Drucksache - DS/2284/III  

 
 
Betreff: EinwohnerInnenanfrage 30/III - Lärmbelastung durch Bolzplatz Lenau-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1                     Ist eine 70 dB bis 95 dB starke, durch den Bolzplatz der Lenau – Schule entstehende Lärmbelastung von 7.15 Uhr  bis 16.00 Uhr / 18.00 Uhr ( schulische Nutzung ) bzw. bis 22.00 Uhr (sog. illegale Nutzung ) tatsächlich uns AnwohnerInnen der Höfe Solmstrasse 9 und 10 als Kinderlärm zumutbar?

 

2                     Sind bauliche Nachbesserungen oder andere Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung und zum Schutz unserer Hofwände und  der ggf. durch den Vermieter zu dämmenden Brandwände vor dem Bebolzen denkbar und umsetzbar?

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

Zu Frage 1: Ein Bolzplatz fällt nicht unter die 18. Bundesemissionsschutzverordnung, die Ihnen glaube ich auch vorliegt, seitens unseres Amtes Ihnen zugestellt. Aber da es keine anderen Rechtsvorschriften gibt, orientiert man sich an den Ausführungen der 18. Bundesemissionsschutzverordnung. Dennoch ist es unbedingt erforderlich, jeweils im Einzelfall die Besonderheiten vor Ort zu betrachten. Für eine Einschätzung der Zumutbarkeit von Geräuschen von Bolzplätzen, also wie die Gebietsart oder ob die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort besondere Schutzbedürftigkeit, z.B. wenn ein Pflegeheim Anlieger wäre und solche Dinge. Das heißt also, es bedarf immer der individuellen Würdigung, so dass man sagen muss, die reine Ermittlung der Werte, der technischen Werte reicht nicht aus, sondern es muss sozusagen auch die besondere Beeinträchtigung mit berücksichtigt werden.

Der Fachbereich Umwelt des Bezirksamts  hatte zu dem Vorgang keine Schallpegelmessung mit Messbericht durchgeführt, aber es wurde dort und zwar im Jahr 2009 für eine Stunde lang ein Schallpegelmessgerät eingesetzt um zu gucken, um eine erste Einschätzung zu erhalten, wie stark die Belastung dort sei. Und die ermittelten Geräusche waren zumindest nach der damaligen Messung zu gering, um da ordnungsbehördlich tätig zu werden aufgrund des Emissionsschutzgesetzes.  Dieses Ergebnis wurde Ihnen ja auch mitgeteilt und im vergangenen Jahr, so wurde mir berichtet, hatten Sie den Fachbereich auch informiert, dass sich die Situation vor Ort entspannt hätte, weil Schulpersonal auf dem Hof aufpasst und der Spielbetrieb entsprechend geregelt wird.

Das Land Berlin hat im Übrigen, was den Kinderlärm angeht, als erstes Bundesland eine gesetzliche Klarstellung und Privilegierung geschaffen. Die gilt seit Februar 2010 und demnach heißt es, dass störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck selbstverständlicher, kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar seien. Nachbarn müssen den Lärm von Kindern somit grundsätzlich hinnehmen. Das ist die erste Regelung in diesem Sinne. Ob die jetzt dann konkret dort in allen Einzelfällen anwendbar ist, vermag ich von hieraus nicht zu beurteilen. Sie nickten jetzt oder haben mit dem Kopf geschüttelt als ich gesagt hatte, dass Sie uns eigentlich zwischendurch eine positive Rückmeldung gegeben hatten. Das kann ich jetzt auch nicht beurteilen, aber wir hatten wie gesagt bei der Messung festgestellt, dass da kein Eingriff erforderlich ist.

