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Drucksache - DS/0353/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sie in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.
Begründung: Mit Beschluss der Drucksache 0043/IV wurde das Bezirksamt beauftragt, ein Konzept zur Entwicklung der Grünfläche/Toilettenanlage Ecke Mehringdamm/Yorckstraße vorzulegen. Das Bezirksamt vertritt in seinem der BVV vorgelegten Bericht die Ansicht, dass die Wirtschaftlichkeit möglicher Konzepte nicht ohne eine Nutzung auf der Oberfläche möglich sei. Die Frage der Wirtschaftlichkeit kann jedoch nur mit Hilfe der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit anschließender Begehung der Anlage und Pflicht zur Vorlage eines Finanzierungskonzepts beantwortet werden. Das bisher bekundete Interesse an einer Nutzung der Toilettenanlage macht deutlich, dass eine wirtschaftlich tragfähige kulturelle oder soziale Nutzung der Anlage, die den öffentlichen Raum aufwertet und einen städtebaulichen Gewinn für die umliegende Nachbarschaft darstellt, nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ff.
23.10.2012 ÄA B’90/Die Grünen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Eine oberirdische Nutzung ist auszuschließen. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Im Anschluss können Projektvorschläge mit einem Finanzierungskonzept eingereicht werden. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ihr Vorhaben ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sie in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt zu präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.
WiO 31.10.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Eine oberirdische Nutzung durch Aufbauten ist zu vermeiden. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Im Anschluss können Projektvorschläge mit einem Finanzierungskonzept eingereicht werden. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ihr Vorhaben in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt zu präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.
UVKI 14.11.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sie in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Nutzung der Toilettenanlage Yorckstraße Ecke Mehringdamm einzuleiten. Adressaten eines solchen Verfahrens sollen Projekte mit einem Schwerpunkt auf einer kulturellen oder sozialen Nutzung sein; eine kommerzielle Nutzung soll nicht im Vordergrund stehen. Das Bezirksamt hat das Verfahren in geeigneter Weise bekannt zu machen und gewährleistet eine direkte Benachrichtigung der bereits bekannten InteressentInnen. Den InteressentInnen wird bei einem Termin die Möglichkeit gegeben, die Anlage zu begehen. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet das Bezirksamt unter Beteiligung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt darüber, ob die Art der Nutzung der eingereichten Projekte mit den Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens grundsätzlich übereinstimmen. Die danach verbleibenden InteressentInnen werden sodann aufgefordert, ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sie in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien sowie für Wirtschaft und Ordnungsamt präsentieren. Die BVV soll mit Sitz und Stimme im Auswahlgremium vertreten sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.04.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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