Drucksache - DS/0137/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der bisherige Anteil der Projekte- und Maßnahmenförderung aus EU-Strukturfondsmitteln (in den Förderprogrammen WDM – Wirtschaftdienliche Maßnahmen, PEB – Partnerschaft, Entwicklung, Beschäftigung, LSK – lokales soziales Kapital), welcher durch die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit gesteuert werden, beibehalten wird. Damit wird die Bedeutung der bezirklichen politischen Repräsentation (Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung) und ihre Einschätzungskompetenz gegenüber innovativer und ökologisch und sozial integrierter Projekteförderung mit den zivilgesellschaftlichen beschäftigungspolitischen und wirtschaftlichen Partnern gesichert. Das gilt insbesondere auch für die folgende Förderperiode 2014-2020.
Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung zu berichten.
Begründung:
Berlin hat einen guten Anteil an Fördermitteln aus den EU-Fonds EFRE (Europäischer Fonds für soziale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds). Die Förderung wird auch in der nächsten Förderperiode weiter bestehen. Ein wichtiger Anteil davon wird über die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit projektgefördert. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich dafür ein, dass dieses Instrument der Projekteförderung durch zivilgesellschaftliche Akteure weiterhin seine Bedeutung behält.
Die zunehmende Schwierigkeit der Sicherstellung der hälftigen Kofinanzierung erfordert eine kooperative Handlungsbereitschaft der Akteure, aber insbesondere auch der Landesebene.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.
WiO 17.04.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
...
Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung zu berichten.
PHI 24.04.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der bisherige Anteil der Projekte- und Maßnahmenförderung aus EU-Strukturfondsmitteln (in den Förderprogrammen WDM – Wirtschaftdienliche Maßnahmen, PEB – Partnerschaft, Entwicklung, Beschäftigung, LSK – lokales soziales Kapital), welcher durch die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit gesteuert werden, beibehalten wird. Damit wird die Bedeutung der bezirklichen politischen Repräsentation (Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung) und ihre Einschätzungskompetenz gegenüber innovativer und ökologisch und sozial integrierter Projekteförderung mit den zivilgesellschaftlichen beschäftigungspolitischen und wirtschaftlichen Partnern gesichert. Das gilt insbesondere auch für die folgende Förderperiode 2014-2020.
Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der bisherige Anteil der Projekte- und Maßnahmenförderung aus EU-Strukturfondsmitteln (in den Förderprogrammen WDM – Wirtschaftdienliche Maßnahmen, PEB – Partnerschaft, Entwicklung, Beschäftigung, LSK – lokales soziales Kapital), welcher durch die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit gesteuert werden, beibehalten wird. Damit wird die Bedeutung der bezirklichen politischen Repräsentation (Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung) und ihre Einschätzungskompetenz gegenüber innovativer und ökologisch und sozial integrierter Projekteförderung mit den zivilgesellschaftlichen beschäftigungspolitischen und wirtschaftlichen Partnern gesichert. Das gilt insbesondere auch für die folgende Förderperiode 2014-2020.
Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt.
WiO 20.09.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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