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Drucksache - DS/2279/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Vorlage zur Beschlussfassung für den Bebaungsplan 2-23 dahingehend zu ändern, dass das gesamte Plangebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird.
Begründung:
Die vom Bezirksamt vorgestellte Nutzung der als Mischgebiet ausgewiesenen Fläche als Lagerhalle ist schon aus städtebaulichen Gründen abzulehnen. Zudem wurde dem Ausschuss für Stadtplanung in der ursprünglichen Vorstellung des Projekts immer nur eine Nutzung als allgemeines Wohngebiet angekündigt. Die jetzige Nutzung widerspricht dem diametral.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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