Drucksache - DS/1054/III  

 
 
Betreff: Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen und Publizist/innen im Job-Center
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE/SPD/B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
Verfasser:1. Schüßler, Lothar
2. Kliesch, Norbert
3. Lorenz, Dorit
Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
13.01.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Kultur und Bildung Vorberatung
01.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
14.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1054III VzK  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen und Publizist/innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/innen oder Publizist/innen gehören, vom zuständigen Arbeitsvermittler die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird.

Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich beim Job-Center Mitte dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbständigkeit in künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden kann.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes Instrumentarium als die KSK zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim Job-Center entwickelt werden kann.

 

 

 

Begründung:             

 

Im Bezirk FK sind viele Künstler/innen arbeitslos gemeldet und empfangen Leistungen nach ALG II, die ihre künstlerischen Tätigkeiten weiterhin ausüben und ausüben wollen. Trotz professioneller Ausbildung sind Künstlereinkommen traditionell niedrig und schwankend. Deutlich wird das am Beispiel Bildende Kunst, in der freie selbständige Tätigkeiten die Regel sind: Nach einer repräsentativen Umfrage des DIW bei Berliner Bildenden Künstlern 2007 nahmen sie aus künstlerischer Arbeit jährlich nur durchschnittlich 11.000 € ein. Bisher wurde bei künstlerischen Berufen die Tragfähigkeit selbständiger Tätigkeit zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 II SGB II in den Job-Centern häufig negativ beurteilt. Über das Einstiegsgeld beantragte Hilfen für Bildende Künstler für Arbeitsräume, Arbeitsmaterialien, Kataloge u.ä. wurden und werden deshalb verweigert.


 

Nach § 1 KSVG werden selbständige Künstler und Publizisten renten-, kranken- und pflegeversichert, wenn sie die künstlerische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt (§ 2 KSVG). Zur Stärkung der sozialen Absicherung selbständiger Künstler und Publizisten dient die Künstlersozialkasse(KSK), die zu 50% die Beiträge für die Versicherungen anerkannter Künstler und Publizisten übernimmt. Bei ALG-II-Bezug gilt die KSK- Mitgliedschaft in der Rentenversicherung weiter. Die KSK fordert Nachweise für die künstlerische Tätigkeit und Nachweise zu den tatsächlichen Einnahmen. Mit Ausnahme von Berufsanfängern darf die Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 € jährlich nicht unterschritten werden. Der Nachweis der künstlerischer Tätigkeit wird bei der KSK durch einen Beirat von Fachverständigen geprüft, die erzielten Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit in regelmäßigen Abständen auch nach einer Aufnahme in den KSK. Bei mehr als zweimaligem Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze innerhalb eines 6-Jahreszeitraums ist der Versicherungsschutz bei der KSK gefährdet.

Die beantragte Verfahrensweise trägt nicht nur dazu bei, das freie Schaffen von Künstler/innen zu erleichtern, sondern ebenso, die doppelte Prüfung in den Job-Centern zu reduzieren, fehlenden Fachverstand im Job-Center auszugleichen, freiwerdende Kapazitäten dort für die Bearbeitung anderer Anträge zu nutzen. Das Entscheidungskriterium KSK- Mitgliedschaft soll zur Förderung der Aufnahme der Selbständigkeit nach § 57 SGB III für den Befähigungsnachweis der Antragsteller und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle für die Beurteilung der Tragfähigkeit als zusätzliches Kriterium herangezogen werden. In Berlin gibt es laut Kulturverwaltung siebentausend KSK- Mitglieder. Die Möglichkeit der Überwindung der Hilfebedürftigkeit wird auch durch die Tatsache plausibel, das die aktuellen Jahresdurchschnittseinkommen der aktiv KSK- Versicherten bundesweit 12.616 € betragen (Stand 01.01.08). Die Regelung schließt Künstler/innen und Publizist/innen, die aus verschiedenen Gründen nicht in der KSK versichert sind oder sein wollen, nicht aus. Die o.g. Verfahrensweisen sind nach derzeitiger Gesetzeslage dezentral, auf Ebene eines Job-Centers, möglich.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Beschäftigung und JobCenter überwiesen.

 

 

JC 13.01.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen und Publizist/innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/innen oder Publizist/innen gehören, vom zuständigen Arbeitsvermittler die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird.

Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich beim Job-Center dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbständigkeit in künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden kann.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes Instrumentarium als die KSK zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim Job-Center entwickelt werden kann.

 

 

BVV 28.01.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen und Publizist/innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/innen oder Publizist/innen gehören, vom zuständigen Arbeitsvermittler die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird.

Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich beim Job-Center dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbständigkeit in künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden kann.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes Instrumentarium als die KSK zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim Job-Center entwickelt werden kann.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung, Ausschuss für Beschäftigung und Job Center ff.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: