Ich
frage das Bezirksamt:
- Für welchen Personenkreis
sollen ab wann an welchem Ort Bildungsgutscheine ausgegeben werden?
- Für welche Tätigkeiten werden
Bildungsgutscheine ausgegeben?
- Für welchen Zeitraum sind die
Bildungsgutscheine gültig?
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
Ich will
mir zu der Anfrage eine kurze Vorbemerkung erlauben.
Wenn in der
Anfrage von Bildungsgutscheinen gesprochen wird, interpretiere ich das aus dem
Inhalt heraus, dass die Nachfrage sich richtet an Fragen zum sog. Bildungs- und
Teilhabe Paket, welches mit den sog. Reformen zur Hartz IV-Gesetzgebung auf den
Weg gebracht wurde und das nicht die klassischen Bildungsgutscheine gemeint
sind, die im Rahmen von Angeboten der Eingliederung über das Jobcenter für
Fort- und Weiterbildung ausgegeben werden. Das Gesetzgebungsverfahren zum
Bildungs- und Teilhabe Paket ist noch nicht abgeschlossen; wird wahrscheinlich
am Freitag im Bundesrat keine Zustimmung erlangen. Trotzdem wahrscheinlich dann
in der nächsten Woche – so lauten die Informationen und Planungen – dann noch
durchgepeitscht werden sollen über den Vermittlungsausschuss, soll zum
01.01.2011 in Kraft treten. Ggf. wird es dies nicht. Das hätte dieses
kampagnenhaft auf den Weg gebrachte, den Namen Bildungs- und Teilhabe Paket
nicht verdienende Angebot eigentlich auch nicht verdient.
Frage 1
Alle Kinder
und Jugendlichen von 0 – 25 Jahren, aus Bedarfsgemeinschaften die Leistungen
nach dem SGB II bekommen, kommen in Frage Gutscheine über das Bildungs- und
Teilhabe Pakt zu erlangen.
Frage 2
Das sog.
Bildungs- und Teilhabe Paket soll sich aus 6 Teilleistungen (nicht Tätigkeiten
sondern Teilleistungen) zusammensetzen:
- Neben mehrtägigen
Klassenfahrten sollen nun auch Schul- und Kitaausflüge eintägiger Art
finanziert werden.
- Schulbedarf für Schülerinnen
und Schüler.
- Schülerförderung für
Schülerinnen und Schüler.
- Eine angemessene Lernförderung
für Schülerinnen und Schüler.
- Ein Zuschuss zum Mittagessen
für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung
besuchen.
- Die Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben; Besuch von kulturellen Angeboten
Kulturbildungsangeboten und Sportangeboten.
Das Land
Berlin als Kommune, wie keiner der 12 Berliner Bezirke als Teilkommune haben
sich bereit erklärt, die Organisation dieses Bildungs- und Teilhabe Pakets zu
übernehmen. Insofern wird dieses Bildungs- und Teilhabe Paket durch die
Jobcenter, durch die Agentur für Arbeit vorbereitet. Durchgestellt wird es
mittels Geschäftsanweisungen seit ca. 4 Wochen. Und entsprechend der Geschäftsanweisungen
schließen die Jobcenter mit Leistungsan-bietern sog. Leistungsvereinbarungen
ab. Dort wo solche Leistungsvereinbarungen abgeschlossen worden sind, werden
die Ansprüche, die in Form von Gutscheinen oder irgendetwas anderem bescheinigt
werden dann sozusagen abgerechnet werden können.
Frage 3
Sollte das
Gesetz verabschiedet werden, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass
diese dann beschiedenen Ansprüche eine Gültigkeitsdauer haben für den
Bewilligungs-zeitraum der Leistungen nach dem SGB II, wie sie ansonsten mit
Leistungsbescheid erteilt werden. Ausgenommen davon sind Klassenfahrten und
Schulfahrten. Diese müssen extra beantragt werden.
BV Frau Seid
Was ist
denn eine angemessene Lernförderung? Was kann man denn darunter verstehen?
Kann ich
also eine Lernförderung plus die Teilhabe am kulturellen Leben haben, oder
schließt sich das aus?
