Drucksache - DS/2295/III  

 
 
Betreff: Folgen beabsichtigter Kürzungen beim Förderunterricht an unseren Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Lüdecke, AndreasLüdecke, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wurde die Anzahl der Lehrerstellen für den gemeinsamen Unterricht von förderbedürftigen und nichtförderbedürftigen Schülern an den Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg entsprechend dem wachsenden Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den letzten Jahren angepasst?
 

2.       Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt von den vom rot-roten Senat geplanten Kürzungen an den Berliner Schulen für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Grund- und Oberschulen im Friedrichshain-Kreuzberg?
 

3.       Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, um die Folgen dieser rot-roten Politik insbesondere für die emotional-soziale Sprachentwicklung der Schüler aber auch für die Integrationsmöglichkeiten für Schüler mit Behinderungen aufzufangen?

Beantwortung: Frau Herrmann

 

Zu Frage 1: Wie es üblich ist, beantworten die Schulaufsicht und die Schulstadträtin die Fragen gemeinsam und bezüglich Ihrer ersten Frage hat der Kollege aus der Schulaufsicht die Antwort uns zugeschickt. Die Zahl der Vollzeitstellen für die sonderpädagogische Integration wird Jahr für Jahr in den sogenannten Zumessungsrichtlinien festgelegt. Das ist das, wonach Sie gerade gefragt haben. Die Zahl der Vollzeitstellen hat sich in den letzten Jahren nur unwesentlich verändert. Berücksichtigt wurde lediglich der prognostische Aufwuchs von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Oberschulen. Außerdem wurden Schülerzahlenschwankungen zwischen den Bezirken durch Verschiebungen von Stellen zwischen den Bezirken ausgeglichen. Ein Ausgleich der insgesamt wachsenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf hat nicht stattgefunden – Zitatende.

Sie fragen nach den Auswirkungen. Es ist eine relativ komplexe Frage. Sie ist für eine mündliche Anfrage vielleicht auch ein bisschen zu komplex, aber wir müssen uns vorstellen zu fragen und das auch aufmerksam zu machen, was da eigentlich in den Schulen jetzt an Dramatik noch zusätzlich kommt, ist auch gut und richtig, weil wenn Sie in der Woche 18 Minuten im Schnitt als Förderung für ein Kind überhaupt als Zeit haben, dann können wir uns ungefähr vorstellen, wie es gerade in dem Bereich schwierig ist, bei den Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Sprache und emotional soziale Entwicklung.

Ich kann den Weg nicht verstehen. Ich kann ihn auch deswegen nicht verstehen, weil wir ja ein Inklusionskonzept letztendlich in der Pipeline haben im Parlament, das wird sicherlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr veröffentlicht werden, aber wir ja letztendlich da auch noch mal einen großen Schwerpunkt darauf legen, dass eben alle Kinder das Recht haben, an Regelschulen beschult zu werden. Und unabhängig jetzt davon, was die Qualifikation von Lehrerinnen und Lehrern betrifft, also die Unterstützungsqualifikation, was die räumliche Situation betrifft, haben wir eben an zwei Stellen ein ganz besonderes Problem. Das ist bei der Berechnung der Förderunterstützung und bei den Schulhelferinnenstunden, weil wir haben in beiden Bereichen eine gedeckelten Etat. Das heißt also wir unterstützen hier die Kinder nicht nach Bedarf, sondern wir unterstützen hier die Kinder nach Finanzlage. Das wird berlinweit kritisiert. Aber ich denke, gut, das Land Berlin ist in der Haushaltsplanaufstellung. Ich weiß nicht, ob sich da noch etwas rütteln wird in diese Richtung, dass man weiß, dass Inklusion auch in Berlin nicht – wie war das Wort – kostenneutral zu haben ist und ich denke, da sind sich allerdings auch die Nochfraktionäre im Abgeordnetenhaus Berlins eigentlich parteiübergreifend auch einig. Nichtsdestotrotz ist die Realität wie sie ist und ich denke, da muss sich dringend etwas ändern, weil noch gar nicht alle Kinder letztendlich tatsächlich in den Regelschulen sind.

 

Zu Frage 3: Die Integration von Schülerinnen und Schülern innerhalb der Schulzeit ist eine interne Schulangelegenheit. Deswegen, darauf habe ich eben hingewiesen, da ist die Senatsschulverwaltung zuständig. Das Bezirksamt, in unserem Fall das Jugendamt, bemüht sich im Rahmen einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, auch im Hinblick auf das zukünftige gemeinsame Konzept Jugendhilfe, Schule / Schule, Jugendhilfe, da sollen wir ja ein gemeinsames Rahmenkonzept entwickeln, gemeinsam Lösungsansätze für die zur Zeit noch eindeutig unbefriedigende Situation zu entwickeln. Das von uns kritisierte Konzept der Senatsverwaltung zur Inklusion in den berliner Schulen kann ohne die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung eben noch nicht erfolgreich umgesetzt werden. Es wird auch deutlich, das habe ich gerade gesagt mit den Schulhelferstunden, dass eben der Bedarf höher ist, weil das sehen wir auch an den Anträgen. Im letzten Jahr, das hatte ich hier glaube ich in der BVV auch schon mal berichtet, sind unter 50% der beantragten Stunden überhaupt bewilligt worden von der Schulaufsicht. Der Bedarf wird auch nicht individuell pro Kind festgestellt, sondern an dem Budget, an dem zugewiesenen Budget der Schule letztendlich orientiert, so dass wir immer mehr auch als Jugendamt letztendlich über die Eingliederungshilfe versuchen, dort ergänzende Schulhelferstunden reinzugeben oder Unterstützungsstunden reinzugeben und manchmal sogar fast den größeren Anteil. Aber, das ist die momentane Situation.

Auf den Senatsebenen Schule und Jugendhilfe gibt es seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe, die relativ weit oben bei den Referaten angesiedelt ist, die sich eben auch damit auseinandersetzt, wie man letztendlich den Bedarf auch finanziert unterfüttert bekommt und dass es nicht sein kann, dass der Schulbereich sich komplett aus der Verantwortung mehr oder weniger rauszieht und der Jugendbereich, ich rede jetzt immer von der Senatsverwaltung, der Jugendbereich dann über Jugendhilfemittel letztendlich in die Presche springt. Und da sind die noch am Diskutieren und ich habe gehört, die AV, also die Ausführungsvorschriften dazu, die noch ganz lange bei der Mitzeichnung der Senatsfinanzverwaltung lagen oder zumindest bei der Finanzverwaltung lagen, ist seit Freitag raus und wir sind sehr gespannt, was da drinsteht.

 

Herr Lüdecke: Teilen Sie meine Auffassung, dass die einzige Hoffnung, dass diese negativen Auswirkungen nicht wirksam werden, nur darin besteht, dass der Rot-rote Senat endlich abgewählt wird?

 

Zu Nachfrage 1: Herr Lüdecke, wie immer stellen Sie mir solche sehr verführerischen Nachfragen. Ich glaube, was Inklusion betrifft, das Thema Inklusion, was ja auch über die Integration von Kindern mit Behinderung weit hinausgeht, wenn wir da nicht ein Parteienkonsens haben, ich glaube, da werden wir nicht weiterkommen. Eine Partei, selbst eine, die ganz alleine regiert, wird da wahrscheinlich nicht ein Paradigmenwechsel alleine hervorrufen können. Also von daher denke ich, egal wer regiert, das ist eine Aufgabe, die wir durch einen eindeutigen Paradigmenwechsel gemeinsam zu stemmen haben.

 

 
 

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