Drucksache - DS/0137/IV  

 
 
Betreff: Die bezirkliche Partizipation bei der EU-Förderung retten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Brandt, RüdigerJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
19.04.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
19.04.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung gegenstandslos   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beratung ff
24.04.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Beratung ff
20.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0137/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der bisherige Anteil der Projekte- und Maßnahmenförderung aus EU-Strukturfondsmitteln (in den Förderprogrammen WDM – Wirtschaftdienliche Maßnahmen, PEB – Partnerschaft, Entwicklung, Beschäftigung, LSK – lokales soziales Kapital), welcher durch die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit gesteuert werden, beibehalten wird. Damit wird die Bedeutung der bezirklichen politischen Repräsentation (Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung) und ihre Einschätzungskompetenz gegenüber innovativer und ökologisch und sozial integrierter Projekteförderung mit den zivilgesellschaftlichen beschäftigungspolitischen und wirtschaftlichen Partnern gesichert.

Das gilt insbesondere auch für die folgende Förderperiode 2014-2020.

 

Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung zu berichten.

 

Begründung:

 

Berlin hat einen guten Anteil an Fördermitteln aus den EU-Fonds EFRE (Europäischer Fonds für soziale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds). Die Förderung wird auch in der nächsten Förderperiode weiter bestehen. Ein wichtiger Anteil davon wird über die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit projektgefördert. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich dafür ein, dass dieses Instrument der Projekteförderung durch zivilgesellschaftliche Akteure weiterhin seine Bedeutung behält.

 

Die zunehmende Schwierigkeit der Sicherstellung der hälftigen Kofinanzierung erfordert eine kooperative Handlungsbereitschaft der Akteure, aber insbesondere auch der Landesebene.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.

 

WiO 17.04.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

...

 

Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung zu berichten.

 

PHI 24.04.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der bisherige Anteil der Projekte- und Maßnahmenförderung aus EU-Strukturfondsmitteln (in den Förderprogrammen WDM – Wirtschaftdienliche Maßnahmen, PEB – Partnerschaft, Entwicklung, Beschäftigung, LSK – lokales soziales Kapital), welcher durch die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit gesteuert werden, beibehalten wird. Damit wird die Bedeutung der bezirklichen politischen Repräsentation (Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung) und ihre Einschätzungskompetenz gegenüber innovativer und ökologisch und sozial integrierter Projekteförderung mit den zivilgesellschaftlichen beschäftigungspolitischen und wirtschaftlichen Partnern gesichert.

Das gilt insbesondere auch für die folgende Förderperiode 2014-2020.

 

Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der bisherige Anteil der Projekte- und Maßnahmenförderung aus EU-Strukturfondsmitteln (in den Förderprogrammen WDM – Wirtschaftdienliche Maßnahmen, PEB – Partnerschaft, Entwicklung, Beschäftigung, LSK – lokales soziales Kapital), welcher durch die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit gesteuert werden, beibehalten wird. Damit wird die Bedeutung der bezirklichen politischen Repräsentation (Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung) und ihre Einschätzungskompetenz gegenüber innovativer und ökologisch und sozial integrierter Projekteförderung mit den zivilgesellschaftlichen beschäftigungspolitischen und wirtschaftlichen Partnern gesichert.

Das gilt insbesondere auch für die folgende Förderperiode 2014-2020.

 

Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt.

 

WiO 20.09.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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