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Drucksache - DS/0362/IV
1. Welche baurechtliche Situation besteht für die Grünfläche Ebertystraße Ecke Kochhannstraße? 2. Welche Nutzung strebt das Bezirksamt dort mittel- und langfristig an?
3. In welchen Abständen erfolgt eine Pflege der Grünanalage und durch wen wird sie durchgeführt? Nachfrage:
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Pflege, Instandhaltung und Sanierung der Grünfläche wurden dort in den letzten fünf Jahren vorgenommen?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 31.08.2012 Bezirksbürgermeister
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1. Welche baurechtliche Situation besteht für die Grünfläche Ebertystraße Ecke Kochhannstraße?
Das Grundstück Ebertystraße 45, Kochhannstraße 16 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans V-56, welcher das Eckgrundstück als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ festsetzt. Anderweitige Nutzungen des Grundstücks sind somit ausgeschlossen.
2. Welche Nutzung strebt das Bezirksamt dort mittel- und langfristig an?
Das Bezirksamt strebt keine Nutzungsveränderung gegenüber dem B-Plan V-56 an.
3. In welchen Abständen erfolgt eine Pflege der Grünanalage und durch wen wird sie durchgeführt?
Die Grünfläche wird durch Fremdvergabe gereinigt und durch Reviermitarbeiter gepflegt. Die Abstände der Pflege sind nicht in einem festen Turnus definiert. Die Pflege hat entspr. Produkt 78447 (Aufwandsklasse 3) einen normalen Stellenwert. Die Baumkontrollen finden regelmäßig statt, notwendige Baumarbeiten werden an Firmen vergeben.
Nachfrage:
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Pflege, Instandhaltung und Sanierung der Grünfläche wurden dort in den letzten fünf Jahren vorgenommen?
Zusätzliche Maßnahmen zur Pflege und Instandhaltung werden keine durchgeführt. Für Sanierungsmaßnahmen waren und sind keine Mittel vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister
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