Drucksache - DS/2051/III  

 
 
Betreff: Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Welche Schritte ergreift das Bezirksamt zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (insbesondere im Nachgang der Sitzung des Behindertenbeirates im September 2009, in welcher sich der Beirat umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt hat)?

2.       In welchen Bereichen sieht das Bezirksamt die größten Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung/Ergreifung von Infrastrukturmaßnahmen (im weitesten Sinne)?

3.       Welche offenen Drucksachen (Vorlagen) stehen zu diesem Thema noch aus und bis wann kann die BVV mit diesen rechnen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                        16.12.2010

Bezirksbürgermeister

 

 

Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Welche Schritte ergreift das Bezirksamt zur Umsetzung der UN-Konvention (insbesondere im Nachgang der Sitzung des Behindertenbeirates im September 2009, in welcher sich der Beirat umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt hat)?

 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde durch die UN-Generalversammlung im Dezember 2006 angenommen und bisher von 80 Staaten weltweit ratifiziert.

Auch Deutschland hat die Behindertenrechtskonvention und das dazugehörige Fakultativprotokoll ohne Einschränkungen angenommen. Seit dem 26. März 2009 bildet die Konvention damit die Grundlage für die deutsche Behindertenpolitik.

 

Seitens der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Aufstellung eines Maßnahmeplanes zur Umsetzung der Konvention betraut.

 

Im Land Berlin fällt diese Aufgabe der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu. Im September wurde dazu der Bericht „UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in Berlin umsetzen“ vorgelegt.

Darin heißt es u.a., dass die Senatsverwaltung einen Aktions- und Maßnahmeplan erarbeiten wird.

 

Aus bezirklicher Sicht besonders wichtig ist dabei die Aussage des Senats,  bereits vor Erstellung des Aktions- und Maßnahmeplans an alle neuen Gesetze und untergesetzlichen Regelungen den Maßstab der UN-Konvention anzulegen.

 

Dies soll auch Maßstab des Handels des Bezirksamtes sein.

 

 

  1. In welchen Bereichen sieht das Bezirksamt die größten Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Infrastrukturmaßnahmen (im weitesten Sinne)?

 

Der in der UN-Konvention formulierte Leitgedanke der Inklusion ist ein langfristig orientierter Prozess, der in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens stattfinden wird.

Am frühesten wird dieser Prozess seine Spuren beim gemeinsamen Lernen aller Kinder  hinterlassen. Damit dies möglich wird,  sieht das Bezirksamt im Bereich der barrierefreien Gestaltung der bezirklichen Schulgebäude die größte Herausforderung in dem von ihm steuerbaren Rahmen.

 

Mit der barrierefreien Neugestaltung der Bezirkszentralbibliothek und der  Bibliothek in der Adalbertstrasse wurden bereits zwei wichtige bezirkliche (Bildungs-)Standorte für Menschen mit Behinderungen erschlossen.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2011 wird die Einrichtung von inklusiven Schwerpunktrundschulen einen wesentlichen Bestandteil bilden.

 

In der ersten Planungsphase werden Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ und „Emotional – soziale Entwicklung“ betrachtet.

 

Bereits im Schuljahr 2009/2010 wurde unter Leitung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg – eine Arbeitsgruppe Inklusion eingerichtet und eine erste Planung entwickelt.

 

Im Rahmen dieser Planung wurden nachfolgende inklusive Schwerpunktgrundschulen benannt:

 

Paul Dohrmann-Schule                       Niederlausitz-Grundschule

(Förderschwerpunkt Lernen)

Liebmann-Schule                                  Galiliei Grundschule

(Förderschwerpunkt Sprache)

Schule am Friedrichshain                      Ludwig-Hoffmann-Grundschule

(Förderschwerpunkt Lernen)

Bernhard-Rose-Schule                        Blumen-Grundschule

(Förderschwerpunkt Sprache)

 

Für die genannten Schulen werden gegenwärtig unter Leitung der SenBWF – Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg – Steuerungsgruppen, die paritätisch aus den Vertretern beider Schulen, Elternvertretern und dem Schulamt besetzt sind, eingerichtet.

 

Ziel dieser Steuerungsgruppen ist es ein ausgewogenes pädagogisches Konzept unter Berücksichtigung der äußeren Rahmenbedingungen zu entwickeln. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung geht bereits jetzt davon aus, dass es sich hierbei um einen kostenneutralen Prozess handelt.

 

Die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Geistige Entwicklung“, „Körperlich – motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „Autistische Behinderung“ werden erst mittel- und langfristig in die Planung einbezogen.

 

 

 

 

  1. Welche offenen Drucksachen (Vorlagen) stehen zu diesem Thema noch aus und bis wann kann die BVV mit diesen rechnen?

 

Zum Thema UN-Konvention stehen keine offenen Drucksachen oder Vorlagen aus.

 

Die noch ausstehenden Drucksachen 0033/III und 0380/III werden der BVV in 2011vorgelegt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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