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Drucksache - DS/0373/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bebauungsplan V-83 für die Grundstücke Straße der Pariser Kommune 8 und Mühlenstraße 33 a - 46 unverzüglich zu ändern. Dabei ist eine veränderte städtebauliche Konzeption zu verfolgen, die insbesondere die Ergebnisse des erfolgreichen Bürgerentscheids "Spreeufer für alle" berücksichtigt. Dazu ist die derzeitige Festsetzung als Kerngebiet kritisch zu überprüfen, um eine Reduzierung der Baudichte zu ermöglichen. Entschädigungszahlungen des Bezirks an die Eigentümer sind zu vermeiden.
Begründung:
Die oben genannten Grundstücke liegen im Ortsteil Friedrichshain neben dem Ostbahnhof auf dem Gelände des Postbahnhofs herum. Derzeit ist dort ein Kerngebiet mit einer sehr hohen Baudichte ausgewiesen. An der Straße der Pariser Kommune sind zwei sog. Punkt-Hochhäuser an der Grenze zum Anschutz-Gelände ein weiteres Hochhaus vorgesehen, wovon eines den Eingang des Postbahnhofs verdeckt. Im Innenbereich findet sich noch ein Hochhaus mit einer Höhe von ca. 70 Metern. Auch die geplante Bebauung entlang der Mühlenstraße überschreitet die Höhen, die der Bürgerentscheid "Spreeufer für alle" für das Gebiet vorgegeben hat, erheblich. Die Festsetzung als Kerngebiet sorgt für eine sehr hohe zulässige Baudichte. Die Plangewährleistungsfrist für den Bebauungsplan ist bereits abgelaufen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Mieten, Quartiersmanagement und Soziale Stadt (StadtQM) hat in seiner Sitzung am 18. April 2012 den derzeitigen Bebauungsplan intensiv diskutiert. In der Folge wurde das Bezirksamt beauftragt, mit dem Eigentümer Gespräche über eine Neuplanung aufzunehmen und dabei die Ergebnisse des Bürgerentscheids zu berücksichtigen. Dieser Beschluss fiel im Ausschuss einstimmig.
In der Sitzung des StadtQM-Ausschusses am 22. August 2012 berichtete Herr Dr. Schulz, dass die Gespräche mit dem Eigentümer nur schleppend verlaufen. Zudem wurde für ein Grundstück an der Mühlenstraße eine Baugenehmigung nach dem bisherigen Bebauungsplan beantragt. Um für den Bezirk die Möglichkeit einer Neuplanung zu erhalten, muss daher nun unverzüglich ein Aufstellungsbeschluss für ein neues Bebauungsplanverfahren gefasst werden. Dabei soll bezüglich der Höhengestaltung der Bürgerentscheid berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Festsetzung der Gebietsart ist die bisherige Festsetzung als Kerngebiet kritisch zu prüfen, insbesondere da diese nur einen geringen Anteil an Wohnnutzung zulässt. Zudem würde die Festsetzung einer anderen Gebietsart die zulässige Baudichte reduzieren.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bebauungsplan V-83 für die Grundstücke Straße der Pariser Kommune 8 und Mühlenstraße 33 a - 46 unverzüglich zu ändern. Dabei ist eine veränderte städtebauliche Konzeption zu verfolgen, die insbesondere die Ergebnisse des erfolgreichen Bürgerentscheids "Spreeufer für alle" berücksichtigt. Dazu ist die derzeitige Festsetzung als Kerngebiet kritisch zu überprüfen, um eine Reduzierung der Baudichte zu ermöglichen. Entschädigungszahlungen des Bezirks an die Eigentümer sind zu vermeiden.
BVV 29.01.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.
StadtQM 19.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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