Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit dem Jobcenter sicherzustellen, dass die nach dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket Anspruchsberechtigten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg unverzüglich und unaufgefordert dasjenige Formular erhalten, mit dem sie Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 beantragen können, und zugleich darüber informiert werden, dass ihre Leistungsansprüche hinsichtlich des Zeitraums vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 verfallen, wenn sie nicht bis spätestens Ende April beantragt werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist auf ihrer nächsten Sitzung zu berichten.
Begründung:
Soweit das Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des SGB II und SGB XII rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist, legt es zur Beantragung von Leistungen für das erste Quartal eine Ausschlussfrist von einem Monat fest. Da diese bereits am 30.04.2011 ausläuft, andererseits aber die ersten Informationen zu dem Gesetz und dessen Auswirkungen gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung erst gestern im Fachausschuss erfolgten – und früher auch gar nicht hätten erfolgen können (!) – ist der Antrag geradezu zwangsläufig dringlich.
Es soll vermieden werden, dass aufgrund der späten Einführung des Gesetzes und der äußerst kurzen Ausschlussfrist für die Antragstellung von Leistungen hinsichtlich des ersten Quartals bedürftige Kinder um ihre Ansprüche gebracht werden.
Vorhanden ist bereits ein gesondertes Formular, mit dem die Leistungsberechtigten die Möglichkeit haben, Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 zu beantragen. Darauf wird hier Bezug genommen. Und auch ein entsprechender Informationsbrief für die Eltern und für die Schulen wurde von der Senatsverwaltung bereits entwickelt. Beides ist den Anspruchsberechtigten aber noch zugänglich zu machen. Das Bezirksamt soll sicherstellen, dass das rechtzeitig geschieht.
Da die Antragstellungen dort zu erfolgen haben, wo die die Stammdaten der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen verwalten werden, ist teils das Jobcenter, teils das Bezirksamt (Wohngeld- und Sozialamt) zuständig. Gegenüber dem Jobcenter ist das Bezirksamt bezüglich der Leistungen nach dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket aber grundsätzlich weisungsberechtigt. Daher dürfte das hier geforderten „Zusammenwirkung mit dem Jobcenter“ problemlos möglich sein.
ÄA B’90/Die Grünen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich unverzüglich an die Trägerversammlung zu wenden und darauf hinzuwirken, dass
die nach dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket Anspruchsberechtigten im Bezirk Friedrichshain-
Kreuzberg rechtzeitig dasjenige Formular erhalten, mit dem sie
Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 beantragen können, und
zugleich darüber informiert werden, dass ihre Leistungsansprüche hinsichtlich des Zeitraums vom
01.01.2011 bis zum 31.03.2011 verfallen, wenn sie nicht bis spätestens Ende April beantragt werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist auf ihrer nächsten Sitzung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich unverzüglich an die Trägerversammlung zu wenden und darauf hinzuwirken, dass alle nach dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket Anspruchsberechtigten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg rechtzeitig dasjenige Formular erhalten, mit dem sie Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 beantragen können, und zugleich darüber informiert werden, dass ihre Leistungsansprüche hinsichtlich des Zeitraums vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 verfallen, wenn sie nicht bis spätestens Ende April beantragt werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist auf ihrer nächsten Sitzung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.