 

Zu Frage 2: Also da kann ich Ihnen erst mal nur antworten, dass der Stand der Technik bei Bolzplätzen ist, entsprechende Ballfangzäune zu benutzen, die eine stark schalldämmende Wirkung haben. Wenn der Ball direkt auf die Brandwand stößt, hat es zwei Folgen: a) ist es natürlich laut und b) beschädigt das auch die Brandwand unter Umständen, wenn die Putzaufträge entsprechend dünn sind. Also denkbar ist so was schon. Wie weit das umsetzbar ist, das ist auch eine Frage der Finanzierung, die ja dann auch erst organisiert werden muss. Was das insgesamt kosten würde, weiß ich jetzt nicht, weil man da entsprechende Maße auch braucht, wie breit, wie hoch usw., usw.

Ja gut, ich hoffe, dass ich die Fragen beantworten konnte. Möglicherweise nicht ganz in Ihrem Sinne, aber das ist das, was wir Ihnen erst mal so vermitteln können.

 

 

Frau Taupthäus: Also dritte Frage: Gibt es ein Rechtsgutachten von Seiten des Bezirks, demgemäß der Bezirk nicht für den Schutz oder den Erhalt der eventuell gedämmten Brandwände zuständig ist, solange der Bolzplatz illegal, sprich nach 16 Uhr, 18 Uhr am Wochenende genutzt wird? Ist das angekommen?

Also kann es sein, dass der Bezirk vielleicht gar nicht daran interessiert ist, dass keine illegale Nutzung mehr stattfindet, weil dann der Schutz unserer Brandwände juristisch diskutabel wäre? Okay? Gut.

 

Zu Nachfrage 1: Also das, was Sie als sogenannte illegale Nutzung beschreiben, das ist ja die, also das Fußballspielen auf dem Bolzplatz nach Ende der schulischen Nutzung. Die schulische Nutzung ist hier mit 18 Uhr angegeben. Das ist ja auch immer vor Ort zu entscheiden, ob man sagt, man kann einen Bolzplatz auch offen lassen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, damit der Bewegungsdrang der Jugendlichen auch Platz findet. Der Zusammenhang mit der Brandwand kann ich jetzt trotz dessen, dass Sie es zweimal gesagt haben, noch nicht so ganz nachvollziehen. Also wir sind glaube ich nicht so trickreich, dass wir jetzt etwas unterlassen würden, um dann gegenüber den, ich weiß es nicht, also mit den Eigentümern. Ich würde mal sagen, wie man normaler Weise an die Sache rangeht. Also die Hauseigentümer haben ihre Brandwände isoliert, hauptsächlich wärmeisoliert. Schallisolierung ist es vermutlich nicht. Und wir haben als Nachbarn einen Bolzplatz und jetzt fliegt der Ball sozusagen über die Grundstücksgrenze auf die Brandwand und kommt von da zurück.

 

Frau Taupthäus: Der Ball fliegt gegen die Brandwand und beschädigt diese somit.

 

Zu Nachfrage 1: Ja gut, das ist eine bauliche Beschädigung, die haben wir an anderen Stellen auch. Da muss man eigentlich für sorgen, dass das nicht passiert, weil im Zweifelsfall der Eigentümer der Brandwand dann Schadensersatz vielleicht stellen kann. Allerdings, da scheint mir jetzt der Zusammenhang zu liegen, den Sie auf machen. Wenn es durch die schulische Nutzung passiert, dann wäre der Bezirk als Schulträger verantwortlich. Wenn es durch Leute passiert, die da einfach spielen, müsste das im Prinzip der Eigentümer dann von den Fußballspielern sich holen, könnte man annehmen. Ich würde Folgendes vorschlagen, dass wir dieses oder ich dieses Problem noch mal mitnehme und noch mal gucke, also was ist da jetzt genau die Situation, was können wir ggf. machen und würden Ihnen dann gerne bilateral, da können Sie auch direkt im Amt anrufen, noch mal Auskunft geben und dann schauen wir, dass wir dort zu einer vernünftigen Lösung kommen.

 


 

 
 

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