Drucksache - DS/1736/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die ortstreuen fünf Nachtigallen, die von den Rodungsmaßnahmen im östlichen Teil des Görlitzer Parks (Teich) betroffen und heimatlos gemacht worden sind, durch Kompensationsmaßnahmen adäquate Nistgelegenheiten in ihrem ehemaligen Habitat angeboten bekommen.
Begründung:
Das ehemals für die Nachtigallen hörbar attraktive Gelände im östlichen Bereich des Görlitzer Parks bietet heute einen trostlosen Anblick. Fünf Nachtigallen waren dereinst hier zu verhören gewesen sein, wie der Fachterminus lautet. Nachtigallen sind ausgesprochen orts-, ja strauchtreu. Ihnen wurde durch das penible Roden allen Brombeergebüschs an der nördlichen und ein Großteil des Unterwuchses an der nordöstlichen Umfriedung das Habitat (um den Teich) ersatzlos genommen.
BVV 28.04.10
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planungen für den Görlitzer Part / östl. Teil folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Umfriedung des östlichen Ufers und eines Teils des Südufers durch einen Robinienzaun, der durch Zupflanzungen (u.a. durch bewehrte Gehölze) kaschiert wird, ohne den Ausblick auf den Teich wesentlich zu behindern. 2. großzügigere Zupflanzungen im Bereich Südufer/Landzunge durch schattenverträgliche und zumindest in Teilen bewehrte Gehölze 3. Zupflanzung des östlichen Mauerbereiches durch Rosenarten, die keiner Pflege bedürfen („Ramblerrosen“) 4. Standortgerechte wasserseitige Bepflanzung (Schilf, Röhricht, Seggen, Wasserlilie,...) 5. Schilfbarriere oder alternativ Unterwasserzaun aus unverrottbarem Holz quer durch den Teich in Richtung Nord-Süd (Frau Jeschke: „Von Weide zu Weide“) 6. Hinweistafeln mit Information dort, wo traditionelle Wegeführung unterbrochen wird (Südufer) 7. Bodendecker (z.B. Kleines Immergrün, Efeu,...) in den Bereichen, in denen die nackte Erde der Witterung schutzlos ausgeliefert ist (Schutz vor Austrocknung des Bodens, Lebensraum für Kleinstlebewesen) 8. Pflege: Pflegemaßnahmen und Müllbeseitigung sollten dem ökologischen Wert und Zweck dieses Bereiches entsprechend behutsam und angemessen erfolgen. Es sollte dazu ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt werden. Die Erfahrung aus diesem Frühjahr (u.a. rigoroses Zurückschneiden der Brombeerhecken, Auslichtung der Gehölze besonders am Ostufer) dient hierbei als Negativbeispiel (und ist Gegenstand der Drucksache) und sollte sich in dieser Weise nicht wiederholen. Mit der Ausführung dieser Maßnahmen ist ein in diesen Belangen (ökologische Qualifizierung) erfahrenes Garten- und Landschaftsplanungsunternehmen zu beauftragen. Pflanz- und Pflegeplan sind vor ihrer Umsetzung sowohl der BI als auch Herbert Lohner (der dies angeboten hatte) zur Begutachtung und ggf. Anpassung an die naturschutzfachlichen Erfordernisse vorzulegen.
BVV 26.05.10
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das BA wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planungen für den Görlitzer Park / östl. Teil folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Umfriedung des östlichen Ufers und eines Teils des Südufers durch einen Robinienzaun, der durch Zupflanzungen (u.a. durch bewehrte Gehölze) kaschiert wird, ohne den Ausblick auf den Teich wesentlich zu behindern. 2. großzügigere Zupflanzungen im Bereich Südufer/Landzunge durch schattenverträgliche und zumindest in Teilen bewehrte Gehölze 3. Zupflanzung des östlichen Mauerbereiches durch Rosenarten, die keiner Pflege bedürfen („Ramblerrosen“) 4. Standortgerechte wasserseitige Bepflanzung (Schilf, Röhricht, Seggen, Wasserlilie,...) 5. Schilfbarriere oder alternativ Unterwasserzaun aus unverrottbarem Holz quer durch den Teich in Richtung Nord-Süd (Frau Jeschke: „Von Weide zu Weide“) 6. Hinweistafeln mit Information dort, wo traditionelle Wegeführung unterbrochen wird (Südufer) 7. Bodendecker (z.B. Kleines Immergrün, Efeu,...) in den Bereichen, in denen die nackte Erde der Witterung schutzlos ausgeliefert ist (Schutz vor Austrocknung des Bodens, Lebensraum für Kleinstlebewesen) 8. Pflege: Pflegemaßnahmen und Müllbeseitigung sollten dem ökologischen Wert und Zweck dieses Bereiches entsprechend behutsam und angemessen erfolgen. Es sollte dazu ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt werden. Die Erfahrung aus diesem Frühjahr (u.a. rigoroses Zurückschneiden der Brombeerhecken, Auslichtung der Gehölze besonders am Ostufer) dient hierbei als Negativbeispiel (und ist Gegenstand der Drucksache) und sollte sich in dieser Weise nicht wiederholen. Mit der Ausführung dieser Maßnahmen ist ein in diesen Belangen (ökologische Qualifizierung) erfahrenes Garten- und Landschaftsplanungsunternehmen zu beauftragen. Pflanz- und Pflegeplan sind vor ihrer Umsetzung sowohl der BI als auch Herbert Lohner (der dies angeboten hatte) zur Begutachtung und ggf. Anpassung an die naturschutzfachlichen Erfordernisse vorzulegen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen.
15.02.2011 UMV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
23.02.11
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt und Verkehr.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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