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Drucksache - DS/2269/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, - die Durchwegung auf dem Gelände der Carl-von-Ossietzky-OS durch die Anbringung eines Tors zur Urbanstraße hin verschließbar zu machen, - dafür Sorge zu tragen, dass alle Tore, die das Schulgelände vom öffentlichen Straßenland trennen, abends und am Wochenende geschlossen werden und bleiben, - die altersschwache Schließanlage des Gebäudekomplexes zu überprüfen bzw. soweit instand zu setzen, dass Unbefugte am Betreten gehindert werden.
Begründung:
Die Umsetzung der DS 1871/III „Durchquerung des Campus Carl-von-Ossietzky-OS/ Aziz-Nesin-GS“ hat zwar dazu geführt, dass die Durchwegung des Schulgeländes offiziell entöffentlicht wurde. Die Ausweisung als Privatweg verhindert jedoch nicht, dass Unbefugte das Gelände betreten. Während des Unterrichtsbetriebs ist es aufgrund von Lieferverkehr etc. nicht möglich, die Tore (zwei existieren bereits, eines – das zur Urbanstraße hin gelegene – muss noch angebracht werden) geschlossen zu halten. Außerhalb des Schulbetriebes, also v. a. abends und am Wochenende, würde das Verschließen des Geländes dazu beitragen, die Sicherheit des Gebäudes zu erhöhen: In letzter Zeit kam es erstens häufiger zu Schmierereien an der Fassade, zweitens ist es aufgrund der alten und defekten Schließanlage nahezu unmöglich, den riesigen Gebäudekomplex ausreichend zu sichern. Bei einem Gebäude dieser Größenordnung und bei der technischen Innenausstattung einer Schule sollte dem Bezirk – zur Vermeidung höherer Folgekosten bspw. durch Sachbeschädigung und Diebstahl – daran gelegen sein, ein höheres Augenmerk auf die Sicherheit der Einrichtung zu richten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule ff., Ausschuss für Sport
Schule 01.09.2011 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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