Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstr. 38 -41 zu berücksichtigen:
- Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Park auf dem Gleisdreieck, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des geplanten Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof Yorckstraße entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.
- Die Anordnung von Werbeschriftzügen oder -zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Der Bau eines Werbepylons soll vertraglich ausgeschlossen werden.
- Das Bezirksamt soll eine Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor verhandeln.
Begründung:
Die BVVen in den angrenzenden Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg begleiten seit längerer Zeit den Verhandlungsprozess um den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den Bau eines Baumarktes. Die oben genannten Punkte wurden von der BVV Tempelhof-Schöneberg bereits fraktionsübergreifend beschlossen. Sie konkretisieren die Führung und Gestaltung des Weges (Punkt 1), sie modifizieren die Forderungen zum Werbekonzept (2.) und ergänzen die bisherigen Forderungen um eine Beteiligung des Investors an baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen für die Bautzener Straße, um diese von einem möglichen verstärkten Verkehrsaufkommen durch das Vorhaben zu bewahren.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten ff.
StadtQM 22.08.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstr. 38 -41 zu berücksichtigen:
- Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Park auf dem Gleisdreieck, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des geplanten Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof Yorckstraße entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.
- Die Anordnung von Werbeschriftzügen oder -zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Der Bau eines Werbepylons soll vertraglich ausgeschlossen werden.
- Das Bezirksamt soll eine Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor verhandeln.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstr. 38 -41 zu berücksichtigen:
- Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Park auf dem Gleisdreieck, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des geplanten Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof Yorckstraße entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.
- Die Anordnung von Werbeschriftzügen oder -zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Der Bau eines Werbepylons soll vertraglich ausgeschlossen werden.
- Das Bezirksamt soll eine Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor verhandeln.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.01.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend).
StadtQM 19.02.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.02.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.