Drucksache - DS/1934/III  

 
 
Betreff: Behindertenparkplatz Petersburger Platz 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteher
Verfasser:Leese, AnitaBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
30.11.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit gegenstandslos   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
06.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
05.05.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss abgelehnt   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
17.05.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen vertagt   
14.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1934 III Behindertenparkplatz Petersburger Platz 3  
1934 III Anlage PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor dem Gebäude Petersburger Platz 3 einen allgemeinen Behindertenparkplatz(eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde), gekennzeichnet durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrerers (StVO-Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044/10) auszuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, aufzuzeigen, an welchen Stellen im Bezirk bereits o.g. Behindertenparkplätze ausgewiesen wurden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, darzulegen, nach welchen Kriterien bzw. welchem Verfahren die Ausweisung allgemeiner Behindertenparkplätze erfolgt.

 

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Dezember  2010 zu berichten.

 

Begründung: Im Gebäude Petersburger Platz 3 befinden sich eine Apotheke, 5 Arztpraxen, eine Physiotherapie und ein Orthopädieschuhmacher. Es herrscht in der schmalen Straße sowie der Umgebung hoher Parkdruck. Das Fehlen eines solchen Parkplatzes führt außerdem regelmäßig dazu, dass die schmale Straße durch Kranken- und Behindertentransporte zu den Ärzten blockiert ist.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit.

 

06.01.2011 SozGes

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor dem Gebäude Petersburger Platz 3 einen allgemeinen Behindertenparkplatz(eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde), gekennzeichnet durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrerers (StVO-Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044/10) auszuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, aufzuzeigen, an welchen Stellen im Bezirk bereits o.g. Behindertenparkplätze ausgewiesen wurden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, darzulegen, nach welchen Kriterien bzw. welchem Verfahren die Ausweisung allgemeiner Behindertenparkplätze erfolgt.

 

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im März 2011 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor dem Gebäude Petersburger Platz 3 einen allgemeinen Behindertenparkplatz(eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde), gekennzeichnet durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrerers (StVO-Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044/10) auszuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, aufzuzeigen, an welchen Stellen im Bezirk bereits o.g. Behindertenparkplätze ausgewiesen wurden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, darzulegen, nach welchen Kriterien bzw. welchem Verfahren die Ausweisung allgemeiner Behindertenparkplätze erfolgt.

 

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im März 2011 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text, siehe Anlage!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

 

05.05.2011 SozGes

 

Nicht zur Kenntnis nehmen.

 

20.05.2011 Abt. BWI

Nachlieferung der Anlage.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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