Drucksache - DS/2270/III  

 
 
Betreff: Sicherheit in der ISS Bergmannstraße?!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteher
Verfasser:Noa, MiriamBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
31.08.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule Vorberatung
01.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zurückgezogen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird dringend dazu aufgefordert, den Ausbau des Daches in der ISS Bergmannstraße (ehem. Ferdinand-Freiligrath-OS) auf Sicherheitsmängel zu überprüfen. Dabei ist insbesondere

-          die Situation der Fluchtwege nach unten (Stufe/ Schräge am Nadelöhr)

-          das Geländer des neuen Treppenhauses (mangelnde Höhe, kein Fallschutz)

-          die Fenster im zukünftigen Freizeitraum („Kindersicherung“)

 

gründlich in Augenschein zu nehmen und die Bauleitung dazu aufzufordern, die Sicherheitsmängel zu beheben.

Die Maßnahmen sollen spätestens zum Beginn des Schuljahres am 15.8. zufriedenstellend abgeschlossen sein – falls nicht, darf die Freigabe der neuen Räume nicht erfolgen.

 

Begründung:

 

Kurz vor Fertigstellung des Dach-Ausbaus weist dieser an mehren Stellen selbst für Laien erkennbare eklatante Sicherheitsmängel auf. So ist zu hoffen, dass im Falle einer Flucht aus dem obersten Stockwerk nach unten niemand an den vor den Türen abgesenkten Bereichen stolpert. Selbst im Schulalltag kann die Beschaffenheit dieser Absenkung zu Unfällen führen, da sich Jugendliche bekanntermaßen nicht immer vorsichtig und besonnen verhalten. Aus eben diesem Grund stellt auch das neue Treppenhaus (westliche Seite) ein enormes Sicherheitsrisiko dar: Nach Aussage des kommissarischen Schulleiters hält der Architekt die Höhe der Betonbegrenzung für ausreichend. Stellte ein Schüler allerdings eine Flasche oder Ähnliches darauf ab und diese fiele ungebremst fünf Stockwerke tief, möchte man sich die Folgen lieber nicht ausmalen müssen; das gleiche gilt für den Fall, dass Schüler auf die Idee kämen sich auf die Betonbegrenzung zu setzen (die dazu geradezu einlädt). Wenn das Bezirksamt tödlichen Unfällen (und ein Sturz aus dem obersten Stockwerk wäre mutmaßlich immer tödlich) vorbeugen möchte, sollte es für eine Erhöhung des Geländers oder eine anderweitige adäquate Sicherung sorgen.

Außerdem sind die Fenster des zukünftigen Freizeitbereichs derzeit noch nicht mit Sicherungen versehen, die ein Öffnen durch die Schüler unmöglich machen. Auch hier gilt: Ein Sturz aus einem dieser – niedrig angebrachten und damit sehr leicht erreichbaren – Fenster auf die Straße sollte unter allen Umständen ausgeschlossen werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule ff., Ausschuss für Immobilien und Verwaltung

 

Schule 01.09.2011

Von der Antragstellerin zurückgezogen.

 
 

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