Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/2051/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Welche Schritte
ergreift das Bezirksamt zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention
(insbesondere im Nachgang der Sitzung des Behindertenbeirates im September
2009, in welcher sich der Beirat umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt
hat)? 2.
In welchen Bereichen
sieht das Bezirksamt die größten Herausforderungen, insbesondere im Hinblick
auf die Schaffung/Ergreifung von Infrastrukturmaßnahmen (im weitesten Sinne)? 3.
Welche offenen
Drucksachen (Vorlagen) stehen zu diesem Thema noch aus und bis wann kann die
BVV mit diesen rechnen? Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 16.12.2010 Bezirksbürgermeister Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde durch die
UN-Generalversammlung im Dezember 2006 angenommen und bisher von 80 Staaten
weltweit ratifiziert. Auch
Deutschland hat die Behindertenrechtskonvention und das dazugehörige
Fakultativprotokoll ohne Einschränkungen angenommen. Seit dem 26. März 2009
bildet die Konvention damit die Grundlage für die deutsche Behindertenpolitik. Seitens der
Bundesregierung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der
Aufstellung eines Maßnahmeplanes zur Umsetzung der Konvention betraut. Im Land
Berlin fällt diese Aufgabe der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales zu. Im September wurde dazu der Bericht „UN-Konvention für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen konsequent in Berlin umsetzen“ vorgelegt. Darin heißt
es u.a., dass die Senatsverwaltung einen Aktions- und Maßnahmeplan erarbeiten
wird. Aus
bezirklicher Sicht besonders wichtig ist dabei die Aussage des Senats, bereits vor Erstellung des
Aktions- und Maßnahmeplans an alle neuen Gesetze und untergesetzlichen
Regelungen den Maßstab der UN-Konvention anzulegen. Dies soll auch
Maßstab des Handels des Bezirksamtes sein.
Der in der
UN-Konvention formulierte Leitgedanke der Inklusion ist ein langfristig
orientierter Prozess, der in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
stattfinden wird. Am
frühesten wird dieser Prozess seine Spuren beim gemeinsamen Lernen aller
Kinder hinterlassen. Damit dies
möglich wird, sieht das Bezirksamt
im Bereich der barrierefreien Gestaltung der bezirklichen Schulgebäude die
größte Herausforderung in dem von ihm steuerbaren Rahmen. Mit der barrierefreien Neugestaltung der Bezirkszentralbibliothek
und der Bibliothek in der
Adalbertstrasse wurden bereits zwei wichtige bezirkliche (Bildungs-)Standorte
für Menschen mit Behinderungen erschlossen. Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
2011 wird die Einrichtung von inklusiven Schwerpunktrundschulen einen
wesentlichen Bestandteil bilden. In der ersten Planungsphase werden Schulen mit den
sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ und „Emotional –
soziale Entwicklung“ betrachtet. Bereits im Schuljahr 2009/2010 wurde unter Leitung der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Außenstelle
Friedrichshain-Kreuzberg – eine Arbeitsgruppe Inklusion eingerichtet und eine
erste Planung entwickelt. Im Rahmen
dieser Planung wurden nachfolgende inklusive Schwerpunktgrundschulen benannt: Paul
Dohrmann-Schule
–
Niederlausitz-Grundschule (Förderschwerpunkt
Lernen) Liebmann-Schule
–
Galiliei Grundschule (Förderschwerpunkt
Sprache) Schule am
Friedrichshain –
Ludwig-Hoffmann-Grundschule (Förderschwerpunkt
Lernen) Bernhard-Rose-Schule
–
Blumen-Grundschule (Förderschwerpunkt
Sprache) Für die
genannten Schulen werden gegenwärtig unter Leitung der SenBWF – Außenstelle
Friedrichshain-Kreuzberg – Steuerungsgruppen, die paritätisch aus den
Vertretern beider Schulen, Elternvertretern und dem Schulamt besetzt sind,
eingerichtet. Ziel
dieser Steuerungsgruppen ist es ein ausgewogenes pädagogisches Konzept unter
Berücksichtigung der äußeren Rahmenbedingungen zu entwickeln. Die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung geht bereits jetzt
davon aus, dass es sich hierbei um einen kostenneutralen Prozess handelt. Die
sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Geistige Entwicklung“, „Körperlich –
motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „Autistische Behinderung“ werden
erst mittel- und langfristig in die Planung einbezogen.
Zum Thema
UN-Konvention stehen keine offenen Drucksachen oder Vorlagen aus. Die noch
ausstehenden Drucksachen 0033/III und 0380/III werden der BVV in 2011vorgelegt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin