Drucksache - DS/2063/III  

 
 
Betreff: Standesamtliche Trauungen als Voraussetzung für religiöse Trauungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
Verfasser:Hauser-Jabs, ChristineBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Integration und Migration Vorberatung
09.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration vertagt   
09.03.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Frauen- und Gleichstellungsausschuss Vorberatung
16.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss vertagt   
16.03.2011 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss im Ausschuss abgelehnt   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
12.05.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt gemeinsam mit dem Ausschuss BEDEQM ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Frauen- und Gleichstellungsausschuss Vorberatung
15.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss zusammen mit dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Teil I:

 

Wir fordern das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg auf, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und diese trauen, in Kontakt zu treten, um Folgendes zu erheben:

 

1.       ob diese Glaubensgemeinschaft sich vor einer Trauung den standesamtlichen Trauschein vorlegen lässt;

2.       ob es eine Registrierung der zur Trauung befugten Personen gibt;

3.       wie eine solche Befugnis/Trauungserlaubnis (Regelwerk) von Seiten der Glaubensgemeinschaft vonstattengeht;

4.       ob ein Register über die Trauungen geführt wird.

 

 

Teil II:

 

Wir fordern das Bezirksamt des Weiteren auf, eine Vereinheitlichung des Verfahrens von Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften zu erwirken.

 

Begründung:

 

Wie wir vor einigen Monaten erfahren haben, ("Spiegel"-Recherche zur Trauung einer Minderjährigen/Brautgeld und etc.) kommt es immer mal wieder zu Trauungen, die die Kriterien des Bundesrepublikanischen Rechts nicht erfüllen. Die christlichen Kirchen lassen sich vor der Eheschließung den standesamtlichen Trauschein vorlegen. Einige Moscheen tun dies ebenfalls. Sie gehen sicher, dass die Einhaltung des Bundesrepublikanischen Rechts gewährleistet ist. Die Spiegelrecherche brachte im Einzelfall wieder ans Licht, dass es eben nicht die Regel ist. Eine trauende Person war nur für einige Wochen auf Durchreise und traute auch Minderjährige.

Religionsfreiheit ist uns heilig.  Wir denken, dass eine Eheschließung nach einer standesamtlichen Trauung jedem erdenklich religiösem Gusto folgen kann. Sie unterliegt damit jedoch dem Primat des Bundesrepublikanischen Rechts und sichert auch die Folgerechte für die Eheleute, insbesondere die der Frauen. Eine Vorlage der standesamtlichen Urkunde sollte daher Grundlage einer jeden religiösen Eheschließung sein.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse für Frauen und Gleichstellung, für IntMig und Wirtschaft (ff).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Teil I:

 

Wir fordern das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg auf, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und diese trauen, in Kontakt zu treten, um Folgendes zu erheben:

 

  1. ob diese Glaubensgemeinschaft sich vor einer Trauung den standesamtlichen Trauschein vorlegen lässt;
  2. ob es eine Registrierung der zur Trauung befugten Personen gibt;
  3. wie eine solche Befugnis/Trauungserlaubnis (Regelwerk) von Seiten der Glaubensgemeinschaft vonstattengeht;
  4. ob ein Register über die Trauungen geführt wird.

 

 

Teil II:

 

Wir fordern das Bezirksamt des Weiteren auf, eine Vereinheitlichung des Verfahrens von Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften zu erwirken.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird rücküberwiesen in den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung

 

01.06.2011   Änderungsantrag B'90/Die Grünen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und trauen, in Dialog zu treten, um folgendes zu erwirken:

 

-          Der Schutz minderjähriger Mädchen soll erhöht bzw. gewährleistet werden, indem ein einheitliches Verfahren für Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften erwirkt wird. Hierzu soll das rechtliche Regelwerk des Standesamtes übernommen (Prüfung des Standes, des Mindestalters) und vor den religiösen Trauungen angewendet werden.

Des Weiteren wird das Bezirksamt beauftragt,

 

-          die "betriebliche Übung" religiöse Trauungsurkunden bei Flüchtlingen weiterhin anzuerkennen, und diese als Grundlage für ein Bleiberecht zu akzeptieren.

-          im Zuge des Dialoges mit den Glaubensgemeinschaften folgende Daten zu erfassen und der BVV zu berichten:

-  welche Grundlagen führen zu einer Trauungsbefugnis?
-  welchem Regelwerk unterliegen die Trauenden in der jeweiligen Gemeinschaft?
-  wird von Glaubensgemeinschaften im Vorab der standesamtliche Trauschein
   eingesehen?
-  werden diese Trauungen registriert?
-  wie gehen diese Trauungen von statten?

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und trauen, in Dialog zu treten, um folgendes zu erwirken:

 

-          Der Schutz minderjähriger Mädchen soll erhöht bzw. gewährleistet werden, indem ein einheitliches Verfahren für Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften erwirkt wird. Hierzu soll das rechtliche Regelwerk des Standesamtes übernommen (Prüfung des Standes, des Mindestalters) und vor den religiösen Trauungen angewendet werden.

Des Weiteren wird das Bezirksamt beauftragt,

 

-          die "betriebliche Übung" religiöse Trauungsurkunden bei Flüchtlingen weiterhin anzuerkennen, und diese als Grundlage für ein Bleiberecht zu akzeptieren.

-          im Zuge des Dialoges mit den Glaubensgemeinschaften folgende Daten zu erfassen und der BVV zu berichten:

-  welche Grundlagen führen zu einer Trauungsbefugnis?
-  welchem Regelwerk unterliegen die Trauenden in der jeweiligen Gemeinschaft?
-  wird von Glaubensgemeinschaften im Vorab der standesamtliche Trauschein
   eingesehen?
-  werden diese Trauungen registriert?
-  wie gehen diese Trauungen von statten?

 

 

 
 

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