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Drucksache - DS/1934/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor dem Gebäude Petersburger Platz 3 einen allgemeinen Behindertenparkplatz(eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde), gekennzeichnet durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrerers (StVO-Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044/10) auszuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, aufzuzeigen, an welchen Stellen im Bezirk bereits o.g. Behindertenparkplätze ausgewiesen wurden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, darzulegen, nach welchen Kriterien bzw. welchem Verfahren die Ausweisung allgemeiner Behindertenparkplätze erfolgt.
Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Dezember 2010 zu berichten.
Begründung: Im Gebäude Petersburger Platz 3 befinden sich eine Apotheke, 5 Arztpraxen, eine Physiotherapie und ein Orthopädieschuhmacher. Es herrscht in der schmalen Straße sowie der Umgebung hoher Parkdruck. Das Fehlen eines solchen Parkplatzes führt außerdem regelmäßig dazu, dass die schmale Straße durch Kranken- und Behindertentransporte zu den Ärzten blockiert ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit.
06.01.2011 SozGes
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor dem Gebäude Petersburger Platz 3 einen allgemeinen Behindertenparkplatz(eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde), gekennzeichnet durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrerers (StVO-Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044/10) auszuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, aufzuzeigen, an welchen Stellen im Bezirk bereits o.g. Behindertenparkplätze ausgewiesen wurden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, darzulegen, nach welchen Kriterien bzw. welchem Verfahren die Ausweisung allgemeiner Behindertenparkplätze erfolgt.
Der BVV ist zu ihrer Sitzung im März 2011 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor dem Gebäude Petersburger Platz 3 einen allgemeinen Behindertenparkplatz(eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde), gekennzeichnet durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrerers (StVO-Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044/10) auszuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, aufzuzeigen, an welchen Stellen im Bezirk bereits o.g. Behindertenparkplätze ausgewiesen wurden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, darzulegen, nach welchen Kriterien bzw. welchem Verfahren die Ausweisung allgemeiner Behindertenparkplätze erfolgt.
Der BVV ist zu ihrer Sitzung im März 2011 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text, siehe Anlage!
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Ausschuss für Umwelt und Verkehr.
05.05.2011 SozGes
Nicht zur Kenntnis nehmen.
20.05.2011 Abt. BWI Nachlieferung der Anlage.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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