Drucksache - DS/2230/III  

 
 
Betreff: Seniorenfreizeitstätten zu Kieztreffs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - Bstellv. Vorsteher
Verfasser:Waldukat, RitaBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
16.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Wir fordern das Bezirksamt auf die bisherigen Seniorenfreizeitstätten in Kieztreffs umzubenennen, um diese für die Inklusion, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Ältere und Menschen mit Behinderung, entsprechend der UN-Konvention zu öffnen.

 

 

Begründungen:

Die Bezeichnung „Seniorenfreizeitstätte“ grenzt Senioren aus dem Gesellschaftsleben aus, es isoliert sie. 

Teilhabe am Leben heisst gemeinsame Aktivitäten, mit allen Interessierten im Kiez, ob jung oder älter, mit oder ohne Handicap.

Die UN-Konvention von Deutschland ratifiziert, sollte auch vor den derzeitigen Seniorenfreizeitstätten im Bezirk nicht haltmachen.

 

Viele Seniorenfreizeitstätten haben das Problem der Überalterung ihrer Besucher, denn 60 bis 65-jährige, oft Frührentner, fühlen sich trotz dieser Zuordnung noch nicht als Senioren/innen.

Trotzdem suchen Senioren/innen zwischen 60 und 65 die gesellschaftliche Aktivität, um aus der familiären Isolierung herauszukommen.

 

Die Öffnung der Seniorenfreizeitstätten mit Angeboten für alle im Kiez sichert die weitere Existenzberechtigung und eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für diese Einrichtungen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales und Gesundheit.

 

SozGes 16.06.2011

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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