Drucksache - DS/2243/III  

 
 
Betreff: Bürgerhaushalt Friedrichshain-Kreuzberg 2012
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteher
Verfasser:Assatzk, MirkoBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement Vorberatung
09.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
25.08.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
21.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen zusammen mit dem Ausschuss für Immobilien und Verwaltung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die acht Veranstaltungen zum Bürgerhaushalt 2012 insofern auszuwerten, als dass eine Entscheidung im Herbst von der neuen BVV getroffen werden kann, ob und wie der Bürgerhaushalt im Bezirk in der neuen Legislatur weitergeführt werden soll.

 

Begründung:             

 

Unbestreitbar bedarf es der stärkeren Einbindung der Bürgerschaft in das Verfahren. Grundlage des Verfahrens ist § 12 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2, Nr. 1 und Nr. 8 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Die Entscheidungskompetenz über die Haushaltsplanung des Bezirkes sowie die Anmeldungen zur Investitionsplanung sind der BVV vorbehalten. Dies gilt auch für das jeweils zweite Jahr eines Doppel-Haushaltes, das zunächst weitgehend eine Fortschreibung des ersten Haushaltsjahres darstellt.

Die Erfahrungen mit der Einführung des Bürgerhaushaltes in FK haben gezeigt, dass dieser entweder weiter entwickelt, oder aufgegeben werden muss. Die Versammlungen in den Bezirksregionen 2009, 2010 und 2011 entbehrten der Substanz, da 2010, 2011 und 2012 keine Finanzmittel zur Realisierung von Bürgervorschlägen verfügbar gemacht wurden. Auch der Verlauf des im April 2011 durchgeführten Verfahrens zum Bürgerhaushalt 2012 war unbefriedigend, weil wiederum nicht erkennbar war, über welche qualitativen Finanzmittel 2012 [Programme und disponible Finanzmittel des Bezirkshaushalts] zu verhandeln war. Bislang reduziert sich das Bürgerhaushalts-Verfahren auf ein Vorschlagswesen, dessen Ergebnisse zurecht den Titel "Ideenkatalog" tragen.

Die Fraktion der LINKEN ist deshalb der Ansicht, dass den Bürgern tatsächlicher Einfluss auf sämtliche disponiblen Haushalts-Ausgaben einzuräumen ist. Grundlage dafür müssen entsprechende Auszüge aus dem Haushalts-Entwurf 2012/13 sein.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.

 

PHI 21.06.2011

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die acht Veranstaltungen zum Bürgerhaushalt 2012 insofern auszuwerten, als dass eine Entscheidung im Herbst von der neuen BVV getroffen werden kann, ob und wie der Bürgerhaushalt im Bezirk in der neuen Legislatur weitergeführt werden soll.

 

Der BVV ist innerhalb der dritten Wahlperiode zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die acht Veranstaltungen zum Bürgerhaushalt 2012 insofern auszuwerten, als dass eine Entscheidung im Herbst von der neuen BVV getroffen werden kann, ob und wie der Bürgerhaushalt im Bezirk in der neuen Legislatur weitergeführt werden soll.

 

Der BVV ist innerhalb der dritten Wahlperiode zu berichten.

 

 

 
 

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