht werden. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ihr Vorhaben in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt zu präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.

 

 

UVKI 14.11.2012

 

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt abgelehnt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sie in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sie in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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