BezStR Herr Mildner-Spindler
Ich wüsste
nicht, dass das irgendwo schon konkret geregelt ist. Ggf. wird das eine
Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit, durchgestellt über das
Bundesministerium, dann regeln, womit wir einheitliche Maßstäbe für das ges.
Bundesgebiet hätten. Das gehört ja zu den üblichen Verfahrensweisen der Agentur
für Arbeit, dass mit den sog. RiGas gearbeitet wird und der politische Wille
des Ministeriums durchgestellt wird. Insofern können die Nachfragen von Fr.
Seid so auch nicht beantwortet werden.
BV Hr. Brandt
Greift denn
das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auf das Know-how was ja im Bezirksamt
eigentlich vorhanden ist, um eben Träger anzusprechen, für die Leistungen die
da eben in Anspruch genommen werden können, zukünftig? Also greift das
Jobcenter auf dieses Know-how zurück? Gibt es da eine Kommunikation, oder wie
gestaltet sich diese Verfahren?
BezStR Herr Mildner-Spindler
In
konstruktiv kritischer Verantwortung gegenüber der Kundinnen und Kunden des
Jobcenters, Bürgerinnen und Bürgern unseres Bezirkes, haben sich das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg, wie die Agentur für Arbeit, als Träger des
Jobcenters, zusammen mit der Geschäftsführung schon vor Wochen darauf
verständigt, dass sozusagen der Know-how- oder Wissenstransfer, soweit das zu
gewährleisten und zu verantworten ist, organisiert wird. D.h., wir haben uns in
Arbeitsgruppen zusammengesetzt, wir haben Ansprechpartner für die Koordinierung
benannt und liefern insofern dem Jobcenter die Anlaufstellen für die Gespräche
und letztlich dann auch die Vereinbarung von Leistungsvereinbarungen. Soweit
das im Rahmen dessen, was zum jetzigen Zeitpunkt bewertbar ist bzw. nicht
bewertbar ist, möglich ist. Darüber haben wir ja alle gemeinsam, und ich glaube
die vielgescholtene Agentur für Arbeit ist da auch nicht Glücklich darüber, wie
die Situation im Moment ist, haben wir ja alle miteinander zu kämpfen, wie
dieser politische Auftrag, sog. Bildungs- und Teilhabe Paket, organisiert und
umgestellt werden soll, ohne dass es eine konzeptionelle Klarheit und irgendwie
eine Vorbereitung darauf gegeben hat. Das macht es sehr schwierig. Aber wir
haben uns gleichzeitig auch nicht auf eine Position zurückgezogen zu sagen, wir
beteiligen uns nicht daran. Sondern wir geben in kollegialer Hilfe dem
Jobcenter dort die Unterstützung die Hilfe, wo sie möglich zu machen ist.
BV Hr. Lüdecke
Seit dem
06.12.können ja schon bereits Vereinbarungen mit dem Jobcenter getroffen
werden. Wie viele Vereinbarungen mit Sportvereinen, Musikschulen und
Mensabetreuungseinrichtungen wurden denn nun schon in Friedrichshain-Kreuzberg
mit dem Jobcenter vereinbart?
BezStR Herr Mildner-Spindler
Das
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg mit den bezirklichen Anbietern, das Land
Berlin auf den unterschiedlichen fachlichen Verantwortungen (Schule, Sport
usw.), führen mit der Agentur für Arbeit bzw. mit den Leistungsanbietern die
entsprechenden Gespräche. Und sicher wird in Verantwortung des Jobcenters mit
den Schulcaterern, wie mit den Sportvereinen soweit dort eine Vereinbarkeit und ein
beiderseitiges Interesse besteht, eine Vereinbarung getroffen worden sei, dass
man, sollte diese Gesetz zum Tragen kommen, an dann zusammenarbeiten wird. Aber
das ist in der Schwebe, genauso, wie wir im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
derzeit Anträge, wider anderen Presseverlautbarungen, entgegennehmen. Diese
Anträge aber nicht vor Inkrafttreten dieses Gesetzes dann tatsächlich auch bearbeitet
und beschieden werden können.